Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, sondern dritte Personen bestattet sind, sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, wenn sich bereits der Erblasser für die Dauer des Nutzungsrechts zur Pflege verpflichtet hatte und diese Pflicht auf den Erben übergegangen ist.mehr
Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung kann nur steuerlich geltend machen, wer selbst die Leistungen in Anspruch nimmt. Übernehmen Angehörige die Zahlung, können sie daraus keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beanspruchen.mehr
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Der stetige Anstieg der Pflegekosten in Deutschland ist absehbar. In einer alternden Gesellschaft soll die Pflege insgesamt verbessert werden, nicht zuletzt durch verbesserte Leistungen für Pflegebedürftige und höhere Löhne für Pflegekräfte. Nun fordern die GKV ein konkretes Finanzierungskonzept. mehr
Viele Heimbewohner haben sich aus Angst vor höheren Kosten bisher nicht getraut, eine höhere Pflegestufe zu beantragen. Die neuen Pflegegesetze machen's nun möglich. Doch die Kosten sind von Heim zu Heim, von Land zu Land nach wie vor sehr unterschiedlich.mehr
Wenn bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst wird, sind die absetzbaren Aufwendungen nach R 33.3 Abs. 2 Satz 2 EStR grundsätzlich um eine Haushaltsersparnis zu kürzen.mehr
Knapp drei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig – davon werden mehr als zwei Drittel zuhause versorgt. Die Betreuung im privaten Haushalt übernehmen nicht nur Angehörige, sondern auch ambulante Pflegedienste. Ob die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Fachkräfte nicht besonders qualifiziert sind, musste vor kurzem das Finanzgericht Baden-Württemberg entscheiden.mehr
Aufwendungen für die Pflege eines Steuerpflichtigen infolge einer Krankheit erwachsen zwangsläufig, sodass ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG zulässig ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Abziehbarkeit von Pflegeaufwendungen für die eigene häusliche Pflege voraussetzt, dass diese von besonders qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden.mehr
Wohnen und Pflege in einem Heim kostet Geld – Geld, das die Pflegeversicherung nur zum Teil übernimmt. Wenn Sie sich dazu entschließen, aus Altersgründen in ein Heim umzuziehen, sind die Aufwendungen steuerlich gar nicht abzugsfähig. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen selbst dann, wenn der Betroffene später pflegebedürftig wird.mehr
Handelt es sich bei selbst getragenen Aufwendungen für die häusliche Intensiv- und Behandlungspflege um Pflegekosten, die durch den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind oder können diese Aufwendungen – ähnlich wie z.B. Operationskosten – neben dem Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden?mehr
Pflegen mehrere Personen eine hilflose Person, muss der Pflege-Pauschbetrag von 924 EUR unter ihnen aufgeteilt werden. Das FinMin Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass in diese Pro-Kopf-Aufteilung nur Personen einzubeziehen sind, die kein Entgelt für die Pflege erhalten.mehr
Der Ministerrat hat am 25.2.2014 einen Gesetzesvorschlag mit elf Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen. Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14.3.2014 beraten.mehr
Für die Kennzeichnung von Wäsche bei Einzug in ein hessisches Pflegeheim dürfen keine zusätzlichen Kosten erhoben werden. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Denn das Kennzeichnen von Wäschestücken ist ein Teil der Regelleistung "Wäscheversorgung".mehr