Fachbeiträge & Kommentare zu Vorläufigkeitsvermerk

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Liebhaberei

Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Frage der Liebhaberei stellt sich grundsätzlich auch für LuF mit Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a EStG (glA Felsmann, A 196b).Verluste können sich im Grundbetragsbereich grds nicht ergeben; demzufolge kann sich ein pauschalierender LuF auch nicht auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht berufen (BFH v 01.12.1988, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.26 Anwendungsregelungen zu § 26 KStG (§ 34 Abs 9 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 26 KStG idF des Zollkodex-StAnpG ist gem § 34 Abs 9 S 1 KStG idF des Zollkodex-StAnpG erstmals auf Eink und Eink-Teile anzuwenden, die nach dem 31.12.2013 zufließen. Entspr galt bereits für die vorangegangene Neufassung des § 26 KStG idF des Kroatien-StAnpG. Der S 2 des § 34 Abs 9 KStG idF des Zollkodex-StAnpG regelt die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.30 Anwendungsregelung zu § 36 KStG (§ 34 Abs 11 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 112 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 34 Abs 13f KStG idF des JStG 2010, die durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 11 KStG wurde, ist eine Reaktion des Ges-Gebers auf den Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326). Demzufolge verstoßen die Umgliederungsregelungen des § 36 Abs 3 und Abs 4 KStG idF des StSenkG vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verf...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden (z. B. Einkommensteuerschulden), sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden (z. B. Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerschulden). Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind s...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2 Optionsverschonung

Der Erwerber kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen 100 %igen Verschonungsabschlag optieren. Hierzu hat er einen Antrag zu stellen, der aber unwiderruflich ist. Ein Widerruf ist auch nicht möglich, wenn gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 5 ErbStG verstoßen wurde oder gegen die Lohnsummenregelung des § 13a ErbStG. Hinweis Antragsfrist Der Antrag muss grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Das Nettoprinzip – Angriff und Abwehr, dargestellt am Bsp des Werktorprinzips, BB 2007, 1525; Fehling, Die GewSt nach der Unternehmensteuerreform 2008, NWB F 5, 1617; Herzig/Lochmann, Unternehmensteuerreform 2008 – Wirkung des neuen Systems zur Entlastung gewerblicher Personenunternehmen von der GewSt, DB 2007, 1037; Kollruss, Abzug ausländischer GewSt ab BA in Deutschla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das BVerfG vom 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig g ewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die g...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.2 Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks

Der BFH sieht die Hinzurechnungen von Schuld-, Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG als verfassungsgemäß an (BFH, Urteile v. 12.1.2017, IV R 55/11, BStBl 2017 II S. 725 und v. 14.6.2018, III R 35/15, BStBl ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.13 Weitergeltung des Solidaritätszuschlags

Der BFH hält die (Weiter-)Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 für noch nicht verfassungswidrig (BFH, Urteil v. 17.1.2023, IX R 15/20, BStBl 2023 II S. 351). Da der IX. BFH-Senat nicht zu der erforderlichen Überzeugung gelangt, dass der Solidaritätszuschlag in den Streitjahren 2020 und 2021 als nicht mehr verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabg...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.11 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 823 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 369) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.6 Anfechtung von Nebenbestimmungen

Rz. 25 Verwaltungsakte können nach den Regelungen des § 120 AO mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Nebenbestimmungen können nur dann alleine angefochtenen werden, wenn sie eine selbständige Regelung i. S. des § 118 AO enthalten bzw. treffen. Unselbständige Nebenbestimmungen können dagegen nur mit einer Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt, dem sie angefügt sind, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.4 Musterverfahren vor dem BFH, BVerfG, EGMR und EuGH

Rz. 30 Die Aussetzung eines Verfahrens kann grundsätzlich nicht damit gerechtfertigt werden, dass in einem Parallelverfahren oder in einem beim BFH anhängigen Verfahren nur dieselbe Rechtsfrage streitig ist.[1] Obgleich vermeintliche oder tatsächliche Musterprozesse beim BFH zwar rechtstatsächlich Einfluss auf finanzgerichtliche Klageverfahren nehmen, sind sie nicht rechtlic...mehr

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Einspruch / 3.6 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Die Entscheidung über einen Einspruch kann gem. § 363 Abs. 1 AO ausgesetzt werden, wenn ein für die Entscheidung vorgreifliches Rechtsverhältnis den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Bei dem vorgreiflichen Rechtsverhältnis muss es sich um eine konkrete Tatsache handeln, die für die Entscheidu...mehr

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Einspruch / 2.3 Beschwer

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist davon abhängig, dass der Einspruchsführer eine Beschwer geltend macht. Dies setzt voraus, dass er vom Regelungsinhalt des ergangenen oder erstrebten Bescheids persönlich und sachlich betroffen ist. Eine fehlende Begründung des Einspruchs oder mangelnde Erfolgsaussichten haben auf die Frage der Beschwer keinen Einfluss. Ob wirklich eine Rec...mehr

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Einspruch / 3.10.1 Teil-Einspruchsentscheidung

Gem. § 367 Abs. 2a AO kann (Ermessen) das Finanzamt zunächst (nur) über Teile des Einspruchs befinden, wenn dies sachdienlich ist (Satz 1). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Teil des Einspruchs entscheidungsreif ist, während über einen anderen Teil des Einspruchs zunächst nicht entschieden werden kann, weil insoweit die Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe nac...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.2 Ungewisse Vorschriften

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 AO auch im Fall ungewisser Rechtsvorschriften zulässig. Zweck dieser Regelung ist es, im Fall schwebender "Musterverfahren" bei den Obergerichten den Steuerbescheid offenzuhalten und damit massenhafte Einsprüche zu verhindern. Neben der praktisch kaum bedeutsamen Möglic...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.1 Änderung oder Aufhebung

Soweit vorläufig festgesetzt ist, kann die Festsetzung (jederzeit) nach Satz 1 des § 165 Abs. 2 AO aufgehoben oder geändert werden. Auf dieser Vorschrift beruhende Änderungsbescheide können auch unter Fortbestand der Ungewissheit und damit auch des Vorläufigkeitsvermerks ergehen.[1] Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt den entsprechenden Änderungs- oder Aufhebun...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 2 Umfang

In der Regel bezieht sich die Ungewissheit von Tatsachen oder die Frage der Verfassungsmäßigkeit nur auf einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Voraussetzungen. In diesen Fällen kann und muss das Finanzamt die Vorläufigkeit auf diesen Teil beschränken. Praxis-Beispiel Vorläufigkeit nur teilweise Das Finanzamt hält geltend gemachte umfangreiche Aufwendungen für doppelt...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.2 Endgültige Steuerfestsetzung

Eine vorläufige Festsetzung ist für endgültig zu erklären, wenn die Ungewissheit, die zur vorläufigen Festsetzung geführt hat, beseitigt ist oder nicht mehr beseitigt werden kann und eine Änderung der Festsetzung nicht in Betracht kommt. Der Steuerpflichtige kann auch jederzeit die Endgültigkeitserklärung beantragen. Lehnt dies das Finanzamt ab, ist hiergegen der Einspruch m...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.1 Ungewisse Tatsachen

Ein Bescheid kann gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig ergehen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit bezieht sich aber nur auf die Tatsachengrundlage eines Steuertatbestands; eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts rechtfertigt die Anordnung der Vorläufi...mehr

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Renten / 2 Prinzip der nachgelagerten Besteuerung

Das wesentliche Kernelement der "neuen" Rentenbesteuerung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Endergebnis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ihr gleichgestellten Versicherungen bzw. berufsständischen Versorgungswerken zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden. P...mehr

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Solidaritätszuschlag zur Ei... / 7 Verfassungsmäßigkeit

Die verfassungsrechtliche Frage ist noch nicht final entschieden. Mit einem aktuellen Urteil[1] hat der BFH im Januar 2023 eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Er sieht auch für die entschiedenen Streitveranlagungsjahre 2020 und 2021 noch keine verfassungswidrige Abgabe. Das Niedersächsische FG hatte die Ansicht vertreten, die Erhebung des Solidaritätszuschla...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.2 Veräußerung von Aktien

Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG (= Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1 Umfassende Aufhebungs- und Änderungsmöglichkeit (Abs. 2 S. 1)

Rz. 80 § 164 AO schließt die Bestandskraft der Steuerfestsetzung in weitem Umfang aus, da die Finanzbehörde den Steuerbescheid während der Wirksamkeit des Vorbehalts ändern kann, ohne dass zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssen.[1] Die Finanzbehörde darf den Steuerbescheid aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zugunsten wie zulasten des Stpfl. aufheben oder ändern...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO) wird auch dann beendet, wenn der Vorläufigkeitsvermerk vom Finanzamt aufgehoben wird. Auf den Wegfall der Ungewissheit und die Kenntnis des Finanzamts von den Tatsachen, wegen derer die Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig erging, kommt es dann für die Beendigung der Ablaufhemmung der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Klageänderung nach § 68 FGO

Rz. 9 Mit der Neufassung des § 68 FGO ab 2001 wird nunmehr der neue bzw. geänderte Bescheid kraft Gesetzes, d. h. automatisch ohne Antragstellung, alleiniger Verfahrensgegenstand, und zwar auch im Revisionsverfahren. Es handelt sich um eine gesetzlich zugelassene Klageänderung.[1] Das gilt auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Klageänderung

Rz. 3 Klageänderung i. d. S. liegt vor, wenn der in der Revision gestellte Antrag einen anderen Streitgegenstand als den des Klageverfahrens betrifft.[1] Eine Änderung des Streitgegenstands liegt vor, wenn dem Revisionsantrag ein gegenüber dem FG-Verfahren anderer oder geänderter Sachverhalt zugrunde gelegt wird oder wenn der angefochtene oder begehrte Verwaltungsakt ausgewe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.3 Vorschriften des ersten Rechtszugs (§§ 63–94a FGO)

Rz. 6 § 63 FGO: für das Revisionsverfahren gegenstandslos. §§ 64, 65 Abs. 1 FGO: ausgeschlossen durch die Sonderregelung in § 120 FGO; der BFH beruft sich für die Schriftform der Revision auf die entsprechende Anwendung des § 64 Abs. 1 FGO.[1] § 65 Abs. 2 FGO: entsprechend anwendbar i. d. S., dass der Vorsitzende den Revisionskläger zur Präzisierung eines an sich schon ausreic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzug / 1.3.2 Verlustvortrag in die Folgejahre

Nicht nach § 10d Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG ausgeglichene Verluste werden gemäß § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG vom Finanzamt zwingend zunächst im folgenden Veranlagungszeitraum bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zweifelsfragen bei der Grun... / b) Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO)

Wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit vorgebrachte Anträge auf Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks sind zurzeit ebenfalls nicht Erfolg versprechend. Zweifel an der Vereinbarkeit einer der Grundsteuerbewertung zugrunde liegenden Rechtsnorm mit dem GG rechtfertigen nur dann eine Anwendung von § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, wenn dieselbe Frage bereits Gegenstand eines Mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Ablauf des registerrechtlichen Verfahrens in Fällen des Statuswechsels

Rz. 96 Über § 106 Abs. 4 S. 2 HGB und § 1 Abs. 4 PartGG findet § 707c Abs. 2 BGB, der den Ablauf des registerrechtlichen Verfahrens in Fällen des Statuswechsels bei einer eingetragenen GbR regelt, auf sämtliche Fallkonstellationen eines Statuswechsels entsprechende Anwendung. Rz. 97 Wird ein Statuswechsel angemeldet, trägt das Gericht nach § 707c Abs. 2 S. 1 BGB die Rechtsfor...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Vorläufige Festsetzung

Auch in den Fällen, in denen der Vorläufigkeitsvermerk[1] streitig ist, wird i. d. R. der Auffangwert angesetzt.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.1 Grundsatz: Keine teilweise Einspruchsrücknahme

Rz. 17 § 367 Abs. 2 S. 1 AO verpflichtet die Finanzbehörde nach der Einlegung eines Einspruchs stets zur Überprüfung der Sache in vollem Umfang. Der Einspruch richtet sich also regelmäßig gegen den gesamten Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts. Zu einer inhaltlichen Beschränkung auf bestimmte Besteuerungsgrundlagen durch die Begründung des Einspruchs kommt es de...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3.3 Optionsverschonung

Bei der Optionsverschonung wird das nach § 13b ErbStG begünstigte Vermögen in voller Höhe, d. h. zu 100 % steuerbefreit (§ 13a Abs. 8 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 4 ErbStG). Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Zur Inanspruchnahme muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht mehr widerruf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.3 Nachträgliches Bekanntwerden im Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 108 Der maßgebliche Zeitpunkt für das Bekanntwerden neuer Tatsachen richtet sich nach dem der letzten sachlichen Prüfung des Steuerbescheids. Ein Änderungsbescheid tritt in verfahrensrechtlicher Hinsicht an die Stelle des ursprünglichen Bescheids. Daher müssen in ihm alle bekannten oder als bekannt geltenden Tatsachen verwertet werden. Tatsachen und Beweismittel, die bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.6 Aufhebung oder Änderung ohne Zustimmung bzw. Antrag

Rz. 42 Nach der früheren Rspr.[1] war es möglich, einen Steuerbescheid dann ohne Zustimmung oder Antrag des Stpfl. aufzuheben oder zu ändern, wenn der Stpfl. die Änderung einer Steuerfestsetzung eines Jahres entsprechend seinem Begehren erreicht hatte, dann aber für die dadurch erforderlich gewordene Änderung der Veranlagung eines anderen Jahres seine Zustimmung verweigerte,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht.[2] Die für den Folgebescheid zuständige Finanzbehörde hat ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 5.1.2 Mindestbesteuerung

Diese sog. Mindestbesteuerung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht[1], solange der Verlustausgleich nicht versagt, also nicht endgültig ausgeschlossen ist, sondern lediglich zeitlich gestreckt wird. Eine Verlagerung des Verlustausgleichs auf spätere VZ ist im Hinblick darauf nicht zu beanstanden, dass das Grundrecht seine Wirkung grundsätzlich VZ-übergreifend entfaltet. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 10.11.2 Veräußerung von Aktien

Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG (= Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 4. Verfahrensrechtliche Aspekte

Zudem sollte in der Praxis nach Möglichkeit drauf gedrungen werden, dass die GrESt-Festsetzung für das Signing unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt (§ 164 AO). Alternativ möglich wäre ein Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 AO. § 175 AO (rückwirkendes Ereignis) soll nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht anwendbar sein. Wird vom Finanzamt die GrEStG für das Signing festgeset...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Korrekturvorschriften

Rz. 21 Feststellungsbescheide sind den Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide (§ 153 Abs. 5 BewG, § 181 Abs. 1 AO), so dass zur Korrektur des Bescheides die Regelungen der §§ 129, 164, 165 und 172–177 AO heranzuziehen sind. Insbesondere ist es möglich, den Feststellungsbescheid unter den Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 Abs. 1 AO zu stellen, die in Form einer Außenpr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einzelfälle zur Erklärungspflicht

Rz. 5 Für einen Minderjährigen gibt der gesetzliche Vertreter, § 34 Abs. 1 AO, die Erklärung ab. Dies wird in der Regel der überlebende Ehegatte sein oder ein nach § 1774 BGB zu bestellender Vormund. In Betreuungsfällen, § 1896 BGB, ist der Betreute in der Regel handlungsfähig gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn er aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei b...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bewertungsstichtag beim Grundvermögen (Abs. 1)

Rz. 4 Der Gesetzgeber führte mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[11] für Erwerbe ab dem 1.1.2007 in § 138 Abs. 1 BewG eine Bewertung auf den Zeitpunkt des Erwerbs ein. Für die Bewertung des Grundvermögens ist dies ohne weiteres möglich, da die zur Bewertung erforderlichen Bodenrichtwerte und aktuellen Mieten vorbehaltlich einer abweichenden landesrechtlichen Regelung im Zwei-Jah...mehr