Fachbeiträge & Kommentare zu Umzugskosten

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gardinen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Arbeitsmittel Rz 20 Dienstzimmer, > Arbeitsplatz, > Arbeitszimmer Rz 65 ff [66, 72], > Doppelte Haushaltsführung Rz 153, > Umzugskosten Rz 45.mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Typisierende Betrachtungsweise

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei einer Typisierung werden gleichgelagerte Fälle nach wesentlichen Merkmalen zusammengefasst und für die Besteuerung gleichbehandelt. Derartige Typisierungen werden sowohl vom Gesetzgeber (> Rz 2) als auch von der Verwaltung (> Rz 3) verwendet. Zur Bewältigung von Massensachverhalten dürfen Besonderheiten vernachlässigt werden, soweit nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.5 Arbeitssuche und Arbeitsplatzwechsel mit Umzug

Alle Aufwendungen, die bei der Arbeitssuche anfallen, gehören zu den absetzbaren (vorweggenommenen) Werbungskosten: Inserate, tatsächliche Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen (bei Fahrten mit dem eigenen Pkw 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer), Telefonkosten, Internetgebühren, Bücher mit Tipps zu Vorstellungsgesprächen, Porto, Papier, Briefumschläge, Fotos für Bewerbungen, K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.7 Doppelte Haushaltsführung – Zweitwohnung am Beschäftigungsort

Eine doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG bzw. für den betrieblichen Bereich § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand[1] unterhält, beschäftigt ist und auch an dieser "ersten Tätigkeitsstätte" wohnt.[2] Zudem muss er sich an den Kosten des (Erst-) Haushalts und den sonstigen Lebenshaltu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 23 Übergangsregelung Kosten der Oberfinanzdirektion

Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des FVG v. 13.12.2007[1] ist § 11 FVG a. F. zu den Kosten der OFD aufgehoben worden. Da die Oberfinanzdirektionen seit dem 1.1.2008 ausschließlich Landesbehörden sind, kommen seitdem keine laufenden Kosten für den Bund mehr in Betracht. Der Übergang der Bundesabteilungen in die neue Bundesfinanzdirektion kann jedoch bei der OFD Kost...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten

1 Maßgebliches Recht 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisun...mehr

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Umzugskosten / 1 Maßgebliches Recht

1.1 Allgemeine Vorbemerkungen Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Besch...mehr

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Umzugskosten / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Bei dem Umzugsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch kö...mehr

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Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Umzugskosten / 10 Auslagen für zusätzlichen Unterricht (§ 9 Abs. 2 BUKG)

Die Auslagen für einen durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder des Berechtigten (§ 6 Abs. 3 Satz 2) werden erstattet, pro Kind jedoch höchstens 20 % des am Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes maßgeblichen Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 13 (seit 1.3.2024: 1.286,00 EUR)mehr

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Umzugskosten / 14 Steuer- und Sozialabgabenpflicht

Umzugskostenvergütung ist nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei (R 41 der Lohnsteuer-Richtlinien, wobei Verpflegungsaufwendungen nur bis zu den Pauschbeträgen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG steuerfrei sind). Sie ist deshalb auch nicht sozialabgabenpflichtig.mehr

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Umzugskosten / 2 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Umzugskostenrecht sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die umzugsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im k...mehr

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Umzugskosten / 11 Auslagen für Kochherde und Öfen (§ 9 Abs. 3 BUKG seit 1.6.2020 weggefallen)

Änderung ab 1.6.2020: Für den Kauf eines Kochherdes und eines Ofens werden Auslagen nicht mehr erstattet.mehr

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Umzugskosten / 4 Zusage und Geltendmachung der Umzugskostenvergütung

Die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV-Zusage) ist die verbindliche Zusage des Dienstherren bzw. des öffentlichen Arbeitgebers, im erwarteten Fall des Umzuges an den neuen Dienstort die entsprechenden Kosten im Rahmen des Bundesumzugskostengesetzes zu übernehmen. Die Summe der erstattungsfähigen Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz stellt die Umzugskostenvergütu...mehr

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Umzugskosten / 6 Umzüge in Eigenregie

Bei einem Eigenumzug sind die nachgewiesenen Beförderungskosten bis zur Höhe der Kosten bei Beauftragung einer Spedition (einschl. Versicherungsprämien) erstattungsfähig. Dabei sind die nachgewiesenen Kosten des Ein- und Ausladens, soweit sie nicht auf Haushaltsangehörige entfallen, berücksichtigungsfähig. Zur Arbeitszeit zählen auch Transportzeiten. Stundenlöhne bis zu 20 E...mehr

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Umzugskosten / 2.3 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Regelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das Bundesumzugskostengesetz kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Gesetze lehnen sich jedoch stark an das Recht des Bundes an. Für die folgenden Länder sind eigenständige Regelungen erlassen worden: Baden-Württemberg Landesumzugskostengesetz (LUKG...mehr

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Umzugskosten / 12 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG)

Die Pauschvergütung für Umzüge, bei denen ab dem 1.6.2020 mit dem Einladen des Umzugsguts begonnen wird, wird unabhängig von der Besoldungsgruppe und dem Familienstand berechnet. Die Pauschvergütung wird für Berechtigte und jede andere berücksichtigungsfähige Person (z. B. Ehepartner, Kind) einzeln und unabhängig von der Besoldungsgruppe berechnet. Voraussetzung ist, dass di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 2.1 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Im Gegensatz zum Reisekostenrecht des Bundes, wo das Recht durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Erlassen geprägt und komplettiert wird, sind die Vorschriften für das Umzugsrecht überschaubarer. Nachstehend folgt exemplarisch eine Aufzählung der für die Praxis relevanten Bestimmungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes. Bundesumzugskostengesetz vom 11.12.1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 15 Anhang

§ 10 BUKG-Pauschalvergütung Beispiel: Umzug einer berechtigten Beamtin mit ihrem Ehemann und einem Kind am 10. und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 7 Reisekosten (§ 7 BUKG)

Umzugsreisen Es werden die Fahrtkosten des Bediensteten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen sowie die nachgewiesenen Verpflegungs- und Unterkunftskosten wie bei Dienstreisen erstattet, unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen. Dabei wird das Tagegeld vom Tag des Einladens bis zum Tag des Ausladens des Umzugsguts gewährt, also auch bei mehrtägi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 2.2 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendung der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder die umzugskostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder, soweit vorhanden, entsprechend. Mangels landesrechtlicher Regelungen finden in den folgenden Bundesländern die Bundesvorschriften zum Umzugskostenrecht entsprechende Anwendung: Berlin Gemäß § 77 des Landesbeamteng...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 9 Maklergebühren (§ 9 Abs. 1 BUKG)

Die nach Lage des Wohnungsmarktes notwendigen ortsüblichen Vermittlungs- bzw. Maklergebühren (diese sind gesetzlich auf 2 Monatsmieten zzgl. Umsatzsteuer festgelegt) eines gewerbsmäßig tätigen Maklers für eine familiengerechte Mietwohnung und eine Garage können erstattet werden. Vermittlungsgebühren für eine eigene Wohnung bzw. ein Haus oder den Erwerb eines bebauungsfähigen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 13 Auslandsumzüge

Bei dienstlich veranlassten Umzügen ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland stehen Ansprüche nach der Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen (Auslandsumzugskostenverordnung – AUV) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (BGBl I S. 2360), zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 43 des Gesetzes vom 5.2.2009 (BGBl I S. 160) zu. In Bereichen, für ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 8 Mietentschädigung (§ 8 BUKG)

Die Mietentschädigung sind die Mietkosten, die umzugsbedingt für eine nicht mehr bzw. noch nicht genutzte Wohnung neben den Mietkosten einer genutzten Wohnung zu zahlen sind bzw. waren. Diese Mietkosten können unter bestimmten Voraussetzungen in engen zeitlichen Grenzen erstattet werden. Das heißt, bei gleichzeitig für die bisherige und die neue Wohnung zu zahlende Miete ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 5 Beförderungskosten (Speditionskosten)

Die Speditionskosten sind die weitaus höchsten erstattungsfähigen Aufwendungen anlässlich eines Umzugs. Sie werden nach dem niedrigsten von mindestens 2 vom Beschäftigten vor dem Umzug eingeholten Kostenvoranschlägen (mit verbindlichem Festpreis) erstattet. Die Kostenvoranschläge müssen von 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen eingeholt werden. Der Besc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 1.2 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Für die Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung, der für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen, denn § 44 Abs. 1 BT-V verweist wie zuvor die §§ 42, 44 BAT hinsichtlich der Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld auf die für die Beamten jeweils geltenden Bestimmungen. Sonderregelungen zu § 44 BT-V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 9 Reisebeihilfen für Heimfahrten

Eine Reisebeihilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Reise im maßgebenden Anspruchszeitraum beginnt, ansonsten verfällt der Anspruch. Die Reisebeihilfe stellt keine Vollerstattung der Reisekosten dar. Sie ist eine zusätzliche Fürsorgemaßnahme, die die trennungsbedingten Heimfahrten erleichtern soll.[1] Nach § 5 Abs. 1 TGV erhalten auf schriftlichen Antrag, z. B. a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 2.1 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Für die Gewährung von Trennungsgeld an Beschäftigte des Bundes sind folgende Rechtsgrundlagen einschlägig: Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzung und Abordnung im Inland (Trennungsgeldverordnung – TVG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.6.1999 (BGBl I S. 1533), zuletzt geändert durch Art. 1 der 9. Verordnung zur Änderung der Trennungsgeldverordnung vom 18.9.2024 (BG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 BT-V

Bei dem Trennungsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 2 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Trennungsgeld sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die trennungsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im ko...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 4 Erste Tätigkeitsstätte

Mit der Reform des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 hat auch der bisher immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führende Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte eine Änderung erfahren. Nunmehr kann der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben (§ 9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Die Best...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 1 Allgemeines

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausgabeanspruch der Miet... / 1 Schadensersatzanspruch des Untermieters

Der Untermieter (Endmieter) kann von seinem Vermieter (Zwischenmieter = Hauptmieter), der wegen des Kündigungsschutzes den Wohnungsmietvertrag nicht kündigen könnte, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn das Hauptmietverhältnis vor dem Untermietverhältnis endet und der Eigentümer von ihm Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangt.[1] Dem Untermieter (Endmieter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.6 Nachweispflichten bei Mitarbeiterentsendung

Aufgrund der erweiterten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO trifft den Steuerpflichtigen die sog. Beweismittelvorsorgepflicht sowie die sog. Sachaufklärungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht. Dementsprechend muss er die erforderlichen Unterlagen unter Ausschöpfung aller rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten beschaffen und den Auslands...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verschmelzung von Kapitalge... / 7.5 Behandlung der Umwandlungskosten

Bei einer Verschmelzung von Körperschaft auf Körperschaft bleibt das um die Umwandlungskosten gekürzte Übernahmeergebnis nach § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG außer Ansatz.[1] Die Umwandlungskosten sind damit steuerrechtlich nicht abzugsfähig.[2] Die im steuerlichen Rückwirkungszeitraum nach § 2 UmwStG angefallenen Verschmelzungskosten sind dabei stets der Übernehmerin zuzuordnen.[3...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 7.1 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung stellt eine Kombination aus Lohnausfall– (§ 21 Satz 1 TV-L) und Referenzprinzip (§ 21 Satz 2 TV-L) dar. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. Tabellenentgelt, Entgeltgruppenzulage, Garantiebetrag bei Höhergruppierung, Wechselschicht-, Schichtzula...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Konkretisierung des Veranlassungsprinzips anhand des "auslösenden Moments"

Rn. 95 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Veranlassungszusammenhang ist von der Rspr begrifflich weiter konkretisiert worden. Dazu sind zwei Voraussetzungen entwickelt worden, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit die betriebliche oder berufliche Veranlassung bejaht werden kann: das auslösende Moment für die Aufwendungen muss sich bei wertender Betrachtung im betrieblichen ode...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 77 Leistung... / 2.1 Leistungen für Wohnraum (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen für Wohnraum erbracht, um Leistungsberechtigten zu Wohnraum zu verhelfen, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten Lebens geeignet ist. Die Vorschrift ist nicht abschließend (Joussen, in: Dau/Düwell/Joussen/Luik, SGB IX, § 77 Rz. 4) und weit auszulegen, da die Wohnung als soziales Grundbedürfnis menschlicher Existenz darstel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XX. Asbestausschluss (A-7.16 AVB D&O)

Rz. 178 Dieser Ausschluss trägt dem Umstand Rechnung, dass Schäden durch Asbest erheblich sein können. Rz. 179 Praxis-Beispiel Asbest im Gebäude Die Versicherungsnehmerin versichert ein Betriebsgebäude, das sie selbst nicht mehr nutzt, sondern an einen anderen Unternehmer vermietet hat. Der Geschäftsführer der Versicherungsnehmerin ist – obwohl entsprechende Baumaterialien ver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Juristische Person; außerdem > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Behörden als Arbeitgeber, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Öffentliche Kasse, > Religionsgemeinschaften, > Reisekostenvergütungen, > Spenden, > Umzugskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mietbeihilfen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Mietentschädigung iSv § 8 BUKG > Umzugskosten Rz 42, 44. Zur Besteuerung von Mietbeihilfen an > Arbeitnehmer > Beamte Rz 3 Mietbeiträge, > Bundeswehr, > Dienstwohnung, > Kaufkraftausgleich Rz 1, > Trennungsentschädigungen Rz 2 ff, > Wohnung Rz 2, > Wohngeld.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorfälligkeitsentschädigung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vorfälligkeitsentschädigung, > Darlehen Rz 31, > Doppelte Haushaltsführung Rz 154, > Schuldzinsen Rz 4/1, > Umzugskosten Rz 44.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wegzug

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht für Auswanderer (Wegzugsbesteuerung) > Außensteuergesetz Rz 2 ff. Zum Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff und > Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht sowie > Nettolohn Rz 9/1. Außerdem > Umzugskosten, > Werbu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr