Musterklage gegen hohe Steuerzinsen abgewiesen
Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen
Steuernachzahlungen und -erstattungen werden gem. §§ 233 ff. AO verzinst. Dabei kommt ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr zur Anwendung. Dieser Zinssatz gilt bereits seit über 50 Jahren. Angesichts der in den letzten Jahren stark gesunkenen Zinsen setzt sich der BdSt für eine Reduzierung des Zinssatzes auf 0,25 % pro Monat (3 % pro Jahr) ein.
Klage abgewiesen, wahrscheinlich Revision
Das FG Münster hält den Zinssatz in Höhe von 6 % (§ 238 AO) noch für verfassungsgemäß (10 K 2472/16 E). Die Urteilsgründe liegen voraussichtlich erst in einigen Wochen vor; die Revision wurde zugelassen. Zusammen mit den Klägern will der BdSt die Urteilsbegründung prüfen und dann ggf. Revision einlegen.
Weiterhin Einsprüche möglich
Der BdSt weist in seiner Pressemittelung darauf hin, dass das Urteil für die Praxis zunächst keine Auswirkungen hat. Steuerzahler könnten weiterhin gegen die hohen Zinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens (§ 363 Abs. 2 AO) beantragen. Zur Begründung solle auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim BFH (Az.: I R 77/15) verwiesen werden.
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