
Was sangen die Sex Pistols dereinst? "Anarchy in the UK". Mit dem nahenden – möglicherweise ungeregelten – Brexit ist das Vereinigte Königreich, jedenfalls was sein Verhältnis zum restlichen Europa angeht, davon nicht mehr weit entfernt. Worauf müssen deutsche Arbeitgeber ab Januar 2021 achten, wenn die Geschäftstätigkeit des eigenen Unternehmens die Klärung deutsch-britischer Fragen verlangt?
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (GB) hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 verlassen und ein Austrittsabkommen mit der EU geschlossen, das am 31. Dezember 2020 abläuft. Sollten sich EU und Großbritannien nicht doch noch einigen, müssen sich die Betroffenen mit den Folgen eines ungeregelten Brexits abfinden. Das hätte Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Arbeitsrechts.
Wegfall der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Bisher konnten sich sowohl Briten als auch alle anderen EU-Bürger auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, arbeiten wollten. Das Austrittsabkommen enthält Regeln, die für EU- und GB-Bürger Bestandsschutz über den Übergangszeitraum hinaus entfalten. Nach Art. 13 des Austrittsabkommens haben EU- und GB-Bürger das Recht, sich auch nach Ablauf des Übergangszeitraums im Aufnahmestaat aufzuhalten. Dieses Recht ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft:
EU-Bürger...