Neuer Mustervertrag: Erbbaurecht für bezahlbares Wohnen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 2.7.2026 den Mustervertrag Erbbaurecht veröffentlicht – damit wird noch eine Empfehlung des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" aus der Ampel-Legislatur umgesetzt.
Der Mustererbbaurechtsvertrag richtet sich an Kommunen, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Grundstückseigentümer und soll dabei helfen, Verträge so auszugestalten, dass sie die stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Potenziale des Erbbaurechts voll ausschöpfen und gleichzeitig für Investoren attraktiv bleiben.
Erbbaurecht für bezahlbaren Wohnraum
Der kommentierte Mustervertrag soll Orientierung und konkrete Formulierungsvorschläge für die Vertragsgestaltung bieten. Ein Fokus liegt auf den Regelungsbedarfen und Besonderheiten des bezahlbaren Mietwohnungsneubaus. Erklärtes Ziel ist es, bundesweit zu einer einheitlicheren und zugleich flexibleren Vertragsgestaltung beizutragen.
Das BMWSB sieht im Erbbaurecht ein zunehmend wichtiges Instrument zur Mobilisierung von Flächen für die Schaffung von Wohnraum. In vielen Kommunen sei ein deutlicher Bedeutungszuwachs zu beobachten. Öffentliche Grundstücke würden zunehmend im Erbbaurecht vergeben oder ausschließlich auf dieser Grundlage bereitgestellt.
Das Erbbaurecht ermögliche Investitionen in dringend benötigten Wohnraum, ohne dass Städte, Gemeinden oder gemeinwohlorientierte Akteure die Flächen dauerhaft aus der Hand geben müssten, erklärte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). "Wenn öffentliche Hand und private Akteure partnerschaftlich zusammenarbeiten, kann so eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten entstehen."
Mustererbbaurechtsvertrag: Inhalte im Überblick
Der Mustererbbaurechtsvertrag enthält umfassend kommentierte Formulierungsvorschläge insbesondere für die folgenden Vertragsinhalte:
- Ermittlung eines marktgerechten und zugleich sozialverträglichen Erbbauzinses, sowie dessen Wertsicherung und Anpassung
- Verteilung öffentlicher Lasten und Abgaben
- Städtebauliche, ökologische und soziale Bindungen, Bauerrichtungspflicht, Errichtung und Nutzung von Bauwerken sowie Wiederaufbauverpflichtung
- Regelungen zu Verkauf und Beleihung einschließlich Zustimmungserfordernissen Verfügungsbeschränkungen und gegenseitigen Vorkaufsrechten
- Heimfallregelungen und Vertragsstrafen
- Vertragslaufzeiten von Erbbaurechtsverträgen: Beendigung und vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechtsvertrags, Vorrecht auf Erneuerung
Der Mustererbbaurechtsvertrag wurde im Auftrag des BMWSB von Prof. Dr. Dirk Löhr und Dr. Matthias Nagel erstellt und durch den Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) fachlich begleitet. Ein Begleitgremium mit Vertretern aus Kommunen, Stiftungen, Kirchen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJ), der Bundesnotarkammer und der Finanzwirtschaft hat den Prozess eng unterstützt.
BMWSB Mustervertrag Erbbaurecht (Download)
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