Darf das Finanzamt z.B. im Rahmen einer Außenprüfung für die Entnahme sog. Non-Food-Artikel weitere über die Pauschbeträge nach den amtlichen Richtsatzsammlungen hinausgehende Hinzuschätzungen vornehmen? Mit dieser Frage hat sich jüngst das FG Münster befasst.mehr
Durch das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz werden Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag ab 2022 angehoben. Die rückwirkende Änderung auf den Jahresbeginn wird Korrekturen des Lohnsteuerabzugs erfordern. Weitere Entlastungen wie die Energiepreispauschale und der Kinderbonus sind ebenfalls beschlossen.mehr
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Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2022 bekannt gegeben.mehr
Die Finanzverwaltung hat neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2021 bekannt gegeben.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zum Nachweis der Behinderung nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV und weist auf die Möglichkeit eines alternativen Nachweises hin.mehr
Als Erleichterung für Menschen mit Behinderung sind ab 2021 die Pauschbeträge verdoppelt worden. Über die ELStAM soll die Änderung automatisch auch an die Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug übermittelt werden. Dabei gibt es jedoch Schwierigkeiten und einige Fälle, in denen es nicht klappen kann.mehr
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2020 neu bekannt gegeben. mehr
Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten stellt sich regelmäßig die Frage, bei welchem Ehegatten Aufwendungen für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt werden können.mehr
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2019 bekannt gegeben.mehr
Die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2018 wurden bekannt gegeben. mehr
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2018 bekannt gegeben.mehr
Negative Einkünfte, die dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, können mit tariflich besteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.mehr
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) 2017 wurden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht.mehr
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 steht dem Merkzeichen „H“ die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich.mehr
Private Entnahmen von Waren aus dem Unternehmen für den so genannten Eigenverbrauch, müssen aufgezeichnet werden. Für bestimmte Branchen gibt es eine Vereinfachungsregelung. Es dürfen pauschale Beträge angesetzt werden. Wird dies genutzt, bleibt dem Unternehmer das Aufzeichnen erspart. Ende jeden Jahres veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen diese Pauschbeträge für Sachentnahmen.mehr
Das BMF gibt die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt.mehr
Auch bei der "Günstigerprüfung" gilt der Grundsatz, dass als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen lediglich der Sparer-Pauschbetrag abziehbar ist. Der Abzug der tatsächlichen Kosten ist ausgeschlossen.mehr
Handelt es sich bei selbst getragenen Aufwendungen für die häusliche Intensiv- und Behandlungspflege um Pflegekosten, die durch den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind oder können diese Aufwendungen – ähnlich wie z.B. Operationskosten – neben dem Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden?mehr
Das BMF hat die für das Jahr 2015 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.mehr
Für Umzüge ab 1.3.2014 und ab 1.3.2015 gilt jeweils Folgendes:mehr
Das BMF hat die für das Jahr 2014 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.mehr
Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht.mehr
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.mehr