Steuerpflicht bei Verzinsung eines Vermächtnisses

Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte können sich laut BFH auch daraus ergeben, dass im Berliner Testament die Verzinsung des Vermächtnisanspruchs angeordnet wurde.

Im Streitfall hatten Ehegatten ein Berliner Testament errichtet. Der Längerlebende sollte nach dem Tode des ersten Ehegatten Alleinerbe werden.

Nach dem ersten Erbfall als Vermächtnis einen Geldbetrag

Die Ehegatten setzten dem Sohn nach dem ersten Erbfall als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe des „beim Tode des Erstversterbenden geltenden Freibetrages" bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus.

  • Dieser Betrag sollte aber erst fünf Jahre nach dem Tode des zuerst Versterbenden fällig werden.
  • Der auszuzahlende Geldbetrag war mit 5 % bis zur Auszahlung zu verzinsen.

Der Vater verstarb im Jahr 2001. Alleinerbin wurde die Mutter. Der Sohn forderte den fälligen Vermächtnisbetrag samt Zinsen von seiner Mutter bei Fälligkeit im Jahr 2006 nicht ein. Im Folgejahr verzichtete er auf seinen Geldanspruch aus dem Vermächtnis samt Zinsen.

Zinsen aufgrund Vermächtnis = einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Der BFH sieht die Zinsen aufgrund des Vermächtnisses als einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen an.

  • Es liege ein sog. betagtes Vermächtnis vor, das bereits mit dem Tode des Vaters im Jahr 2001 entstanden, aber erst fünf Jahre danach im Streitjahr 2006 fällig geworden sei.
  • Zinsen, die auf einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines betagten Vermächtnisanspruchs beruhen, sind beim Vermächtnisnehmer gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig.

Gleichwohl entschied der BFH im Streitfall zugunsten des Sohns. Weder seien ihm im Streitjahr Zinsen gezahlt worden noch stehe einer Auszahlung gleich, dass der Sohn es unterlassen habe, den fälligen Zinsanspruch gegenüber seiner Mutter geltend zu machen.

BFH, Urteil v. 20.10.2015, VIII R 40/13, veröffentlicht am 9.3.2016

Vgl. auch:

zum gemeinschaftlichen Testament

Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag - Vor- und Nachteile

Folgen einer Scheidung für ein gemeinschaftliches Testament

aber auch:

So einfach erbt es sich nicht: Kontovollmacht ist noch keine Erbeinsetzung