Fachbeiträge & Kommentare zu Vorläufigkeitsvermerk

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt fest, für welche Erwerbsfälle die jeweils gültige Fassung des ErbStG gilt. Bis zur jüngsten Entscheidung des BVerfG[1] wurden die Steuerbescheide mit Blick auf die ausstehende Entscheidung gem. § 165 Abs. 1 AO vorläufig festgesetzt. Das BVerfG hat das ErbStG in der gültigen Fassung wegen des ungleichen Wertniveaus der Vermögensgegenstände, die der B...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Steuerschuldner bei Erwerben von Todes wegen

Rz. 2 Bei Erwerben von Todes wegen ist Steuerschuldner gem. § 20 Abs. 1 ErbStG der Erwerber. Dies können der Erbe (Alleinerbe, Miterbe), der Vermächtnisnehmer oder der durch eine Auflage Begünstigte i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG [1] sein. Bei einem Vorerbfall ist nur der Vorerbe Erwerber des Vermögens des Erblassers. Der Nacherbe ist – weil nicht Erwerber nach dem Erblasser...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe seines am … 2017 in (…) verstorbenen Bruders (Erblasser). Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde am XX.2.2017 bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal dieser Bestattung betrugen 9.300 EUR. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) set...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.9 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 801 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 354) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Fortbildungskosten: So werd... / 9 Anhängige Verfahren beim BVerfG und mögliche Auswirkungen

Seit 2014 gab es einen Vorlagebeschluss des BFH vom 17.7.2014[1] an das Bundesverfassungsgericht, welches von Bedeutung (Az. 2 BvL 23/14) war. Der BFH hat dem BVerfG zur Klärung folgende Frage vorgelegt: Verstößt es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Aufwendungen für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Prognose, Verfahrensrecht

Rn. 77 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Prognose, ob die vorliegende Betätigung bei realistischer Würdigung aller Umstände voraussichtlich zu einem positiven wirtschaftlichen Gesamtergebnis führen wird. Dabei sind alle objektiv erkennbaren Umstände heranzuziehen (BFH IX R 2...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten in Bezug auf den Nachlass der am 27.9.2002 verstorbenen Frau L. A. (im Folgenden auch "Erblasserin"). Frau L. A. war die Stiefmutter der Klägerin. Sie war die zweite Ehefrau des am 1.7.1961 verstorbenen Vaters der Klägerin, Herrn F. A. Die Klägerin ist wie ihre Schwester,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.9 Beseitigung der Ungewissheit, Abs. 8

Rz. 157 Wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Steuer nach § 165 AO vorläufig festzusetzen, oder wird die Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift ausgesetzt, benötigt die Finanzbehörde nach Beseitigung der Ungewissheit eine ausreichende Frist, um die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Festsetzungsfrist endet daher erst mit Ablauf eines Jahres, nachdem die Fina...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater sollte sich strikt an den Aufgabenkatalog laut Bestallungsurkunde halten und im Zweifel immer Rücksprache mit dem Nachlassgericht nehmen. Nach der Inbesitznahme des Nachlasses muss der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis einreichen (§ 1802 BGB): Er muss die Überschuldung des Nachlasses prüfen und ggf. nach § 317 InsO ein Nachlassins...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / b) Rechtslage vor und nach dem Vorläufigkeitsvermerk

Nach dem BMF-Schreiben v. 30.8.2021 ist ein Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG sämtlichen ESt-Festsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22 Nr. 1 S. 3 ...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / c) Bedeutung der Feststellungs- und Beweislast

Die Feststellungs- und Beweislast zum Nachweis einer Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen liegt beim Steuerpflichtigen (s. oben, u.a. BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545). Dies ist je nach Stand des Verwaltungsverfahrens auf unterschiedliche Weise bedeutsam für die Steuerpflichtigen und ihre steuerliche Beratung: Einsprüche gegen Einkommen...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden, sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden. Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind sie zu schätzen. Die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die au...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Voll- bzw. Optionsverschonung nach Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO

A hatte seinem Sohn GmbH-Geschäftsanteile und Kommanditbeteiligungen geschenkt. Im Schenkungsteuerbescheid wurde die Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG i.H.v. 85 % berücksichtigt. Gegen den Steuerbescheid wurde kein Einspruch eingelegt. Streitig ist, ob anlässlich einer Änderung des Schenkungsteuerbescheides nach § 175 AO ein Antrag auf Optionsverschonung nach § 13a Abs....mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / 8. Verfahrensrecht

Eine Einkommensteuerfestsetzung, die nach § 165 AO vorläufig ergeht, weil das FA im Zeitpunkt der Festsetzung die Überschusserzielungsabsicht nicht abschließend beurteilen kann, ist später auch wegen der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs noch änderbar. Im Streitfall erstreckte sich der Umfang des Vorläufigkeitsvermerks auf die gesamten Einkünfte aus Vermietung und Verpach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Optionsverschonung (Abs. 10)

Rz. 305 [Autor/Stand] Abweichend vom Grundfall nach §§ 13a Abs. 1, 13b Abs. 2 ErbStG, in dem 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei gestellt werden, kann der Erwerber unwiderruflich erklären, dass der Verschonungsabschlag 100 % betragen soll, § 13a Abs. 10 ErbStG. Rz. 306 [Autor/Stand] In diesem Fall wird die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 1 bis 9 ErbStG i.V.m. § 13b Erb...mehr

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Neue Vorläufigkeit zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Kommentar Einkommensteuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig hinsichtlich der Frage, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungsgemäß ist. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste Bund und Länder haben beschlossen, Einkommensteuerfestsetzungen ab dem VZ 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2 Fehlende inhaltliche Bestimmtheit

Rz. 2f Ein Bescheid ist wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nichtig, wenn sich aus ihm – auch nach Auslegung – nicht ersehen lässt, was von wem verlangt wird.[1] Damit liegt Nichtigkeit wegen fehlender Angabe des sachlichen Geltungsbereichs vor, wenn die Steuer und die zu besteuernden Sachverhalte (Art der Steuer, Besteuerungszeitraum, steuerbarer Vorgang bei einmaliger Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.1 Schreibfehler, Rechenfehler, ähnliche offenbare Unrichtigkeiten

Rz. 3 Das Gesetz benutzt den Begriff der "offenbaren Unrichtigkeiten" als Oberbegriff; hierunter fallen Schreibfehler, Rechenfehler und "ähnliche" offenbare Unrichtigkeiten. Das Gesetz enthält somit keine Definition des Begriffs der "offenbaren Unrichtigkeiten". Bei der Auslegung dieses Begriffs ist daher von den in Rz. 1 dargestellten systematischen Erwägungen auszugehen. E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.4 Offenbarsein für die Beteiligten

Rz. 20 Die Unrichtigkeit muss offenbar sein; wann dies der Fall ist, ist jedoch umstritten. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob der Fehler gerade für den Stpfl. offenbar sein muss (so die hier vertretene Ansicht; vgl. Rz. 21), oder ob ein Fehler bereits dann offenbar ist, wenn er sich bei Offenlegung des Akteninhalts (den der Stpfl. regelmäßig nicht kennt) für j...mehr

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Entscheidung des BVerfG zur... / 2. Folgen für Nachzahlungszinsen ab dem 1.1.2019

Soweit sich aus rechtskräftigen Steuerbescheiden Nachzahlungszinsen für Zeiträume ab dem Januar 2019 ergeben, bleiben diese Zinsen unverändert bestehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Zinsfestsetzungsbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO beigefügt war. Dies wurde durch den koordinierten Ländererlass vom 2.5.2019 (BStBl. I 2019, 448) für erstmal...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufhebung und Änderung von vorläufigen Steuerbescheiden (§ 165 AO)

Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vorläufige VA (§ 165 Abs 1 AO) können jederzeit aufgehoben oder geändert werden (§ 165 Abs 2 AO), allerdings nur, soweit die > Vorläufigkeit reicht (vgl BFH 239, 302 = BStBl 2013 II, 359). Deshalb muss sich der Umfang der Vorläufigkeit ausdrücklich aus dem VA ergeben. Für die Vorläufigkeit kommt es darauf an, wie der Stpfl den Regelungsinhalt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3 Nebenbestimmengen bei Ermessensverwaltungsakten; Arten der Nebenbestimmung (§ 120 Abs. 2 AO)

Rz. 8 Nach § 120 Abs. 2 AO kann ein nach pflichtgemäßem Ermessen erlassener Verwaltungsakt mit den in Abs. 2 Nr. 1 bis 5 aufgeführten Nebenbestimmungen versehen werden. Im Grundsatz ist es zulässig, die begünstigende Wirkung des Verwaltungsakts durch eine Nebenbestimmung einzuschränken. Das Entschließungs- und Auswahlermessen besteht innerhalb der durch § 120 Abs. 1 und 2 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Rechtskräftige gerichtliche Entscheidung

Rz. 20 Die Herabsetzung der Steuer bzw. die Gewährung der Steuervergütung muss durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung bzw. aufgrund einer solchen geschehen sein.[1] Dabei muss der zu verzinsende Erstattungsanspruch vom Stpfl. selbst rechtshängig gemacht worden sein.[2] Die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung muss selbst zur Änderung des Verwaltungsakts führ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 36 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Höhe der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen sind verfassungsgemäß (BFH BFH/NV 2003, 1164; Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, s BVerfG v 17.01.2007, 2 BvR 1095/03, nv; bisheriger Vorläufigkeitsvermerk der Verwaltung wurde gestrichen, s BMF BStBl I 2007, 438; Hufeld i...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung bei Rentenbesteuerung

Kommentar Das BMF hat den Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf anhängige Musterverfahren geändert. Die Änderung betrifft dieses Mal einen Hinweis im Hinblick auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung. Rechtsprechung zur Rentenbesteuerung Der BFH hat mit Urteil v. 19.5.2021, X R 20/19 zahlreiche Grundsatzfragen aus dem Bereich der Rentenbesteuerung entschied...mehr

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ZErb 08/2021, Das Ringen um den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird. Man ist gut beraten, im Zweifelsfall verfahrensrechtlich ein Erbschaftsteuerfestsetzungsverfahren "offen" zu halten, ggf. durch punktuelle Vorläufigkeitsvermerke nach § 1...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Vorläufige Steuerfestsetzung, § 165 AO

Rz. 20 Streng von dem Vorbehalt der Nachprüfung zu unterscheiden ist die vorläufige Steuerfestsetzung. Soweit der Steuerbescheid eine vorläufige Festsetzung enthält, bedeutet dies nicht, dass jederzeit eine Änderung zugunsten wie auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen möglich wäre. Vielmehr ist der Vorläufigkeitsvermerk auf bestimmte Punkte innerhalb der Steuerfestsetzung b...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 25 Auch die GewSt folgt dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Danach sind die Besteuerungsgrundlagen für jeden Steuerabschnitt – ungeachtet vorangegangener Steuerabschnitte – neu zu ermitteln. § 10a GewStG, der einen zeitlich unbeschränkten, aber betragsmäßig beschränkten Verlustabzug ermöglicht, durchbricht den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Die Regelung ist Au...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) ErbSt: Keine nachträgliche Option zur Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG aufgrund Vorläufigkeitsvermerks

Die Festsetzung von Schenkungsteuer, die im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des ErbStG gem. § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 3 AO vorläufig ergangen ist, lässt aufgrund des Vorläufigkeitsvermerks keine nachträgliche Option zur Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG zu. FG Köln v. 29.9.2020 – 7 K 1587/18, rkr.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Konsequenzen der Zinsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Leitsatz Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Sachverhalt § 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Die Verzinsung ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.2 Fortbildung, Wissens- und Informationsmanagement

Der Steuerberater ist nach seiner Berufsordnung verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Häufig wird das Argument "keine Zeit" angeführt, weil das Tagesgeschäft überfrachtet ist. Auch hier gibt es Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung[1] die Informationspflichten des Beraters zusammengefasst: Der ...mehr

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Änderung des Anwendungserla... / 10. Nr. 7 AEAO zu § 165 AO

In Nr. 7 zu § 165 AO wurde für den Fall, das der Änderungsbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält, und durch diesen der Umfang der Vorläufigkeit neu bestimmt wird, zusätzlich auf die Entscheidung des BFH v. 16.6.2020 – VIII R 12/17, BStBl. II 2020, 702 = AO-StB 2020, 312 [Weiss] verwiesen. Danach bestimmt ein in einem Änderungsbescheid enthaltener Vorläufigkeitsvermerk,...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / Leitsatz

1. Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch den Berechtigten ist hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit grundsätzlich ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. 2. Prozesszinsen und Gerichtskosten, die in einem Pflichtteilsverfahren anfallen, gehören zu den Nachlassregelungskosten. Für die steuermindernde Berücksicht...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.6 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Eine Steuer kann vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für deren Entstehung eingetreten sind.[1] Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben.[2] Vorläufig festgesetzt werden kann auch ein Teil einer Steuerfestsetzung. Dabei werden regelmäßig Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Bescheids dadurch angegeben, dass eine einzelne Besteu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.1 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 10 Gesetz ist jede verfassungsmäßige Rechtsnorm.[1] Verfassungswidrige Gesetze stehen außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und entfalten deshalb keine Bindungswirkung. Rechtsnormen sind nach allgemeinem Verständnis insbesondere formelle Gesetze und Verordnungen.[2] Nicht hierzu zählen allgemeine Verwaltungsvorschriften (z. B. Richtlinien, Erlasse). Derartige Anweisun...mehr

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Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. 2. Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist es auch bei besond...mehr

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Auslegung des Vorläufigkeitsvermerks

Leitsatz Ein in einem Änderungsbescheid enthaltener Vorläufigkeitsvermerk, der an die Stelle des bereits im Vorgängerbescheid enthaltenen Vorläufigkeitsvermerks tritt, bestimmt den Umfang der Vorläufigkeit neu und regelt abschließend, inwieweit die Steuer nunmehr vorläufig festgesetzt ist, wenn für den Steuerpflichtigen nach seinem objektiven Verständnishorizont nicht erkenn...mehr

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Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung

Leitsatz Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG endet, verschmolzen, ist die Auflösung der Rücklage (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EStG) in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft vorzunehmen. Normenkette § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu BA und WK

Rn. 233 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das AltEinkG hat Altersvorsorgeaufwendungen, wie bisher, den SA zugeordnet und den Abzug weiterhin auf einen Höchstbetrag beschränkt, obwohl die Rürup-Sachverständigenkommission in ihrem Abschlussbericht aus steuersystematischen Gründen die Zuordnung dieser Aufwendungen unter Verzicht auf einen Höchstbetrag zu den WK vorgeschlagen hatte (vg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.6 Bedeutung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 AO) und des Vorläufigkeitsvermerks (§ 165 AO) für den Nachprüfungsumfang

Rz. 18 Die sich aus § 367 Abs. 2 S. 1 AO ergebende Verpflichtung der Finanzbehörde zur vollständigen Nachprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts verpflichtet die Finanzbehörde nicht, im Einspruchsverfahren eine über den rechtlichen Inhalt des angefochtenen Verwaltungsakts hinausgehende Rechtsfolge auszusprechen, wenn sie im normalen Verwaltungsverfahren eine andere Regelun...mehr

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Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte. 2. Der Zeitpunkt für den Beginn des Zinslaufs kann unter Berücksichtigung der beim zuständigen FA durchschnittlich erf...mehr

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Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Die vom Erblasser herrührenden Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren oder die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen noch begründet hat, sind Nachlassverbindlichkeiten. 2. Steuerschulden können nicht abgezogen werden, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung darstellen. 3. An d...mehr

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Vorläufige Festsetzung von Zinsen

Kommentar Ob die gesetzlich vorgesehene Höhe der Steuerzinsen (§§ 233 ff. AO) angesichts des aktuellen Zinsniveaus noch als verfassungskonform angesehen werden kann, ist umstritten, weshalb Zinsfestsetzungen – wenn verfahrensrechtlich möglich – vorläufig durchzuführen sind. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 2.5.2019 im Einzelnen zur vorläufigen Zinsfestsetzung von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.2 Ruhen kraft Gesetzes – "Zwangsruhe"

Rz. 33 Nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruht das Einspruchsverfahren, wenn sich der Einspruch darauf stützt, dass wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), BVerfG oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist. Hierdurch wird eine Vielzahl überflüssiger Einspruchsentscheidungen und Klag...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Kommentar Musterprozesse kommen und gehen, sodass auch die Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. Der aktuelle Vorläufigkeitskatalog des BMF im Überblick. Vorläufigkeitsvermerke in Steuerfestsetzungen Sind Musterprozesse vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht (z. B. BFH) anhängi...mehr