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EuGH Urteil vom 29.06.1988 - 124/87, C 124/87

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bediensteter auf Zeit. Antrag auf Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen

 

Leitsatz (amtlich)

Angesichts des grundlegenden Unterschieds zwischen der durch Statut geregelten Stellung des Beamten und dem vertraglichen Beschäftigungsverhältnis des Bediensteten auf Zeit kann eine zur Durchführung von Art 11 Abs 2 des Anhangs 8 des Statuts erlassene Bestimmung, in der die Frist festgesetzt wird, innerhalb deren Beamte ihren Antrag auf Übertragung von vor dem Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbenen Ruhegehaltsansprüchen auf das Versorgungssystem der Gemeinschaft zu stellen haben, in Ermangelung spezieller Vorschriften, die die besondere Situation von Bediensteten auf Zeit regeln, auf diese nicht angewandt werden, ohne gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit zu verstoßen.

 

Normenkette

EWG/EAGBeamtStat Art. 11 Abs. 2 Anh. 8

 

Beteiligte

Giovanna Gritzmann-Martignoni

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

 

Fundstellen

EuGHE 1988, 3491

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