Erbbaurechte für mehr bezahlbaren Wohnraum?
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland bleibt angespannt. Ein Grund ist das stark limitierte Angebot an Grundstücken, das die Bautätigkeit bremst. In der Folge werden immer häufiger städtische Areale im Erbbaurecht vergeben.
Eine Studie von Bulwiengesa im Auftrag der Berlin Hyp sieht hier Potenzial, um mehr neue Wohnungen zu schaffen. Dargestellt werden darin die Grundlagen des Erbbaurechts, ein Vergleich der Modelle Erbbaurecht und Volleigentum, die Vor- und Nachteile für die beteiligten Akteure und die Vergabekonditionen in den deutschen Metropolen.
Erbbaurecht im Wohnungsbau: Grundlagen
|
Quelle: Bulwiengesa
Potenzial im Erbbaurecht
Noch immer fehlen in Deutschland Hunderttausende Wohnungen. "Die Herausforderung ist erkannt, das Problem aber noch nicht gebannt", sagt Sascha Klaus, Vorstandsvorsitzender des gewerblichen Immobilienfinanzierers Berlin Hyp.
Neben Nachverdichtung und Umnutzung birgt das Erbbaurecht der Studie zufolge Potenziale, die das Angebot auf dem angespannten Mietwohnungsmarkt verbessern können. Nach theoretischen Berechnungen von Bulwiengesa bestehen in den sieben größten deutschen Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart bereits zirka 89.000 Erbbaurechtsgrundstücke – mit Kapazität für mehr.
"Nach unseren Annahmen werden pro Jahr aktuell für nur etwa 0,5 Prozent des Grundstücksbestandes der Kommunen, Kirchen und Stiftungen in Deutschland Erbbaurechte bestellt", so André Adami, Bereichsleiter Wohnen bei Bulwiengesa und Verfasser der Studie. "Es gibt also großes Potenzial, diese Zahl zu steigern und das ist eine positive Nachricht, denn insbesondere in den zentralen Lagen mangelt es derzeit an verfügbaren und bezahlbaren Grundstücken."
Erbbaurecht im Wohnungsbau: Zentrale Vorteile
|
Quelle: Bulwiengesa
Erbbaurecht vs. Volleigentum
Während in den Niederlanden das Erbbaurecht eine übliche Form der Grundstücksaktivierung darstellt, wird dieser Möglichkeit in Deutschland trotz des vorhandenen Potenzials häufig noch mit Zurückhaltung begegnet. Die Studie stellt daher das Erbbaurecht dem Volleigentum gegenüber und gibt einen detaillierten und transparenten Überblick über Vor- und Nachteile aus Sicht der zentralen Akteure wie Eigentümer, Projektentwickler, Banken und Investoren.
Als ein zentrales Argument für das Erbbaurecht sieht der Autor die Chance, durch eine anfängliche Ersparnis bei den Grundstückskosten die Grundlage für günstigere Mieten im Wohnungsbau zu schaffen. Das hängt allerdings maßgeblich auch von den Konditionen bei der Vergabe von Erbbaurechten ab. Die Studie nimmt hier die Rahmenbedingungen in den sieben Top-Metropolen in den Blick.
Insbesondere beim Erbbauzins gibt es sehr unterschiedliche Ansätze: Hamburg nimmt mit einem einheitlichen, sozialverträglichen Erbbauzins von 1,3 Prozent eine Vorreiterrolle ein. Frankfurt am Main setzt im Wohnen einen Zinssatz von 2,5 Prozent an, München verhandelt die Konditionen individuell. Berlin, Köln und Stuttgart arbeiten mit abgestuften Erbbauzinsen sowie unterschiedlichen Entschädigungsregelungen und Laufzeiten zwischen 40 und 100 Jahren.
"Bei entsprechender Gestaltung kann das Erbbaurecht eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Grundstückserwerb darstellen. Für einen vermehrten Einsatz in Deutschland braucht es aber wahrscheinlich eine größere Standardisierung der Konditionen und ein Umdenken in den Köpfen der Menschen in Sachen Eigentum", fasst Berlin-Hyp-Vorstandschef Klaus zusammen.
Studie "Erbbaurecht im Wohnungsbau: Von der Nische zur Chance" (Download)
Das könnte Sie auch interessieren:
Vermarktung von Erbbaurechtsobjekten (€)
Günstiger Wohnungsbau: Streit ums Erbbaurecht (€)
Erbbaurecht: Anlage mit Potenzial für institutionelle Investoren
-
Sonder-AfA für den Neubau von Mietwohnungen wird angepasst
2.3386
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Das gilt rechtlich
2.233
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
2.0831
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
1.334
-
Verkürzte Nutzungsdauer, höhere jährliche Abschreibung
9952
-
Was die Grundsteuer 2025 für Vermieter und Mieter bedeutet
7491
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
658
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungscheck: alle Infos
4971
-
Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten
443
-
Neuer CO2-Preis für 2027 gegen Preissprünge beim Heizen
331
-
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026
23.12.2025
-
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen
22.12.2025
-
Indexmieten beim Wohnen deckeln – mit fatalen Folgen?
22.12.2025
-
Das gibt der Bund im Jahr 2026 fürs Wohnen aus
19.12.2025
-
EZB lässt weiter auf eine Zinswende warten
18.12.2025
-
Verstoß gegen Mietpreisbremse: Tausende Rügen erfolgreich
18.12.2025
-
Vergesellschaftungsgesetz ohne Enteignungen
18.12.2025
-
Bayern verlängert Umwandlungsschutz für Mietwohnungen
17.12.2025
-
Gewerbemietverträge: Textform-Regelung ab Januar 2026
16.12.2025
-
Effizienzhaus 55-Plus-Förderung startet: die Konditionen
16.12.20251
e1d1
Fri Jul 18 11:55:14 CEST 2025 Fri Jul 18 11:55:14 CEST 2025
also ich verstehe nicht, warum Erbbaurechte vorteilhaft sein sollten. Temporäre Erlasse gegenüber dem vereinbarten Erbbauzins sind meist befristet und an die Haushaltslage gebunden bei öffentlichen Erbbaurechtsgebern. Und dann können noch Erhöhungen der Erbbauzinsen nach Indices in der Zukunft stattfinden. Ist sichergestellt, dass dann auch die Miete erhöht werden kann? Und wie hoch ist die Erstattung für den Gebäuderestwert beim Ablauf des Erbbaurechts?