Fachbeiträge & Kommentare zu Umzugskosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Die Umzugskosten (§ 3 Nr 16 EStG nF Fall 2)

Rn. 765 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Begriff ist derselbe wie bei § 3 Nr 13 EStG. S Rn 562b gilt daher entsprechend,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16a. Die Reisekosten-, Umzugskosten-, Mehraufwandserstattungen bei doppelter Haushaltsführung an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nr 16 EStG nF ab VZ 2014)

Schrifttum: Herrler/Herrler, Mehr Netto vom Brutto – Bausteine und Grenzen der Nettolohnoptimierung, NWB 6/2019, 350. a) Rechtsentwicklung Rn. 753 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1 Buchst b des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vom 20.02.2013, BGBl I 2013, 285) änderte § 3 Nr 16 EStG mit Wirkung ab V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Die Reisekosten-, Umzugskosten-, Mehraufwandserstattungen bei doppelter Haushaltsführung an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 3 Nr 16 EStG aF bis einschließlich VZ 2013)

Schrifttum (ab 2000): Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Stahlschmidt, Neueste Entwicklungen bei Fahrtkosten im Steuerrecht, FR 2005, 1183; Karrenbrock/Fehr, Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icb) Die Ausnahme

Rn. 723 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wies der ArbN höhere Umzugskosten (betreffend Inlands- und Auslandsumzug) im Einzelnen nach, waren diese höheren Kosten steuerfrei ersetzbar; freilich wollte die FinVerw hier prüfen, ob darin nicht abziehbare Lebensführungskosten (§ 12 Nr 1 EStG) enthalten waren, zB bei der Neubeschaffung von Einrichtungsgegenständen (s dazu H 3.16 EStH 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ica) Der Grundsatz

Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 Abs 1 GG (BFH BStB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Der Umfang des Kostenersatzes

ica) Der Grundsatz Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Die Nachweispflichten des ArbG

Rn. 724 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie auch bei den Reisekosten hatte der ArbG, um seine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 1, 3 EStG zu vermeiden, entsprechende Unterlagen des ArbN, aus denen sich seine tatsächlichen Aufwendungen ergeben, zum Lohnkonto (§ 4 LStDV) zu nehmen (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 3 S 2, 3 LStR 2011). Rn. 725 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele zu Umzugsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcb) Überblick

Rn. 733 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Notwendig" waren zB (R 9.11 Abs 5 LStR 2011): die Fahrtkosten anlässlich des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung; die tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten (1-mal wöchentlich); Aufwendungen für wöchentliche Familien-Ferngespräche; Verpflegungsmehraufwendungen; Aufwendungen für die Zweitwohnung; Umzugsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Vergütungen

Rn. 628 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die an ArbN gezahlten Ersatzleistungen, um Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung zu erstatten, bezeichnete § 3 Nr 16 EStG aF als "Vergütungen". Solche Vergütungen konnten bestehenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 753 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1 Buchst b des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vom 20.02.2013, BGBl I 2013, 285) änderte § 3 Nr 16 EStG mit Wirkung ab VZ 2014 (Art 1 Nr 10a des Gesetzes). Es handelt sich um Folgeänderungen zu dem ab diesem VZ in § 9 EStG neu geregelten Abzug von Reisekos...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 754 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG nF befreit wie die Altfassung bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Rn. 755 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei betrifft § 3 Nr 16 EStG nF in Hs 1 ("die Vergütungen … erhalten") die Steuerbefreiung dem Grunde nach, Hs 2 ("soweit sie …") die Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die berufliche Veranlassung des Umzugs

Rn. 721 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 9.9 LStH 2011 "berufliche Veranlassung" zählten auf, in welchen Fällen alternativ ein Wohnungswechsel "beruflich"veranlasst waren: wenn dadurch die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wurde, dh, die tägliche Hin- und Rückfahrt musste sich insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde (BFH BStBl II 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die notwendigen Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

jca) Allgemeines Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Die Begrenzung des Reisekostenersatzes

hca) Arten von Reisekosten Rn. 666 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu den Reisekosten gehörten: hcb) Die Fahrtkosten im Allgemeinen Rn. 667 Stand: EL 169 – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der von § 3 Nr 16 EStG nF erfasste Personenkreis

Rn. 760 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 626, 627 gelten entsprechend.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Begrenzung der Steuerfreiheit der Höhe nach

ja) Allgemeines Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Kosten für Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 610 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG aF befreite bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (vom 20.04.2009, BGBl I 2009, 536) wurde der Verweis auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG wegen der Änderung dieser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 16 EStG aF als Fall des WK-Ersatzes?

da) Allgemeines Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 185 ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht übersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Die Reisekosten

ha) Der Begriff der Reisekosten Rn. 650 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Reisekosten". Reisekosten waren (BFH BStBl II 2013, 169; auch s Rn 611) nach H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 LStR 2011 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten, wenn (ab VZ 2008) diese so gut wie aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Reisekosten-Fallgruppen

hba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 Rn. 653 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird die Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 nicht mehr dargestellt. Rn. 654–664 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig frei hbb) Rechtslage ab VZ 2008 nach LStR 2008 bzw LStR 2011 Rn. 665 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die LStR 2008 hatten die frühere Unterscheidung in Dienstreise, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Verpflegungsmehraufwendungen

hda) Bei Inlandsdienstreisen Rn. 677 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, 3 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte; die Drei-Monats-Frist des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF war ebenfal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herrler/Herrler, Mehr Netto vom Brutto – Bausteine und Grenzen der Nettolohnoptimierung, NWB 6/2019, 350.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Beschäftigungsort wohnte. Die dazu gefundenen Auslegungsgrundsätze war...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Abgrenzung gegenüber § 3 Nr 13 EStG

Rn. 614 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Abgrenzung von § 3 Nr 16 EStG s Rn 497.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 185 ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vorschrift den Ers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) § 3 Nr 16 aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 625 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 16 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Hierzu ausführlich s Rn 493.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcd) Die notwendigen Verpflegungsmehraufwendungen

Rn. 737 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese waren grundsätzlichnur für drei Monate steuerfrei ersetzbar (weitere Einzelheiten s R 9.11 Abs 7 LStR 2011). Zu beachten war, dass die Verpflegungsmehraufwendungen nicht die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG idF JStG 1996 übersteigen durften (§ 3 Nr 16 Hs 2 EStG aF. Die Drei-Monats-Frist war verfassungsgemäß (BFH BStBl II 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hca) Allgemeines

Rn. 564 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für (§ 1 Abs 1 des Gesetzes): die Bundesbeamten und in den Bundesdienst abgeordnete Soldaten Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit Beamte und Richter nach den Spiegelstrichen 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Barlohnumwandlung

Rn. 751 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Parteien eines Dienstverhältnisses konnten Barlohn in nach § 3 Nr 16 EStG aF steuerfreie Reisekostenerstattungen umwandeln, aber nur dann, wenn sie dies vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs des ArbN taten (BFH BStBl II 2001, 601 mit Umkehrschluss zB aus § 3 Nr 33, 34 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2007

Rn. 653 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird die Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 nicht mehr dargestellt. Rn. 654–664 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdb) Ges Grundlagen für Trennungsgelder

Rn. 565c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für Trennungsgelder (s Rn 565) sind:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gehaltsumwandlung

Rn. 762 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vergütungen, die Reisekosten (mE auch die anderen Aufwendungsarten in § 3 Nr 16 EStG nF) erstatten, können auch dann steuerfrei sein, wenn es sich um umgewandelten Arbeitslohn handelt. Die Gehaltsumwandlung muss aber vor Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbart worden sein (BFH BStBl II 2001, 601; H 3.16 LStH 2023; Ross in Frotscher/Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdc) Tatbestandskumulierungen bei Verpflegungsmehraufwendungen

Rn. 694 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Waren für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen wegen einer Auswärtstätigkeit oder wegen doppelter Haushaltsführung anzuerkennen, war der höchste Pauschsatz maßgeblich, dh, diesen Betrag konnte der ArbG steuerfrei nach § 3 Nr 16 EStG aF erstatten (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.6. Abs 2 LStR 2011).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hda) Bei Inlandsdienstreisen

Rn. 677 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, 3 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte; die Drei-Monats-Frist des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF war ebenfalls zu beachten. Rn. 678 Stand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Rechtslage ab VZ 2008 nach LStR 2008 bzw LStR 2011

Rn. 665 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die LStR 2008 hatten die frühere Unterscheidung in Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit aufgegeben. Es gab nur noch die "so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" (s H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 Abs 2 LStR 2011). Dieser neue Begriff verlangte: die Tätigkeit musste vorübergehend sein, der Tätigkeitsort ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Übersicht über die Regelung der Verpflegungsmehraufwendungen in § 9 Abs 4a EStG

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Übersicht über die Regelungen in § 9 EStG

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jf) Übersicht über die Regelung der doppelten Haushaltsführung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 775–779 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit die Vergütungen nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei sind, sind sie auch sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs 1 S 1 Nr 1 SvEV).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rn. 731 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich (also nicht privat) veranlasst waren, konnte der ArbG dem ArbN die Kosten dafür steuerfrei ersetzen. R 9.11 Abs 2 S 1 LStR 2011 nahm dies im Grundsatz bei einer Versetzung, einem Wechsel oder bei einer erstmaligen Begründung eines Dienstverhältnisses an. Zu weiteren Einzelheiten s R 9.11 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jca) Allgemeines

Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981) für Verpflegung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Begrenzung des Kostenersatzes auf WK iSd § 9 EStG

Rn. 617 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Als WK-Ersatz-Vorschrift soll § 3 Nr 16 EStG (aF und nF) vereinfachend wirken; ohne die Vorschrift müsste der ArbN den Ersatz lohnversteuern, könnte dafür aber in gleicher Höhe WK abziehen (vgl BFH BStBl II 1980, 289). Dies bedeutet zugleich: Nur wenn und soweit WK (§ 9 EStG) vorliegen, können diese iRd § 3 Nr 16 EStG steuerfrei ersetzt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG hinsichtlich des Nachprüfungsrechts des FA

Rn. 624 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Frage, ob das FA nicht bei § 3 Nr 13 EStG aF, wohl aber bei § 3 Nr 16 EStG aF nachprüfen konnte, ob die erstatteten Reisekosten tatsächlich WK sind, war überholt (s Rn 512), da die FinVerw nunmehr dem BFH folgt und auch bei § 3 Nr 13 EStG aF von einem Prüfungsrecht des FA ausging.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 562 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG nF folgende Vergütungen: Rn. 562a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Reisekosten ist ein Oberbegriff, er umfas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcc) Die notwendigen Fahrtkosten

Rn. 734 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierunter fielen (R 9.11 Abs 6 LStR 2011): die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten anlässlich der Wohnungswechsel zu Beginn (dh die 1. Fahrt) und am Ende (dh die letzte Fahrt) der doppelten Haushaltsführung. Dabei galten hinsichtlich der Höhe der Aufwendungen die Ausführungen unter R 9.5 Abs 1 LStR 2011 (s Rn 66 ff) entsprechend, dh, ...mehr