Brexit wirkt sich nicht auf Antragsverfahren nach § 50d Abs. 1 und 2 EStG aus
Auswirkungen des Brexit
Momentan ist noch unklar, wann Großbritannien (GB) genau nicht mehr Mitglied der EU sein wird. Doch wenn der Brexit eintritt, werden die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für GB gelten.
Das BZSt weist darauf hin, dass das Ausscheiden von GB aus der EU ("Brexit") auf Antragsverfahren nach § 50d Abs. 1 (Erstattung) und Abs. 2 (Freistellung) EStG in Verbindung mit dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und GB geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA GB) zunächst keine Auswirkung haben wird.
BZSt, Meldung v. 09.04.2019
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.0045
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.803
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0926
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.014
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
959
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
770
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6302
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
474
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
466
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
431
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
-
Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
-
Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
-
Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
-
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
-
Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026