Abschreibung von Erbbaurechten
Sachlage
Vertraglich wurde Folgendes festgelegt:
- Bestellung eines Erbbaurechts für die Dauer von 25 Jahren gerechnet vom Tag der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch an;
- die Verkehrssicherungspflicht trägt der Erbbauberechtigte ab dem Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten;
- Besitz, Nutzen und Lasten gehen am Tag der Beurkundung auf den Erbbauberechtigten über.
Antwort
Ein Erbbaurecht ist in zivil- und bilanzrechtlicher Sicht das dinglich abgesicherte zeitlich befristete Recht, das Grundstück, den Grund und Boden,
- umfassend zu nutzen und
- auf oder unter der Erde ein Bauwerk zu haben
- mit der Maßgabe, dass der Erbbauberechtigte Eigentum des Bauwerks erwirbt.
Anders als ein Gebäude, das in Ausübung des Erbbaurechts errichtet wird, kann als Beginn der Abschreibung des Erbbauchrechts nicht der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums herangezogen werden. Nach dem Vertrag erfolgt die Bestellung des Erbbaurechts auf die Dauer von 25 Jahren gerechnet vom Tag der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuchs. Das Erbbaurecht
- ist hier ein zeitlich auf 25 Jahre begrenztes Recht, das auf den Nutzungszeitraum von 25 Jahren abschreibbar ist,
- der Abschreibungszeitraum beginnt mit der Eintragung im Grundbuch.
Hinsichtlich des Abschreibungsbeginns ist damit auf den Tag der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch abzustellen.
Die Verkehrssicherungspflicht trägt der Erbbauberechtigten ab dem Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten. Das ist nach dem Vertrag der Tag der Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt in der Regel einige Zeit später. Beginn der Verkehrssicherungspflicht und Beginn der Abschreibung fallen daher zeitlich auseinander.
-
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.463
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.1842
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.0621
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
452
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
444
-
Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
414
-
Urlaubsrückstellung berechnen
409
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
393
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
325
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
317
-
IASB veröffentlicht IFRS 20 „Regulatorische Vermögenswerte und Regulatorische Schulden“
18.06.2026
-
ESMA Bericht zu den Enforcement Aktivitäten 2025
18.06.2026
-
Konsolidierung von Lageberichten
11.06.2026
-
Stolperfallen und Lösungen für verlässliche Entscheidungen
09.06.2026
-
EU-Kommission stellt Entwurf für „Voluntary Sustainability Reporting Standard“ (VS) zur Konsultation
28.05.2026
-
EU-Kommission stellt Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 („Simplified ESRS“) zur Konsultation
28.05.2026
-
IDW konkretisiert handelsrechtliche Bilanzierung von Emissionsberechtigungen und Treibhausgas-Quoten
13.05.2026
-
Bürokratieabbau im Bereich der Rechnungslegung und Bürokratieverhinderung
07.05.2026
-
CSRD-Umsetzungsgesetz: EU-Richtlinie mit Erleichterungen liegt als umzusetzende Vorgabe vor
04.05.2026
-
Sorgt die EmpCo-Richtlinie für eine Prüfungspflicht für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte?
30.04.2026