Digitale Wirtschaftsgüter sofort abschreiben

Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. Momentan wird ein entsprechender Erlass allerdings von den Bundesländern blockiert.

Ziel der Maßnahme ist nach dem Bund-Länder-Beschluss, die Wirtschaft weiter zu stimulieren und die Digitalisierung zu fördern.

Die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung sollen damit zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Die Maßnahme soll auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten, wenn der Restwert noch zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann. Davon sollen gleichzeitig auch alle profitieren, die im Home-Office arbeiten.

Kritik an untergesetzlicher Umsetzung

Die Umsetzung sollte untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden. Dagegen regen sich allerdings Bedenken in den Bundesländern. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur forderte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg in einem Brief an seine Amtskollegen in den Ländern, das Vorhaben rechssicher umzusetzen. Eine bloße untergesetzliche Umsetzung im Wege eines BMF-Schreibens könne von den Gerichten als verfassungswidrig verworfen und für nichtig erklärt werden könne. Nötig sei eine gesetzliche Lösung, die sich auch schnell umsetzen ließe.

Auch in Niedersachsen und Bremen bestätigten die Finanzressorts ihren Einspruch gegen die Reform. Eine Sprecherin von Finanzsenator Dietmar Strehl sagte, dass Bremen nicht gegen die Steuererleichterungen sei, man streitet sich aber über den richtigen Weg.

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