Erbbaurecht auf einem landwirtschaftlichen Grundstück

Das FG Münster entschied, dass die Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht auch dann zu einer Zwangsentnahme führt, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt.

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

Vor dem FG Münster klagte die Eigentümerin eines ca. 14 ha großen Grundstücks, as ursprünglich von ihrem Vater landwirtschaftlich genutzt und nach Aufgabe der Landwirtschaft parzellenweise an unterschiedliche Pächter verpachtet wurde.

Einräumung eines Erbbaurechts

Nach dem Tod des Vaters führte die Klägerin die Verpachtungen fort. Sie erklärte daraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Zugunsten einer KG bestellte die Klärgerin auf einer Teilfläche ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 15 Jahre. Die KG verpflichtete sich, hierauf Gebäude für ihren Produktionsbetrieb zu errichten. Allerdings wurde die geplante Bebauung nicht tatsächlich vorgenommen. Die wurde Teilfläche weiterhin für den Getreideanbau genutzt.

Zwangsentnahme der Teilfläche

Sowohl das Finanzamt als auch das FG Münster vertraten die Auffassung, dass die Bestellung des Erbbaurechts zu einer Zwangsentnahme der Teilfläche geführt hat.

FG Münster, Urteil v. 15.9.2021, 13 K 2130/17 E,AO

Schlagworte zum Thema:  Erbbaurecht, Land- und Forstwirtschaft