Änderungsprotokoll und gemeinsame Erklärung zu DBA Großbritannien
Änderung des DBAs
Mit dem Änderungsprotokoll soll der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu dem Vereingten Königreich umgesetzt werden. Allerdings ist das Protokoll noch nicht in Kraft getreten. Hierzu ist eine Ratifikation erforderlich. D.h. erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass das Protokoll nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Weitere DBA-Änderungen durch Brexit
Das BMF hat zudem eine gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland veröffentlicht. Hierin bekräftigen die Vertragsstaaten ihre Bereitschaft, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des in Art.126 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehenen Übergangszeitraums Verhandlungen zur weiteren Änderung des Abkommens aufzunehmen.
Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland v. 12.01.2021
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