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Bundesrat macht viele Änderungsvorschläge zum JStG 2013

Vorschläge zum Investmentsteuergesetz


Vorschläge zum Investmentsteuergesetz

Folgende Änderungen am Entwurf des JStG 2013 schlägt der Bundesrat dem Bundestag zum Investmentsteuergesetz vor:

Werbungskostenabzug

§ 3 Abs. 3 InvStG regelt den Werbungskostenabzug auf Ebene des Investmentvermögens neu, da die gegenwärtigen Regeln gestaltungsanfällig sind.

Ausschüttungsbeschluss

Der neue § 9a InvStG ersetzt die Regelung zum Ausschüttungsbeschluss in § 12 InvStG und normiert eine gesetzliche Ausschüttungsreihenfolge für Erträge inländischer und ausländischer Investmentvermögen. Das stellt sicher, dass eine Substanzausschüttung erst nach Ausschüttung sämtlicher auf Ebene des Investmentvermögens realisierter Erträge erfolgt.

Rückgabe von Investmentanteilen

Der Bundesrat will gesetzliche Regelungen im InvStG ergänzen, mit denen der Besteuerungsanspruch auf inländische Dividenden sichergestellt wird. Es ist nämlich derzeit möglich, durch die gezielte Rückgabe von Investmentanteilen die Besteuerung von inländischen Dividenden zu vermeiden.

Besteuerung von inländischen Dividenden

Der Bundesrat will gesetzliche Regelungen ergänzen, mit denen EU-rechtliche Zweifel vorbeugend beseitigt werden, die hinsichtlich der Besteuerung von inländischen Dividenden gegenüber inländischen und ausländischen Investmentvermögen und deren Anlegern bestehen. Denn der EuGH hat jüngst zum französischen Investmentsteuerrecht entschieden, dem EU-Recht einer Regel entgegenstehen, die die Dividenden inländischer Herkunft einer Quellensteuer unterwirft, wenn sie von in einem anderen Staat ansässigen Fondsgesellschaft bezogen werden, während solche Dividenden, die von inländischen Fonds bezogen werden, von der Steuer befreit sind.

Bond-Stripping

Anregung einer gesetzlichen Regelung, mit der eine Umgehung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG durch sog. Bond-Stripping von Investmentvermögen verhindert werden kann. Es sind vermehrt Fälle aufgetreten, bei denen unter Einsatz von Investmentvermögen der Wegfall der Verlustvorträge nach § 8c KStG verhindert werden soll.

Schlagworte zum Thema:  Steueränderungen
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