Pauschbeträge für Sachentnahmen 2022

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2022 bekannt gegeben.

Pauschbeträge 2022

Das BMF hat die Pauschbeträge für Sachentnehmen 2022 veröffentlicht. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis 31.12.2022 der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist.

BMF, Schreiben v. 20.1.2022, IV A 8 - S 1547/19/10001 :003

Gewerbezweig

Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer (1.1. bis 31.12.2022)

ermäßigter Steuersatz

voller Steuersatz

insgesamt

EUR

EUR

EUR

Bäckerei

1.394

268

1.662

Fleischerei/Metzgerei

1.240

537

1.777

Gaststätten aller Art

a) mit Abgabe von kalten Speisen

1.521

588

2.109

b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

2.646

755

3.401

Getränkeeinzelhandel

103

294

397

Café und Konditorei

1.342

550

1.892

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)

601

90

691

Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)

1.163

588

1.751

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

320

218

538

Schlagworte zum Thema:  Pauschbetrag, Unentgeltliche Wertabgaben