BdSt: Musterklage gegen hohe Steuerzinsen abgewiesen

Eine Musterklage gegen den - potenziell zu hohen - Zinssatz nach § 238 AO wurde vom FG Münster abgewiesen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Musterklage unterstützt hatte, prüft eine Revision.

Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen

Steuernachzahlungen und -erstattungen werden gem. §§ 233 ff. AO verzinst. Dabei kommt ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr zur Anwendung. Dieser Zinssatz gilt bereits seit über 50 Jahren. Angesichts der in den letzten Jahren stark gesunkenen Zinsen setzt sich der BdSt für eine Reduzierung des Zinssatzes auf 0,25 % pro Monat (3 % pro Jahr) ein.

Klage abgewiesen, wahrscheinlich Revision

Das FG Münster hält den Zinssatz in Höhe von 6 % (§ 238 AO) noch für verfassungsgemäß (10 K 2472/16 E). Die Urteilsgründe liegen voraussichtlich erst in einigen Wochen vor; die Revision wurde zugelassen. Zusammen mit den Klägern will der BdSt die Urteilsbegründung prüfen und dann ggf. Revision einlegen.

Weiterhin Einsprüche möglich

Der BdSt weist in seiner Pressemittelung darauf hin, dass das Urteil für die Praxis zunächst keine Auswirkungen hat. Steuerzahler könnten weiterhin gegen die hohen Zinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens (§ 363 Abs. 2 AO) beantragen. Zur Begründung solle auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim BFH (Az.: I R 77/15) verwiesen werden.