Das BMF hat in seinem Vorläufigkeitskatalog den Vorläufigkeitsvermerk zur Erhebung eines Solidaritätszuschlags erweitert.mehr
Hat das Finanzamt unter Bezugnahme auf Gründe i. S. des § 165 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO vorläufig festgesetzt, so bleibt der Vorläufigkeitsvermerk bis zu seiner ausdrücklichen Aufhebung wirksam. mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Ergeht ein Einkommensteuerbescheid hinsichtlich der Besteuerung von Leibrenten vorläufig, umfasst er nicht alle Leibrenten betreffende Rechtsfragen.mehr
Musterprozesse kommen und gehen, sodass auch die Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. Der aktuelle Vorläufigkeitskatalog des BMF im Überblick. mehr
Die Finanzverwaltung hat die gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfeststellung und zur vorläufigen Festsetzung des Grundsteuermessbetrags vom 18.5.2015 aufgehoben.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG umfasst.mehr
Ein manuell gesetzter Vorläufigkeitsvermerk entfällt, wenn in einem späteren Änderungsbescheid dieser nicht ausdrücklich neben einem maschinell gesetzten Vorläufigkeitsvermerk wiederholt wird.mehr
Das BMF hat die Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen bekannt gegeben.mehr
Wird dem Änderungsbescheid ein im Verhältnis zum Ursprungsbescheid eingeschränkter Vorläufigkeitsvermerk beigefügt, erwachsen die durch den neuen Vorläufigkeitsvermerk nicht erfassten Teile des Änderungsbescheids in Bestandskraft.mehr
Gehen die Steuerbescheide bei Ihnen ein, müssen Sie bestimmte Prüfschritte erledigen. Was auf jeden Fall geprüft werden sollte, ist, ob der Steuerbescheid endgültig, vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung steht. Weshalb erläutert unsere Fachautorin.mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil v. 17.12.2014, 1 BvL 21/12, entschieden, dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.mehr
Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und verfassungskonforme Auslegung der Norm vorläufig vorzunehmen:mehr
Bei einer Veranlagung, die unter Anwendung der sog. Mindestbesteuerung erfolgt, ist das Finanzamt nicht verpflichtet, im Hinblick auf eine mögliche Definitivbelastung durch einen späteren Wegfall von Verlustvorträgen den Steuerbescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.mehr
Ist das FA bei der Änderung eines Bescheids nicht zur umfassenden Berücksichtigung aller bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, bleibt eine spätere Änderung wegen neuer Tatsachen möglich.mehr
Das BMF hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Liste der Vorläufigkeitsvermerke in den Einkommensteuerbescheiden verlängert.mehr
Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO kann auch dann noch fortbestehen, wenn er in einem Änderungsbescheid nicht ausdrücklich wiederholt wird.mehr