Steuerpflicht bei testamentarisch angeordneter Verzinsung eines Vermächtnisses
Im Streitfall hatten Ehegatten ein Berliner Testament errichtet. Der Längerlebende sollte nach dem Tode des ersten Ehegatten Alleinerbe werden.
Nach dem ersten Erbfall als Vermächtnis einen Geldbetrag
Die Ehegatten setzten dem Sohn nach dem ersten Erbfall als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe des „beim Tode des Erstversterbenden geltenden Freibetrages" bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus.
- Dieser Betrag sollte aber erst fünf Jahre nach dem Tode des zuerst Versterbenden fällig werden.
- Der auszuzahlende Geldbetrag war mit 5 % bis zur Auszahlung zu verzinsen.
Der Vater verstarb im Jahr 2001. Alleinerbin wurde die Mutter. Der Sohn forderte den fälligen Vermächtnisbetrag samt Zinsen von seiner Mutter bei Fälligkeit im Jahr 2006 nicht ein. Im Folgejahr verzichtete er auf seinen Geldanspruch aus dem Vermächtnis samt Zinsen.
Zinsen aufgrund Vermächtnis = einkommensteuerpflichtige Einkünfte
Der BFH sieht die Zinsen aufgrund des Vermächtnisses als einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen an.
- Es liege ein sog. betagtes Vermächtnis vor, das bereits mit dem Tode des Vaters im Jahr 2001 entstanden, aber erst fünf Jahre danach im Streitjahr 2006 fällig geworden sei.
- Zinsen, die auf einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines betagten Vermächtnisanspruchs beruhen, sind beim Vermächtnisnehmer gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig.
Gleichwohl entschied der BFH im Streitfall zugunsten des Sohns. Weder seien ihm im Streitjahr Zinsen gezahlt worden noch stehe einer Auszahlung gleich, dass der Sohn es unterlassen habe, den fälligen Zinsanspruch gegenüber seiner Mutter geltend zu machen.
BFH, Urteil v. 20.10.2015, VIII R 40/13, veröffentlicht am 9.3.2016
Vgl. auch:
zum gemeinschaftlichen Testament
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag - Vor- und Nachteile
Folgen einer Scheidung für ein gemeinschaftliches Testament
aber auch:
So einfach erbt es sich nicht: Kontovollmacht ist noch keine Erbeinsetzung
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
1.1882
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
657
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
566
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
402
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
294
-
Sozialhilfeträger fordert Geld von Angehörigen zurück
277
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
261
-
Suizid ist nicht strafbar, sind aber Erben nach einem "Schienensuizid" schadensersatzpflichtig?
236
-
Tilgungsleistungen auch beim Kindesunterhalt abzugsfähig
219
-
Wann gilt zusätzlicher Unterhaltsbedarf des Kindes als Mehrbedarf oder Sonderbedarf?
2102
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
04.12.2025
-
Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
24.11.2025
-
Anrechnung eigener Einkünfte des minderjährigen Kindes
24.11.2025
-
Geltendmachung des Anspruchs auf Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Kindesunterhalt: Rechtsgrundlage, Dauer, Unterhaltsarten und Fälligkeit
24.11.2025
-
Bedingte Erbeinsetzung nur für bestimmten Geschehensablauf
28.10.2025
-
Familiengerichte können Umgangsregelung verweigern
15.10.2025
-
Strafbarkeitsfalle Parteiverrat als Mediator
25.09.2025
-
Testamentskopie als Nachweis für Erbeinsetzung?
24.09.2025