Umzugskosten









Bundesverwaltungsgericht_Leipzig
Bundesverwaltungsgericht_Leipzig
Bundesverwaltungsgericht

Keine Umzugskosten für Mitarbeiter am künftigen BND-Standort Berlin

Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND), die schon vor dessen Umzug nach Berlin für den neuen Standort eingestellt wurden und lediglich übergangsweise noch am alten Standort beschäftigt waren, haben nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in Berlin grundsätzlich keinen Anspruch auf besondere Vergünstigungen bei der Gewährung von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.









Frau spricht mit Großmutter
Frau spricht mit Großmutter
FG Kommentierung

Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung bei altersbedingtem Umzug

Hat sich ein Steuerpflichtiger nur aus Altersgründen für eine Heimunterbringung entschieden und ist er nur in dem bei Personen seines Alters üblichen Umfang pflegebedürftig, sind nur die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, die für die Unterbringung in der Pflegestation eines Heims anfallen oder die zusätzlich zu dem Pauschalentgelt für die Unterbringung und eine eventuelle Grundpflege im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit entstehen.