Brexit und Mitteilungspflichten nach § 138 AO
In § 138 AO werden Mitteilungspflichten für Steuerpflichtige geregelt. Unter anderem auch, wenn der inländische Steuerpflichtige allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG erstmals unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft ausüben kann, sowie die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit der Drittstaat-Gesellschaft.
Vereinigte Königreich nur bis 31.12.2020 EU-Mitgliedstaat
Das BZSt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Vereinigte Königreich nur bis 31.12.2020 als EU-Mitgliedstaat gilt. Ab 1.1.2021 müssen Steuerpflichtige die Mitteilungspflichten nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO beachten. Das BZSt stellt klar: "Ein beherrschender oder bestimmender Einfluss auf die gesellschaftsrechtlichen, finanziellen oder geschäftlichen Angelegenheiten einer Gesellschaft im VK, der vor dem 1. Januar 2021 bestand und der am 1. Januar 2021 fortbesteht, ist dem zuständigen Finanzamt aufgrund des Brexits bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 AO ebenfalls mitzuteilen."
BZSt, Meldung v. 24.3.2021
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.2185
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.447
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
907
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
8196
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
763
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
625
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4342
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
423
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
419
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
417
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026