Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / b) GrESt-Befreiung bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen

Allgemein befreit ist der Erwerb durch gemeinnützige Personen (aber unabhängig von der Eigenschaft "gemeinnützig") bei Erwerb durch Testament, Vermächtnis, Auflagen u. dgl. und durch Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Muss der zum Erben eingesetzte Verein Pflichtteilsansprüche erfüllen und überträgt er dem Pflichtteilsberechtigten statt Geld ein Grundstück, gilt auch hierfür di... mehr

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ZErb 09/2026, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Ein deklaratorisches Bestimmungsverfahren ist bei Streitigkeiten über den zulässigen Rechtsweg in analoger Anwendung von § 5 FamFG und § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zulässig, wenn Zweifel an der Bindungswirkung einer Verweisung bestehen. 2. Eine Rechtswegverweisung entfaltet ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn sie vor Rechtshängigkeit und unter Versagung rechtlichen Gehörs s... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 1. Vergleichsgespräche

Je nachdem, wie im vorliegenden Fall das zweite Gutachten ausfällt, kommt es überhaupt zu Vergleichsverhandlungen: Stellt sich heraus, dass der Erblasser nicht mehr testierfähig war, tritt gesetzliche Erbfolge je zu ein Halb ein. Hat das Testament jedoch Bestand, kommt der hilfsweise geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Tochter zum Tragen. Möglicherweise bietet sich zur... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / b) Risikoanalyse – "richterliche Sicht"?

Kern der Tätigkeit eines Prozessfinanzierers ist die ausführliche und ständige Prüfung sowie Beobachtung der Prozessrisiken. Bei den meisten Finanzierungsgesellschaften gibt es für besonders relevante Rechtsgebiete wie das Erbrecht "Spezialzuständigkeiten", sodass auf Augenhöhe mit den anfragenden Anwaltskollegen kommuniziert werden kann. Auch ist es bei einigen Finanzierern... mehr

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ZErb 09/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Gerichtsbestimmungsverfahrens ist die Rechtswegzuständigkeit für ein Güterrechtsverfahren. Die Antragstellerin macht mit dem verfahrenseinleitenden Stufenantrag vom 22.10.2025 Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1371 Abs. 2 BGB gegen die Erben ihres verstorbenen Ehemanns geltend. Das angerufene Amtsgericht – Familiengericht – wies mit Eingangsverfügung vom 21.... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 3 ErbStG (Erwerb von Todes wegen)

• 2021 Hinterbliebenenleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers / § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht erbschaftsteuerbar. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Letzteres kommt... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9 Kapitalforderungen und Schulden (§ 12 BewG)

Rz. 100 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 BewG sind Kapitalforderungen, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen, und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Unter Kapitalforderungen sind Forderungen zu verstehen, die auf einen Geldbetrag gerichtet sind, z. B. Darlehensforderungen, Forderungen aus Bankguthaben, Loh... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei der Beratung einer Testamentserrichtung und späteren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 94 Beispiel Das Oberlandesgericht Karlsruhe[210] musste in einer Entscheidung an der Schnittstelle zwischen der Beratung bei einer Testamentserrichtung und der späteren Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs über die Frage entscheiden, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Ein Rechtsanwalt hatte den späteren Erblasser bei der Errichtung eines Testam... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Abwehr von Nachlassforderungen

Rz. 93 Beispiel In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs[205] wurde die Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 121 ZPO) aufgrund einer Interessenkollision rückwirkend aufgehoben. Die Alleinerbin machte als Klägerin eine Nachlassforderung gegen die Beklagte – die Witwe ihres verstorbenen Bruders – vor dem Landgericht geltend. Der Rechtsanwalt der Beklagten vertrat bereits die K... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Stufenklage bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

1. Auskunftsklage Rz. 54 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gemäß den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stu... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XI. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 147 In diesem Verfahren entsteht eine pauschale 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 12520 KV GNotKG, die sämtliche Handlungen des Nachlassgerichts abdeckt. Ebenfalls ist die Protokollierung eines Vergleichs abgegolten. Eine gesonderte Vergleichsgebühr nach Nr. 17005 KV GNotKG entsteht nur, wenn auch andere Ansprüche mit verglichen werden. Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 140 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[309] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[310] mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (4) Interessenwiderstreit bei der Veräußerung von Nachlassgrundstücken für die Pflichtteilsberechtigte und Alleinerbin

Rz. 95 Das Oberlandesgericht Koblenz musste im Rahmen einer Honorarklage die Frage klären, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen besteht, wenn der Rechtsanwalt für die Pflichtteilsberechtigte und die Alleinerbin die in ihrem Miteigentum stehenden Immobilie veräußert und ihre gemeinsamen Verbindlichkeiten und den Nachlassbestand klärt.[216] Die spätere Pflichtteilsber... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 146 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 83 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 64 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / aa) Zuschläge

Rz. 83 Nach den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins kommen folgende Fallgruppen in Betracht:[119] (1) Nachlassbezogene Erschwernisse (a) Aufwendige Konstituierung Die Konstituierung des Nachlasses ist aufwendiger als im "Normalfall". Ein "Normalfall" liegt in der Regel vor, wenn der Nachlass lediglich aus Bargeld, Bankguthaben, Wertpapierdepot und/oder einer Immob... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Fazit

Rz. 175 Aufgrund des einzusetzenden Vermögens, das durch die Durchsetzung eines erbrechtlichen Anspruches erzielt werden soll, wird im Alltag des Erbrechtsanwalts die Beratungshilfe keine große Bedeutung einnehmen. Bei der Erhebung einer Stufenklage im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs mit den Stufen Auskunft, Wertermittlung und Zahlung, kann die Verfahre... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Abschluss eines Erfolgshonorars

Rz. 111 Das Erfolgshonorar kann als Fremdkörper, im Hinblick auf die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, angesehen werden. Durch diesen Ausnahmecharakter bedarf es einer Einzelfallprüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen.[241] Aus dem Erfordernis der Einzelfallprüfung ergibt sich für den Rechtsanwalt eine doppelte Einschränkun... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / bb) Interessenkollision im Pflichtteilsrecht

Rz. 91 Eine vergleichbare Interessenkollision – wie bei der Vertretung mehrerer Miterben bei der Erbauseinandersetzung – kann sich bei der gemeinsamen Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter ergeben. Auch hier werden die Pflichtteilsberechtigten im Grundsatz zunächst ein einvernehmliches Vorgehen gegen den Erben bzw. die Erben anstreben. Allerdings kann das Bestehen mög... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 132 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[288] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend z... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Auskunftsklage

Rz. 54 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gemäß den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stufenklage insgesam... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 68 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichttei... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IX. Sonstige den Nachlassgerichten durch Gesetz zugewiesene Aufgaben (§ 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG)

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Stufenklage

Rz. 55 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweisu... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 4. Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 67 Der Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat neben den anderen Stufen (Auskunft und Leistung) keinen eigenständigen Wert.[76] Begehrt der Kläger unabhängig von Auskunft und Leistung isoliert die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, setzt die Rechtsprechung[77] je nach den Umständen des Einzelfalls als Wert ⅓ bis ½ des Werts des Auskunftsverlange... mehr

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Anhang 2: Beispiele für Verfahrensgebühren

Hinweis: § 34 Abs. 2 GNotKG wurde zuletzt geändert durch Art. 7 Gesetz v. 7.4.2025 (KostBRÄG 2025), BGBl. 2025 I Nr. 109 m.W.v. 1.6.2025 mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 85 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines s... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 58 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[55] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[56] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 97 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / b) Anwaltliche Vor- und Nachbefassung

Rz. 40 Wie im vorherigen Abschnitt gesehen, spielt die anwaltliche Vor- und Nachbefassung für die Frage eines möglichen Tätigkeitsverbots ebenfalls eine entscheidende Rolle. Hier ist aber die unterschiedliche Ausrichtung der Normen zu berücksichtigen. Betrifft die Vorschrift von § 43a BRAO Fälle, in denen eine gleichzeitige oder vorangegangene anwaltliche Tätigkeit erfolgt i... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 27 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,... mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

zuletzt geändert durch Art. 6 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320 – Auszug – Teil 1 Gerichtsgebühren mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.1 Allgemeines

Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendu... mehr

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ZErb 08/2026, Das Pflichtteilsrecht - die beständige Unruhe des Erbrechts

Obwohl das Pflichtteilsrecht seit jeher Gegenstand wiederkehrender Kritik und Reformüberlegungen ist, hat es seine Stellung im Erbrecht bislang nahezu unverändert behauptet. Während Vermögen internationaler werden, Familienstrukturen vielfältiger ausfallen und Unternehmensnachfolgen immer komplexere Gestaltungen erfordern, hält das Pflichtteilsrecht an einer Grundidee fest, d... mehr

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AGS 08/2026, Geschäftswert ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Der Geschäftswert Der Geschäftswert in Erbscheinverfahren bemisst sich nach § 40 GNotKG und ist auch für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit maßgebend (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG), wenn auch ggf. nur mit einer Quote (BGH NJW 1968, 2334 = MDR 1969, 36; Rpfleger 1977, 59 = BayVBl 1977, 124 = JZ 1977, 137 = MDR 1977, 295 = BB 1977, 69 = NJW 1977, 584 = DB 197... mehr

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AGS 08/2026, Geschäftswert ... / II. Rentenzahlungsverpflichtung ist abzuziehen

Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert für die Erteilung eines Erbscheins nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, wobei gem. § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten abgezogen werden, Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche Dritter und Bestattungskosten (Erbfallschulden) hingegen nicht. Das Na... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen der Betriebsaufgabe

Rn. 650 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Betriebsaufgabe gilt als Veräußerung (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG). Sie führt zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, die ggf nach § 16 Abs 4, § 34 Abs 1 und 3 EStG begünstigt sind. Zur Realteilung s Rn 643c, 658 sowie s § 16 neu Rn 1651 ff (Schacht)). Rn. 651 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auch nach der Betriebsaufgabe könn... mehr

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AGS 08/2026, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider mit der neuen Zuständigkeitsgrenze des § 511 ZPO (S. 337). Höchst strittig ist derzeit, ob bei Streitwerten zwischen 5.000,00 EUR und 10.000,00 EUR die alte oder die neue Zuständigkeitsgrenze gilt, wenn eine Sache in 2025 durch ein Mahnverfahren eingeleitet, aber erst in 2026 an das Streitgericht abgegeben worden ist. Der anfänglichen... mehr

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ZErb 08/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Christ Crashkurs Arbeitsrecht für Führungskräfte Arbeitsrechtliche Hürden rechtssicher meistern Haufe, ISBN 978-3-648-18247-5, 39,99 EUR Christ legt ... mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / VI. Regelungen zum Pflichtteil der Ehegatten

Auch wenn Ehegatten sich meist wechselseitig zu Erben einsetzen, kann die Vermächtniseinsetzung von Kindern bezogen auf Unternehmensbeteiligungen oder aus der Familie des erstversterbenden Ehegatten stammenden Vermögenswerten dazu führen, dass der länger lebende Ehegatte das Erbe ausschlägt, um den Pflichtteil geltend zu machen. Es sollten daher vorsorglich wechselseitige Pf... mehr

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ZErb 07/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braegelmann Legal Prompts kompakt KI-Toolbox für die juristische Arbeit Deutscher AnwaltVerlag, ISBN 978-3-8240-1790-4, 44 EUR Die Arbeit mit KI-Tool... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 1

Vermögende Familien legen meist großen Wert darauf, dass die Schwiegerkinder im Falle einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. Die Familien bzw. die Eltern verlangen daher meist, dass ihre Kinder in vorsorgenden Eheverträgen vereinbaren, dass zumindest die aus der Familie stammenden Vermögenswerte bei der Ermittlung von möglichen Zugewinn- und Pflich... mehr

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Grundsicherungsgeld (Einkom... / 4.3 Einkommen aus Ansprüchen gegen Dritte

Als Einkommen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Ansprüche gegen Dritte berücksichtigt. Zwingende Voraussetzung für eine Berücksichtigung als Einkommen ist aber der Zufluss. Die Berücksichtigung von fiktivem Einkommen ist nicht zulässig. Zu Ansprüchen gegen Dritte gehören, z. B. Ansprüche aus Steuererstattungen, Pflichtteilsansprüche gegen Erben oder Rückforderungsansp... mehr