Pflichtteilsanspruch




Friedhof mit Mann der auf einen Grabstein blickt
Friedhof mit Mann der auf einen Grabstein blickt
Urteil zu § 2333 BGB

Eine Pflichtteilsentziehung und ihr Motiv müssen glaubhaft begründet sein

Dem rechtmäßigen Erben seinen Pflichtteil zu entziehen ist nur in drastischen Ausnahmefällen möglich, wenn ihm eines der in § 2333 BGB aufgezählten schweren Fehlverhalten vorzuwerfen ist. In einem Fall vor dem LG Frankenthal behauptete die Erblasserin im notariellen Erbvertrag, dass ihr Sohn sie geschlagen habe. Das überzeugte das Gericht nicht hinlänglich für die Komplettenterbung.







Testament mit Wachssiegel
Testament mit Wachssiegel
Berliner Testament

Pflichtteilsstrafklausel kann schon durch Auskunftsverlangen ausgelöst werden

Das sog. Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel wird zur gegenseitigen Absicherung von Eheleuten mit Kindern verwendet. Abkömmlinge sollten nach dem Tode des Erstversterbenden vorsichtig agieren, um die Strafklausel nicht auszulösen. Das OLG Köln befand, um seine Rechtsstellung zu verlieren, reicht es schon aus, wenn Auskunft über den Wert des Nachlasses verlangt und in diesem Zusammenhang eine Geldforderung geltend gemacht wird.