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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doppelte Haushaltsführung / IV. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

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Rz. 86

Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Abziehbare WK entstehen aus einer dHf nur solange, als aus der Unterhaltung einer Bleibe am Beschäftigungsort beruflich veranlasste Mehraufwendungen entstehen. Ist ein aus Familienhausstand (> Rz 20ff) und Wohnung am Beschäftigungsort (> Rz 43ff) bestehender doppelter Haushalt beruflich begründet worden (> Rz 50ff), so kommt es allerdings auf die Gründe, aus denen er beibehalten wird, nicht mehr an (> Rz 63). Bloßer Zeitablauf löst deshalb nicht die berufliche Veranlassung einer dHf auf. Die dHf endet erst mit der Verlagerung des Lebensmittelpunkts (> Rz 27f) an den Beschäftigungsort oder der Auflösung des Dienstverhältnisses. Ist eine dHf beendet worden, so bedarf eine erneute Wohnungnahme am Beschäftigungsort einer neuen beruflichen Veranlassung.

 

Rz. 87

Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Eine dHf wird idR durch Verlagerung des Lebensmittelpunkts an den Beschäftigungsort beendet. Das kann am Umzug eines alleinstehenden Stpfl an den Beschäftigungsort oder in dessen Einzugsbereich erkennbar werden, oder wenn beide Ehegatten am Beschäftigungsort ihren Familienhausstand begründen (BFH 159, 142 = BStBl 1990 II, 308); zB beim Zuzug des Ehegatten an den Beschäftigungsort (EFG 1987, 401); ebenso, obwohl in der bisherigen Familienwohnung noch Kinder leben (BFH 115, 23 = BStBl 1975 II, 459); ebenso EFG 1996, 315, wenn unter Beibehaltung des Familienhausstands im Ausland am Beschäftigungsort im Inland auf Grund einer Doppelehe nach islamischem Recht ein (weiterer) Familienhausstand begründet wird. Das gilt selbst dann, wenn die frühere Familienwohnung noch als Nebenwohnung beibehalten werden soll (BFH 159, 142 – aaO). Nichts anderes gilt uE im Ergebnis, wenn der nichteheliche Partner in die Wohnung am Beschäftigungsort zuzieht; denn dann wird der ledige A...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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