Wo Planung auf Prävention trifft
Frau Zenk, wie und wann werden Sie als Fachberaterin für städtebauliche Kriminalprävention in die Planung neuer Quartiere eingebunden – und worauf achten Sie?
Dr. Sandra Zenk: Die Einbindung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern werden wir als Fachberater für städtebauliche Kriminalprävention automatisch als Träger öffentlicher Belange in Bauleit- oder Flächennutzungsplanverfahren eingebunden. In Hessen etwa erhalten Polizeipräsidien die Bebauungs- oder Flächennutzungspläne standardmäßig, und wir können Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben. Wir prüfen Lage und Dichte der Gebäude, die Wegeführung im Quartier, Schulwege, Heimwege, die Anbindung an den ÖPNV sowie Bereiche, die potenziell Angsträume darstellen.
Das betrifft insbesondere Wege durch Parks, schwer einsehbare Eingänge von Wohngebäuden, Tiefgaragenabfahrten oder isolierte Verkehrsflächen. Wenn solche Bereiche ungünstig liegen, geben wir konkrete Hinweise, wie Wegeführungen angepasst, Sichtachsen geöffnet, Eingänge übersichtlicher oder die Verkehrsplanung überprüft werden könnten. So können Risiken schon in der Planungsphase minimiert werden, und Quartiere werden von Anfang an sicher und nutzerfreundlich gestaltet.
Die komplette L'immo-Folge mit Gastgeber Dirk Labusch |
Wohnungsbau und Prävention: Tipps der Polizei für Einbruchschutz
Herr Dormann, wie läuft Ihre Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere beim Einbruchschutz, und wann kommen Sie konkret ins Spiel?
Michael Dormann: Wir bieten die polizeiliche Beratung allen Bürgerinnen und Bürgern an, und Wohnungsbaugesellschaften können sich ebenfalls direkt an uns wenden. In der Praxis läuft das meist über die Präsidien vor Ort, wo unsere Fachberaterinnen und Fachberater Termine vereinbaren, Pläne prüfen und Tipps geben, sowohl bei Neubauten als auch im Bestand. Besonders im Neubau oder bei Sanierungen ist der Zeitpunkt ideal, um Sicherheit von Anfang an einzuplanen.
Wir besprechen mechanische Sicherungen, einbruchhemmende Fenster und Türen mit Widerstandsklasse RC2, geprüft gegen die üblichen Tatwerkzeuge wie etwa Schraubendreher, die Täter im Wohnbereich benutzen. Rund 50 Prozent der Einbrüche betreffen Erdgeschosswohnungen, und die Täter suchen meist günstige Tatgelegenheiten, wählen Objekte selten gezielt aus. Unser Ziel ist, dass Wohnungsbaugesellschaften das Angebot häufiger nutzen, sodass Sicherheitsaspekte bereits in der Planung berücksichtigt werden und Quartiere langfristig geschützt und nutzerfreundlich gestaltet werden können.
Sicherheit im Quartier: Wohnungsunternehmen in der Pflicht
Können Sie konkrete Erfolge nennen, wo Präventionsmaßnahmen in Quartieren Wirkung gezeigt haben?
Zenk: In Hessen gibt es das Präventionsprogramm "Kompass", eine Sicherheitsinitiative des Innenministeriums. Auf der Website werden regelmäßig Beispiele veröffentlicht, etwa wenn Kommunen eine Sicherheitspartnerschaft eingehen, ein Siegel erhalten oder konkrete Präventionsmaßnahmen umsetzen. Dort lässt sich nachvollziehen, welche Projekte realisiert wurden.
Dormann: Aus sicherheitstechnischer Sicht wünschen wir uns zudem, dass mehr Wohnungsbaugesellschaften unser Angebot frühzeitig nutzen. Wenn wir bereits in der Planungsphase eingebunden sind, kann Einbruchschutz direkt in Fenster- und Türelemente integriert werden. Das ist deutlich kostengünstiger und wirkt unauffällig, weil die Sicherung später kaum noch so effizient und unsichtbar nachgerüstet werden kann. Entscheidend ist, möglichst früh gemeinsam zu planen und Sicherheitsaspekte von Beginn an mitzudenken. So steigt die Qualität der Umsetzung erheblich.
Redaktionell bearbeiteter Auszug aus dem Podcast mit Dr. Sandra Zenk & Michael Dormann.
-
Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag
1871
-
Aufwertung der Baualtersklasse: Reicht's für die Mieterhöhung?
178
-
Asbest im Boden entfernen: Kosten und Vorschriften
145
-
E-Mobilität im Mehrparteienhaus: Die Förderung
125
-
Parkettschäden, Schimmel & Co. – Obhutspflicht des Mieters
78
-
Lohnt sich die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter?
552
-
Verbot von Bleirohren: Letzte Frist läuft am 12. Januar ab
52
-
Mitarbeiterwohnungen: Steuervorteile und Förderung
48
-
Mieter insolvent – Was bleibt dem Vermieter?
48
-
Lehren aus dem Berliner Stromausfall
39
-
Mieten in Berlin steigen um bis zu elf Prozent
06.03.2026
-
Von Null auf Zukunft
06.03.2026
-
Kooperation statt Konkurrenz
06.03.2026
-
Hoch hinaus: Serielle Sanierung trifft Aufstockung
05.03.2026
-
Instandhaltung sichern im Handwerkermarkt: Mehr Auswahl. Schnellere Vergabe. Struktur statt Zufall.
05.03.2026
-
Innovationsbooster: Startups und die Wohnungswirtschaft
05.03.2026
-
Wie man Müllbergen zu Leibe rückt
05.03.2026
-
Die Vermieterflüsterer
04.03.2026
-
Strategien für den Kulturwandel in Unternehmen
03.03.2026
-
Die richtige Heizungsstrategie: Fünf Entscheidungshilfen
03.03.2026