Berliner Testament

Testament (1)
Testament (1)
BFH

Besteuerung eines betagten Vermächtnisses im Falle einer Jastrowschen Klausel

Setzen Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das Kind hat den Erwerb des Vermächtnisses bei dem Tod des überlebenden Ehegatten als von diesem stammend zu versteuern. Ist es zugleich Erbe des zuletzt verstorbenen Ehegatten, kann es das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen.



Testament mit Wachssiegel
Testament mit Wachssiegel
Berliner Testament

Pflichtteilsstrafklausel kann schon durch Auskunftsverlangen ausgelöst werden

Das sog. Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel wird zur gegenseitigen Absicherung von Eheleuten mit Kindern verwendet. Abkömmlinge sollten nach dem Tode des Erstversterbenden vorsichtig agieren, um die Strafklausel nicht auszulösen. Das OLG Köln befand, um seine Rechtsstellung zu verlieren, reicht es schon aus, wenn Auskunft über den Wert des Nachlasses verlangt und in diesem Zusammenhang eine Geldforderung geltend gemacht wird.