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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Union / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

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Rz. 14

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in

• EU-Beamte, die in einem dauernden, prinzipiell unlösbaren Dienstverhältnis zur EU stehen (EuGH vom 29.06.1988 – Rs Gritzmann-Martignoni – C 124/87),
• sonstige Beschäftigte, die durch Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit an die EU gebunden sind, sowie
• > Ortskräfte.

Die Beamten (englisch: officials/französisch: agends) und sonstigen Beschäftigten der EU sind von innerstaatlichen/nationalen Steuern auf die von den Gemeinschaften gezahlten Gehälter und Bezüge befreit. Ihre Gehälter unterliegen aber einer progressiven Gemeinschaftsteuer, die dem EU-Haushalt zugeführt wird (Art 343 AEUV iVm Art 12 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EU – ABl EU C 326 vom 26.10.2012, S 194 und S 266ff; BGBl 1965 II, 1482). Das gilt auch für die Beschäftigten, auf die diese Regelung anwendbar ist, wie zB für > Europäische Agenturen. WK im Zusammenhang mit diesen in Deutschland steuerfreien Einnahmen wie eine > Doppelte Haushaltsführung sind gemäß § 3c Abs 1 EStG nicht abziehbar (EFG 2011, 647). Die Steuerbefreiung gilt aber nicht für die Personen, die von den Mitgliedstaaten zur EU und ihren Einrichtungen entsandt werden (> Rz 16) sowie für die > Ortskräfte. Zu den sonstigen Bediensteten der EU gehören nicht die freiberuflich tätigen Dolmetscher und Übersetzer (BFH 186, 410 = BStBl 1998 II, 732; BFH/NV 2008, 952 bei selbständiger Dolmetschertätigkeit für den > Europarat).

 

Rz. 15

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die deutschen Beschäftigten der EU, die vor ihrem Dienstantritt im > Inland gewohnt haben, gelten in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig; dies gilt auch für einen nicht berufstätigen Ehegatten und für Kinder, die unter Aufsicht des Beschäftigten stehen und von ihm unterhalten...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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