Erbbaurecht



















Schueler und Lehrer in Klassenzimmer, einige melden sich
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FG Pressemitteilung

Grundsteuerbefreiung bei einer sog. Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP)

Wird eine Schule im Rahmen eines sog. ÖPP Projektes auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages zum Teil saniert und zum Teil neu errichtet sowie aufgrund eines Mietvertrages genutzt, kommt eine Grundsteuerbefreiung hinsichtlich des Erbbaurechts nur dann in Betracht, wenn zum Ende des Vertragsverhältnisses die Rückübertragung des Grundbesitzes auf die öffentliche Hand verbindlich festgelegt wird.