Kündigung von Mietvertrag bei häuslicher Gewalt
Opfern häuslicher Gewalt soll künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Die Regelung soll als Alternative zur bislang möglichen Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.
Das führt der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf "zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes" (4.3.2026) aus . Beschlossen wurde das Vorhaben in der Plenarsitzung im Januar 2026 auf Initiative der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Niedersachsen. Nun hat die Bundesregierung Stellung genommen.
Gewaltschutzgesetz: Warum die Änderung?
Verweigert der gewalttätige Partner seine Zustimmung, bleibt dem Opfer bisher nur der Weg über ein separates Gerichtsverfahren mit eigener Beweisaufnahme.
Das stelle eine erhebliche Hürde dar – nicht zuletzt, weil die Betroffenen oft erneut mit den Tätern konfrontiert werden, heißt es bereits in der Begründung des Gesetzesantrags der Länderinitiative im Bundesrat zum "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes" (9.12.2025).
Durch die vorgeschlagene Änderung sollen Betroffene bereits im Gewaltschutzverfahren die Möglichkeit erhalten, die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Wohnung einzuklagen. Das Gewaltschutzgesetz regele bereits die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer und solle entsprechend ergänzt werden. Ein zusätzliches Gerichtsverfahren sei dann nicht mehr erforderlich.
Der Bundesrat verweist zur Begründung darauf, dass Opfer häuslicher Gewalt mit dem Problem konfrontiert seien, dass die Kündigung eines gemeinsam mit dem gewalttätigen Lebenspartner geschlossenen Mietvertrags dessen Zustimmung zur Kündigung voraussetze, da alle Mieter gemeinsam kündigen müssen, selbst wenn ein Mieter bereits ausgezogen sei. Vor diesem Hintergrund hält es die Länderkammer für "dringend erforderlich, Opfern häuslicher Gewalt den Weg zur Kündigung des gemeinsam mit dem gewalttätigen Partner geschlossenen Mietvertrags verfahrensrechtlich zu erleichtern".
Bundesregierung zum Gesetzentwurf: Stellungnahme
Die Bundesregierung hat zum Gesetzentwurf wie folgt Stellung genommen:
"Der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Sie teilt die dem Gesetzentwurf des Bundesrates zugrunde liegende Einschätzung, dass die Loslösung von einem gemeinsam mit dem Täter eingegangenen Mietverhältnis für Opfer häuslicher Gewalt oft mit hohen Hürden verbunden ist. Aus diesem Grund bereitet die Bundesregierung derzeit einen eigenen Regelungsvorschlag vor, welcher Opfern die Durchsetzung ihres Anspruchs auf Zustimmung des Täters zur Kündigung des Mietvertrags erleichtern soll. Im Rahmen dieser Vorbereitungen berücksichtigt die Bundesregierung auch die im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgesehenen Rechtsänderungen."
Nach der Bundesregierung ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Vorgaben, wann sich das Parlament mit dem Gesetzentwurf beschäftigen muss, gibt es nicht.
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Kampagne der Wohnungswirtschaft gegen häusliche Gewalt
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) hat außerdem gemeinsam mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen, einer Beratungseinrichtung, die Kampagne "Kein Raum für häusliche Gewalt" gestartet. Die Webseite ist am 15.1.2026 online gegangen .
Nach der Pilotphase, an der sich 13 Wohnungsunternehmen an zwölf Standorten beteiligt haben, ist im ersten Halbjahr 2026 ein landesweiter Ausbau der Kampagne vorgesehen. Weitere Wohnungsunternehmen hätten bereits Interesse an einer Beteiligung bekundet.
Der vdw versteht das Projekt als Vernetzungsinitiative: Wohnungsunternehmen, Polizei, Beratungsstellen und weitere Akteure arbeiten eng zusammen.
Häusliche Gewalt im Wohnumfeld sichtbar machen
Auslöser für die Kampagne sind steigende Zahlen: 32.545 Fälle häuslicher Gewalt registrierte die Polizei im Jahr 2024 in Niedersachsen – rund neun Prozent mehr als 2023. Experten gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.
Geplant sind Informationsmaterialien in Treppenhäusern und Wohnquartieren sowie praxisnahe Schulungen für Mitarbeiter der Wohnungsunternehmen. Diese sollen Anzeichen häuslicher Gewalt erkennen und Betroffene an Beratungsstellen oder Polizei vermitteln.
"Häusliche Gewalt passiert dort, wo Menschen sich eigentlich sicher fühlen sollten: in den eigenen vier Wänden", sagte vdw-Verbandsdirektorin Susanne Schmitt. "Wegschauen ist keine Option." Ziel sei es, Betroffenen zu zeigen, dass sie nicht allein seien und Hilfe finden könnten. Sie sieht die Kampagne als Teil des sozialen Engagements der Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften.
Gegen häusliche Gewalt: Politische Forderungen
Aus dem Landtag kam Zustimmung zur Initiative. Die Grünen-Abgeordnete Evrim Camuz erklärte, Gewalt dürfe "in keinem Zuhause Platz haben". Die rot-grüne Landesregierung verankere im Zuge einer Reform elektronische Fußfesseln im niedersächsischen Polizeigesetz. Opfer könnten so bei Annäherung durch Täter frühzeitig gewarnt werden.
Kritik kam aus der Opposition. "Präventionskampagnen sind wichtig und richtig – doch sie allein stoppen keinen Täter", sagte die CDU-Abgeordnete Birgit Butter. Sie forderte eine sofortige rechtliche Grundlage für den Einsatz der elektronischen Fußfessel im Polizeigesetz. Die Regierung verzögere notwendige Entscheidungen.
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