Fachbeiträge & Kommentare zu Vorläufigkeitsvermerk

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Das Nettoprinzip – Angriff und Abwehr, dargestellt am Bsp des Werktorprinzips, BB 2007, 1525; Fehling, Die GewSt nach der Unternehmensteuerreform 2008, NWB F 5, 1617; Herzig/Lochmann, Unternehmensteuerreform 2008 – Wirkung des neuen Systems zur Entlastung gewerblicher Personenunternehmen von der GewSt, DB 2007, 1037; Kollruss, Abzug ausländischer GewSt ab BA in Deutschla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Praktische Bedeutung von Bedingung, Befristung oder ähnlichen Gestaltungselementen in zivilrechtlichen Verträgen

Nicht nur in schwierigen Vertragsverhandlungen, bei denen eine Einigung der Parteien zunächst undenkbar scheint, kann mit Hilfe der durch das die Zivilrecht bereitgehaltenen Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Vereinbarung einer Bedingung, einer Befristung oder eines Rücktrittsrechts eine Lösung erreicht werden. Auch bei alltäglichen Verträgen wird von diesen Gestaltungsmöglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rechtsschutz

Rn. 170 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aufgrund zahlreich eingelegter Verfassungsbeschwerden gegen die Rspr des BFH hat das BMF die FA mit Schreiben v 11.05.2011 angewiesen, die ESt-Veranlagungen ua im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3, 4, 4a EStG) für die VZ 2005–2009, der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.9 Beseitigung der Ungewissheit, Abs. 8

Rz. 157 Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Steuer nach § 165 AO vorläufig festzusetzen, oder wird die Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift ausgesetzt, benötigt die Finanzbehörde nach Beseitigung der Ungewissheit eine ausreichende Frist, um die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Festsetzungsfrist endet daher erst mit Ablauf eines Jahres, nachdem die Fina...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung beschlossen, den Vermerk zu vorläufigen Steuerfestsetzungen wegen anhängiger Musterverfahren zu ändern. Nach § 165 AO können Steuerfestsetzungen in verschiedenen Fällen vorläufig erfolgen. Dies kann geschehen, wenn Ungewissheiten in tatsächlicher Hinsicht bestehen oder aber – und dies ist der für di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.2 Fortbildung, Wissens- und Informationsmanagement

Der Steuerberater ist nach der Berufsordnung verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Häufig wird das Argument "keine Zeit" angeführt, weil das Tagesgeschäft überfrachtet ist. Auch hier gibt es Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung[1] die Informationspflichten des Steuerberaters zusammengefasst: D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 4. Verfahrensschritte

Der Statuswechsel wird registerrechtlich wie folgt vollzogen (s. Lieder, GmbH 2024, 897 [898 ff.], Roth in Hopt, HGB, 44. Aufl. 2025, § 106 Rz. 19 ff.; s. auch die Muster der Registereintragungen bei Krafka, Registerrecht, 12. Aufl. 2024, Rz. 2330 ff.). Die Anmeldung erfolgt nur bei dem Register, bei dem die Gesellschaft bereits eingetragen ist (§ 707c Abs. 1 BGB); beim Wechs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4.1 Erbschaftsteuer

Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker muss darauf achten, dass die Erbschaftsteuer so niedrig wie möglich ausfällt. Dabei spielt auch die Höhe der Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckergebühr eine Rolle. Ausgangspunkt für die Abzugsfähigkeit ist § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach die dem Erwerber "unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung der Verteilu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Änderung zulasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

Leitsatz Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann nicht gemäß § 165 Abs. 2 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden. Normenkette § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2, § 172ff. AO, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG Sachverhalt Die Klägerin studierte nach einer dreimonatigen Ausbildung zur Rettungssanitäterin in den Jahren 2011 bis 2016 Medizin. In ihren ESt-Erklärungen für die Streitjahre (2015 und 2016) machte sie die Kosten hierfür al...§ 9 Abs. 6 EStG§ 9 Abs. 6 EStG§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO§ 4 Abs. 9§ 9 Abs. 6 EStGBVerfG, Beschluss vom 19.11.2019, 2 BvL 22/142 BvL 23/142 BvL 24/142 BvL 25/142 BvL 26/142 BvL 27/14BFH/NV 2020, 334§ 9 Abs. 6 EStG§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3Abs. 2 AO§ 9 Abs. 6 EStG§ 10 EStGmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachten zur Besteuerung v... / Entscheidung

Gutachten: Bestehende Regeln sind ausreichend Nach diesen Gerichtsentscheidungen ließ das BMF zwei Gutachten von Experten (Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. (Cornell) und Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. (ND)) erstellen. Ziel war es dabei festzustellen, ob noch weitere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Doch beide Experten kamen zu dem Schluss, dass die aktuellen Steuerregeln...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten

Kommentar Das BMF hat den Vermerk über die Vorläufigkeit überarbeitet und nach Entscheidungen des BFH zur Besteuerung von Renten angepasst. Die Frage der angeblichen oder tatsächlichen Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Renteneinkünften ist ein Dauerthemen. Nachdem im Jahr 2023 das Bundesverfassungsgericht Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat und vorgehend...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorläufigkeit

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die vorläufige Festsetzung von Steuern ist – neben dem > Vorbehalt der Nachprüfung und dem > Ruhen des Verfahrens – eine Maßnahme, die dem FA einen vorläufigen Abschluss der Fallbearbeitung erlaubt. Das FA kann eine Steuer vorläufig festsetzen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind (§ 165 Abs 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden (z. B. Einkommensteuerschulden), sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden (z. B. Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerschulden). Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückstellung für potentielle Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen?

Streitig ist, ob – mit Blick auf das damals anhängige Verfahren vor dem BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen – eine Inanspruchnahme der klagenden A-GmbH wegen einer etwaigen Rückzahlung vorläufig festgesetzter Erstattungszinsen drohte und die A-GmbH deshalb eine Rückstellung bilden durfte. Das FG entschied, dass keine Rückstellung gebildet we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Rückstellung für vorläufig ... / Entscheidung

Das Gericht wies die erhobene Klage als unbegründet ab. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sei zu bilden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens der Verbindlichkeit bestehe, die wirtschaftlich vor dem Bilanzstichtag verursacht worden sei. Zudem sei es erforderlich, dass der Schuldner ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen müsse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rückstellung für vorläufig ... / Hintergrund

Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die Umsatzsteuerbescheide 2001 bis 2016 der Klägerin. Das Finanzamt setzte auch Erstattungszinsen fest. Bezüglich der Erstattungszinsen enthielten die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.6 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Eine Steuer kann vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für deren Entstehung eingetreten sind.[1] Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben.[2] Vorläufig festgesetzt werden kann auch ein Teil einer Steuerfestsetzung. Dabei werden regelmäßig Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Bescheids dadurch angegeben, dass eine einzelne Besteu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

[Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.1 Grundlagen

Rz. 199 § 43 Abs. 5 EStG wurde als zentrale Vorschrift i. V. m. der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt. Die Erhebung der KapESt durch den Steuerabzugsverpflichteten ersetzt ab dem 1.1.2009 für den privaten Anleger das Veranlagungsverfahren zur ESt. Soweit die KapESt allerdings wegen fehlender Liquidität ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.4 Musterverfahren vor dem BFH, BVerfG, EGMR und EuGH

Rz. 30 Die Aussetzung eines Verfahrens kann grundsätzlich nicht damit gerechtfertigt werden, dass in einem Parallelverfahren oder in einem beim BFH anhängigen Verfahren nur dieselbe Rechtsfrage streitig ist.[1] Obgleich vermeintliche oder tatsächliche Musterprozesse beim BFH zwar rechtstatsächlich Einfluss auf finanzgerichtliche Klageverfahren nehmen, sind sie nicht rechtlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.26 Anwendungsregelungen zu § 26 KStG (§ 34 Abs 9 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 26 KStG idF des Zollkodex-StAnpG ist gem § 34 Abs 9 S 1 KStG idF des Zollkodex-StAnpG erstmals auf Eink und Eink-Teile anzuwenden, die nach dem 31.12.2013 zufließen. Entspr galt bereits für die vorangegangene Neufassung des § 26 KStG idF des Kroatien-StAnpG. Der S 2 des § 34 Abs 9 KStG idF des Zollkodex-StAnpG regelt die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.31 Anwendungsregelung zu § 36 KStG (§ 34 Abs 11 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 13f KStG idF des JStG 2010, die durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 11 KStG wurde, ist eine Reaktion des Ges-Gebers auf den Beschl des BVerfG v 17.11.2009 (BGBl I 2010, 326). Demzufolge verstoßen die Umgliederungsregelungen des § 36 Abs 3 und Abs 4 KStG idF des StSenkG vom Anrechnungsverfahren zum Halbeink-Verf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen

Leitsatz Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen. Sachverhalt Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die Umsat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO – Befugnis zur Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen

Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang zur Rettungssanitäterin und schloss diesen mit dem entsprechenden Examen ab. Die Ausbildung dauerte nicht länger als drei Monate. Nach der Ausbildung begann die Klägerin ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011–2016 zu erheblichen Verlusten führte. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen für 2015 und 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.6 Anfechtung von Nebenbestimmungen

Rz. 25 Verwaltungsakte können nach den Regelungen des § 120 AO mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Nebenbestimmungen können nur dann alleine angefochtenen werden, wenn sie eine selbständige Regelung i. S. des § 118 AO enthalten bzw. treffen. Unselbständige Nebenbestimmungen können dagegen nur mit einer Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt, dem sie angefügt sind, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / a) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Gerade aus diesem Grund ist darauf zu achten, sich in betroffenen Fällen alle rechtlichen Möglichkeiten offen zu lassen, um einer etwaigen Doppelbesteuerung erfolgsversprechend zu begegnen. Zu beachten ist, dass sich gegen eine vermutete Doppelbesteuerung nur die Rentner wehren können. Ein "vorbeugender" Einspruch oder Klage von noch am Erwerbsleben teilnehmenden Rentenversic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG war Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung; Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Leitsatz 1. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuer­akte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen Besteuerungszeitraum bereits bestandskräftig veranlagt wurde und die Einsichtnahme der Verfolgung steuerverfahrensfremder Zwecke dienen soll (hier: Prüfung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2 Optionsverschonung

Der Erwerber kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen 100 %igen Verschonungsabschlag optieren. Hierzu hat er einen Antrag zu stellen, der aber unwiderruflich ist. Ein Widerruf ist auch nicht möglich, wenn gegen die Behaltensregelung des § 13a Abs. 5 ErbStG verstoßen wurde oder gegen die Lohnsummenregelung des § 13a ErbStG. Hinweis Antragsfrist Der Antrag muss grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.1 Verbindliche Entscheidung über einen bestimmten Steueranspruch

Rz. 12 Das Steuerfestsetzungsverfahren wird mit dem Ziel betrieben, eine endgültige und bindende Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines bestimmten Steueranspruchs gegenüber einem bestimmten Stpfl. herbeizuführen. Diese Entscheidung wird nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO im Steuerbescheid getroffen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Zu den Ausnahmen von einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 3.2 Verfahren nach § 155 Abs. 2 AO

Rz. 44 Es liegt im Ermessen der für den Erlass des Steuerbescheids (Folgebescheids) zuständigen Finanzbehörde, ob sie von der Regelung des § 155 Abs. 2 AO Gebrauch macht.[1] Die Ermessensentscheidung beschränkt sich an dieser Stelle nur auf den Zeitpunkt des Erlasses des Folgebescheides, mithin darauf, ob die Finanzbehörde einen Folgebescheid vor dem Grundlagenbescheid erlas...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Eintragung eines Statuswechsel- und ggf. eines Vorläufigkeitsvermerks im Ausgangsregister

Rz. 387 Fällt die Prüfung durch das Ausgangsregister positiv aus, hat es bei sich die Rechtsform einzutragen, unter der die Personengesellschaft im Zielregister fortgesetzt werden soll (§ 707c Abs. 2 Satz 1 BGB: Statuswechselvermerk). Der Statuswechselvermerk ist mit dem Vermerk zu versehen, dass die Eintragung erst mit der Eintragung der Personengesellschaft unter neuer Rec...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / h) Eintragung eines Fortsetzungsvermerks im Ausgangsregister bzw. Löschung des Statuswechsel- und Vorläufigkeitsvermerks im Ausgangsregister und Schließung des Registerblatts

Rz. 392 Die Mitteilung an das Ausgangsregister bezweckt, den Abschluss des Statuswechsels durch eine entsprechende Eintragung dort kenntlich zu machen, bevor dort das alte Registerblatt geschlossen werden kann (§ 707c Abs. 2 Satz 4 BGB).[771] Im Fall einer rechtskräftigen Ablehnung des Statuswechsels dient die Mitteilung dazu, den gegenstandslos gewordenen Statuswechsel- und...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / d) Abgabe des Verfahrens an das Zielregister

Rz. 388 Nach Eintragung von Statuswechsel- und ggf. Vorläufigkeitsvermerk gibt dieses das Verfahren von Amts wegen an das Zielregister ab (§ 707c Abs. 2 Satz 3 BGB). Eine Anmeldung beim Zielregister ist nicht statthaft.mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Verschonungsabschlag

Rz. 35 Neben dem Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG, dazu sogleich unter Rdn 38) sehen die Begünstigungsvorschriften einen Regelverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG) sowie einen Options- oder Vollverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Beide Abschlagsformen stehen allerdings unter verschiedenen Beschränkungen und erfassen nur noch das begünst...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.11 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 823 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 369) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1 Umfassende Aufhebungs- und Änderungsmöglichkeit (Abs. 2 S. 1)

Rz. 80 § 164 AO schließt die Bestandskraft der Steuerfestsetzung in weitem Umfang aus, da die Finanzbehörde den Steuerbescheid während der Wirksamkeit des Vorbehalts ändern kann, ohne dass zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssen.[1] Die Finanzbehörde darf den Steuerbescheid aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zugunsten wie zulasten des Stpfl. aufheben oder ändern...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO) wird auch dann beendet, wenn der Vorläufigkeitsvermerk vom Finanzamt aufgehoben wird. Auf den Wegfall der Ungewissheit und die Kenntnis des Finanzamts von den Tatsachen, wegen derer die Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig erging, kommt es dann für die Beendigung der Ablaufhemmung der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.3 Vorschriften des ersten Rechtszugs (§§ 63–94a FGO)

Rz. 6 § 63 FGO: für das Revisionsverfahren gegenstandslos. §§ 64, 65 Abs. 1 FGO: ausgeschlossen durch die Sonderregelung in § 120 FGO; der BFH beruft sich für die Schriftform der Revision auf die entsprechende Anwendung des § 64 Abs. 1 FGO.[1] § 65 Abs. 2 FGO: entsprechend anwendbar i. d. S., dass der Vorsitzende den Revisionskläger zur Präzisierung eines an sich schon ausreic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Klageänderung nach § 68 FGO

Rz. 9 Mit der Neufassung des § 68 FGO ab 2001 wird nunmehr der neue bzw. geänderte Bescheid kraft Gesetzes, d. h. automatisch ohne Antragstellung, alleiniger Verfahrensgegenstand, und zwar auch im Revisionsverfahren. Es handelt sich um eine gesetzlich zugelassene Klageänderung.[1] Das gilt auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Klageänderung

Rz. 3 Klageänderung i. d. S. liegt vor, wenn der in der Revision gestellte Antrag einen anderen Streitgegenstand als den des Klageverfahrens betrifft.[1] Eine Änderung des Streitgegenstands liegt vor, wenn dem Revisionsantrag ein gegenüber dem FG-Verfahren anderer oder geänderter Sachverhalt zugrunde gelegt wird oder wenn der angefochtene oder begehrte Verwaltungsakt ausgewe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung eines Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ermöglicht lediglich eine Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Sachverhalt Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang als Rettungssanitäterin, der rund 3 Monate dauerte. Anschließend begann sie ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011-2016 zu erheblichen Verlusten führte. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zweifelsfragen bei der Grun... / b) Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO)

Wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit vorgebrachte Anträge auf Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks sind zurzeit ebenfalls nicht Erfolg versprechend. Zweifel an der Vereinbarkeit einer der Grundsteuerbewertung zugrunde liegenden Rechtsnorm mit dem GG rechtfertigen nur dann eine Anwendung von § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO, wenn dieselbe Frage bereits Gegenstand eines Mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Ablauf des registerrechtlichen Verfahrens in Fällen des Statuswechsels

Rz. 96 Über § 106 Abs. 4 S. 2 HGB und § 1 Abs. 4 PartGG findet § 707c Abs. 2 BGB, der den Ablauf des registerrechtlichen Verfahrens in Fällen des Statuswechsels bei einer eingetragenen GbR regelt, auf sämtliche Fallkonstellationen eines Statuswechsels entsprechende Anwendung. Rz. 97 Wird ein Statuswechsel angemeldet, trägt das Gericht nach § 707c Abs. 2 S. 1 BGB die Rechtsfor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Vorläufige Festsetzung

Auch in den Fällen, in denen der Vorläufigkeitsvermerk[1] streitig ist, wird i. d. R. der Auffangwert angesetzt.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.1 Grundsatz: Keine teilweise Einspruchsrücknahme

Rz. 17 § 367 Abs. 2 S. 1 AO verpflichtet die Finanzbehörde nach der Einlegung eines Einspruchs stets zur Überprüfung der Sache in vollem Umfang. Der Einspruch richtet sich also regelmäßig gegen den gesamten Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts. Zu einer inhaltlichen Beschränkung auf bestimmte Besteuerungsgrundlagen durch die Begründung des Einspruchs kommt es de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3.3 Optionsverschonung

Bei der Optionsverschonung wird das nach § 13b ErbStG begünstigte Vermögen in voller Höhe, d. h. zu 100 % steuerbefreit (§ 13a Abs. 8 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 4 ErbStG). Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Zur Inanspruchnahme muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht mehr widerruf...mehr