Steuervereinfachung: Ministerrat beschließt Gesetzesinitiative

Der Ministerrat hat am 25.2.2014 einen Gesetzesvorschlag mit elf Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen. Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 14.3.2014 beraten.

Unter Federführung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz hatten die Länder bereits im vergangenen Jahr dieses Maßnahmenpaket zur Vereinfachung des Steuerrechts beschlossen. Mit der Neuwahl des Bundestages im Herbst war das Vorhaben mangels Zustimmung der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung vorerst gescheitert. Nun wollen die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen gemeinsam mit Bremen und Schleswig Holstein einen neuen Vorstoß versuchen.

"Wichtig ist uns, dass angesichts der schwierigen haushaltspolitischen Lage die Vorschläge aufkommensneutral gestaltet sind. Wir zeigen mit der Länder-Initiative: Steuervereinfachung, die nicht zu Mindereinnahmen führt, aber Steuerzahler und Steuerverwaltung entlastet, ist machbar. Unsere Vorschläge bringen den Arbeitnehmern sogar einen größeren Freibetrag, bei der Anerkennung eines Arbeitszimmers oder dem Nachweis von Pflegekosten gibt es deutliche Erleichterungen", sagte Finanzminister Carsten Kühl.

"Steuervereinfachung ist eine wichtige Aufgabe. Angesichts der vielen Interessengruppen und Lobbyisten ist es schwer, im Sinne der Steuerzahler und der Verwaltung gangbare Wege zu finden. Die Länder-Initiative hat dies, allen Unkenrufen zum Trotz, geschafft."

Kühl bezeichnete die Initiative als "ersten Schritt". "Wenn wir das Projekt 'Selbstveranlagung' bei der Lohn- und Einkommensteuer ernsthaft angehen wollen, werden zusätzliche spürbare Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger nötig sein. Wer aber ein Ziel erreichen will, muss den ersten Schritt gehen", sagte Kühl.

FinMin Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 25.2.2014