Pflichtteilsansprüche und fiktiver Zugewinnausgleich bei beschränkter Steuerpflicht
Die bayerische Finanzverwaltung hat sich zur Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten bei beschränkt Steuerpflichtigen geäußert. § 10 Abs. 6 Sätze 1 und 2 ErbStG bestimmen: "Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegen. Beschränkt sich die Besteuerung auf einzelne Vermögensgegenstände (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, § 19 Abs. 2), so sind nur die damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig."
Pflichtteilsansprüche sind nicht abzugsfähig
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzeln erworbenen Nachlassgegenständen ist nicht gegeben bei Verbindlichkeiten aus geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen. Hierzu entschied auch bereits der BFH mit Urteil vom 22.07.2015 - II R 12/14 (vgl. auch R E 10.10 Absatz 3 ErbStR). Die Pflichtteilsansprüche in Fällen der beschränkten Steuerpflicht sind daher nicht abzugsfähig.
Fiktive Zugewinnausgleichsforderung ist abzugsfähig
Die fiktive Zugewinnausgleichsforderung i. S. d. § 5 Absatz 1 ErbStG ist weder nach zivilrechtlichen noch erbschaftsteuerlichen Grundsätzen als Schuld bzw. Nachlassverbindlichkeit einzuordnen. Auf einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit Inlandsvermögen kommt es daher nicht an, sodass die fiktive Zugewinnausgleichsforderung i. S. d. § 5 Absatz 1 ErbStG in Fällen der beschränkten Steuerpflicht in vollem Umfang abzugsfähig ist.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9665
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.167
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
823
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
650
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
601
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
350
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
347
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
333
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
313
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026