Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer von der beherrschenden Person beherrschten GbR
Die Klägerin des Streitfalls war eine GbR und Eigentümerin eines Grundstücks. An ihr waren A zu 90 % und seine Ehefrau zu 10 % beteiligt. Der Abschluss von Miet- und Erbbaurechtsverträgen und der Verkauf und die Beleihung von Grundstücken bedurften nach dem Gesellschaftsvertrag eines einstimmigen Beschlusses; im Übrigen galt das Mehrheitsprinzip. Die Geschäftsführung oblag im Innenverhältnis allein A. Die Klägerin bestellte zugunsten der A-GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer ebenfalls A war, ein Erbbaurecht für die Dauer von 49 Jahren. Die A-GmbH errichtete auf dem Grundstück ein Gebäude und vermietete es an die B-GmbH, die dort einen Einzelhandel betrieb. Alleingesellschafter und Geschäftsführer der B-GmbH war wiederum A.
Nach Auffassung des 3. Senats liegt die für eine Betriebsaufspaltung notwendige Beherrschung der Besitz-GbR durch den Alleingesellschafter der Betriebs-GmbH trotz Beteiligung eines Nur-Besitzgesellschafters vor, wenn der Alleingesellschafter der Betriebsgesellschaft Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der Besitz-GbR ist und wenn zwar die Bestellung des Erbbaurechts an dem die wesentliche Betriebsgrundlage bildenden Grundstück eines einstimmigen Beschlusses bedarf, nicht hingegen dessen Aufhebung.
Bestellt die Besitz-GbR ein Erbbaurecht zugunsten einer Zwischengesellschaft, die auf dem Grundstück ein Gebäude errichtet und dieses an eine Betriebsgesellschaft vermietet, bestehe eine Betriebsaufspaltung unmittelbar zwischen der Besitz-GbR und der Mieterin als Betriebsgesellschaft, wenn die beide Gesellschaften beherrschende Person auch die Zwischengesellschaft beherrsche und das Grundstück eine wesentliche Betriebsgrundlage für die Betriebsgesellschaft bilde.
Der 3. Senat hat die Revision gegen sein Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (Az beim BFH, IV R 9/13).
FG Hamburg, Urteil v. 5.2.2013, 3 K 190/11
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
342
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
154
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
125
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
94
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG
78
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
72
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
70
-
Zuordnung von verpachteten Ackerflächen zum Verwaltungsvermögen
11.09.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
11.09.2026
-
Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände durch ein Krematorium
10.09.2026
-
Finanzbehörde muss nicht eidesstattlich versichern
10.09.2026
-
Alle am 10.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
10.09.2026
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
09.09.2026
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
09.09.2026
-
Doppelte Haushaltsführung mit einem Wohnmobil
08.09.2026
-
Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil anzusetzen
08.09.2026
-
Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren
07.09.2026