Ablaufende Erbbaurechte werden in den kommenden Jahren viele Wohnungsunternehmen vor Herausforderungen stellen. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, ist im Vorteil.mehr
Der Kompromiss der rot-grünen Hamburger Regierung mit der Volksinitiative "Keine Profite mit Boden & Miete" sorgt weiter für Ärger. Die Wohnungswirtschaft fühlt sich hintergangen. Ein Kritikpunkt ist die Grundstücksvergabe via Erbbaurecht. Die Stadt macht nun vage Versprechen.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das FG Münster entschied, dass die Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht auch dann zu einer Zwangsentnahme führt, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt.mehr
Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft.mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat die rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen für teilweise nichtig erklärt.mehr
Immer mehr Kommunen verkaufen Baugrundstücke nicht mehr, sondern vergeben sie im Erbbaurecht. Damit verbunden ist die Erwartung, auf diese Weise einen Beitrag zu mehr günstigem Wohnraum zu leisten. Doch ob diese Rechnung aufgeht, ist umstritten.mehr
Käufer von Wohneigentum tun sich oft schwer mit dem Erbbaurecht. Doch erfahrene Makler wissen, wie sie ihren Kunden die Vorteile dieses Instruments nahebringen können.mehr
Immobiliengesellschaften suchten in den vergangenen Monaten verstärkt den Schulterschluss. „Gemeinsam schneller wachsen“, hieß das Motto. Denn aus eigener Kraft größer zu werden, wurde immer schwieriger. Doch die Stimmung am Markt wird nun insgesamt rauer.mehr
Die Investition in ein Erbbaurecht anstatt dem Kauf einer Wohnimmobilie in Volleigentum könnte eine Ausweichstrategie zu den niedrigen Renditen am Markt sein, wie eine Studie zeigt. Kommunen als Verkäufer setzen wieder auf das Instrument. Anleger sehen vor allem die Zinsanpassungen kritisch.mehr
Erbbaurechte werden in vielen Kommunen wieder diskutiert. Im Fokus steht der Mietwohnungsbau. Zuletzt haben zwar nur wenige Städte davon Gebrauch gemacht – auch bei Mehrfamilienhäusern spielt das wohnungspolitische Instrument kaum eine Rolle. Eine Studie zeigt Vor- und Nachteile des Erbbaurechts.mehr
Die OFD Frankfurt befasst sich in einer neuen Verfügung zur Einheitsbewertung mit der Frage, wie Abbruchverpflichtungen bei Erbbaurechten und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden steuerlich zu berücksichtigen sind.mehr
Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein. Eine bloße Option für die Rückübertragung genügt nicht.mehr
Erbbaurechte sind komplex. Investoren halten sich deshalb noch zurück auf diesem Gebiet. Doch gerade für Institutionelle bietet die Komplexität der Immobilienanlage eine interessante Investmentalternative, wie eine neue Studie zeigt. Kann das Erbbaurecht auch Bauland aktivieren?mehr
Der rot-grüne Hamburger Senat will in den kommenden Jahren Grundstücke für den Wohnungsbau häufiger verpachten. In München ist noch nicht geklärt, was nach dem Auslaufen der günstigen Erbpachtverträge der Eisenbahnergenossenschaften mit dem Bund passieren wird.mehr
Wird ein Erbbaurecht schenkweise übertragen, dann ist die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht als Gegenleistung abziehbar.mehr
Die Bestellung eines Erbbaurechts ist für den Erbbauberechtigten kein Anschaffungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sodass die Veräußerung des Erbbaurechts innerhalb der Veräußerungsfrist von 10 Jahren – auch nach Bebauung mit einem Gebäude durch den Erbbauberechtigten – kein steuerbares Veräußerungsgeschäft darstellt.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis - für die Praxis“ greifen wir regelmäßig Leseranfragen zu wichtigen Themen auf und beantworten diese. Heute die Frage: Wann beginnt bei einem Erbbaurecht die Abschreibung?mehr
Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks unterliegt lediglich der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis verbleibende Unterschiedsbetrag der GrESt (Änderung der Rechtsprechung).mehr
Wird eine Schule im Rahmen eines sog. ÖPP Projektes auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages zum Teil saniert und zum Teil neu errichtet sowie aufgrund eines Mietvertrages genutzt, kommt eine Grundsteuerbefreiung hinsichtlich des Erbbaurechts nur dann in Betracht, wenn zum Ende des Vertragsverhältnisses die Rückübertragung des Grundbesitzes auf die öffentliche Hand verbindlich festgelegt wird.mehr
In einem vom FG Düsseldorf entschiedenen Fall stritten die Beteiligten um die Berücksichtigung eines Bewertungsabschlags bei der Erbschaftsteuer. Die Erblasserin war Miteigentümerin von mit einem Erbbaurecht belastetem Grundbesitz. mehr
Mit Urteil vom 19.12.2012 (Az. XI R 38/10) hat der BFH entschieden, dass die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt.mehr
Wer in der begründeten Erwartung, an einem Grundstück ein Erbbaurecht zu erwerben, auf dem Grundstück baut, kann von Grundstückseigentümer Wertersatz verlangen, wenn es dann doch nicht zum Erwerb kommt.mehr
Das FG Hamburg hat sich mit der Frage beschäftigt, wann eine Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer von der beherrschenden Person ebenfalls beherrschten Gesellschaft vorliegt.mehr
Eine verbindliche Auskunft muss in sich schlüssig und darf nicht evident fehlerhaft sein. Darüber hinaus kann mit der Klage die inhaltlich Richtigkeit nicht überprüft und damit kein bestimmter (rechtmäßiger) Inhalt verlangt werden.mehr