Günstiger Wohnungsbau: Streit ums Erbbaurecht

Immer mehr Kommunen verkaufen Baugrundstücke nicht mehr, sondern vergeben sie im Erbbaurecht. Damit verbunden ist die Erwartung, auf diese Weise einen Beitrag zu mehr günstigem Wohnraum zu leisten. Doch ob diese Rechnung aufgeht, ist umstritten.

Wer jeweils im Oktober die Immobilienmesse Expo Real in München besucht und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kennt die U-Bahn-Linie 2 Richtung Messestadt Ost. Genau an diesem Endbahnhof befindet sich ein 1.150 Quadratmeter großes Grundstück. Bis Mitte Februar dieses Jahres konnten sich private Bauträger – und nur sie – um das attraktive Areal bewerben, auf dem 2.600 Quadratmeter Wohn- und 500 Quadratmeter Gewerbefläche entstehen können. Das Besondere daran: Einen Preiswettbewerb gibt es nicht – denn die Landeshauptstadt vergibt das Grundstück im Erbbaurecht zu einem im Voraus festgesetzten Erbbauzins.

So wie München machen es mittlerweile zahlreiche andere Kommunen. "Viele deutsche Städte befassen sich derzeit intensiv mit dem Erbbaurecht – vor allem solche Städte, in denen es an bezahlbarem Wohnraum fehlt", stellt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverband, fest. Freiburg und Kiel, Leipzig und Frankfurt am Main, Berlin und Hamburg sind nur eini...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft.
DW 06 2020

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Schlagworte zum Thema:  Erbbaurecht, Wohnungsbau