Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 3 Der Erbfall / c) Einkommensteuerrecht

Rz. 8 Da dem Erb-/Pflichtteilsverzicht kein synallagmatisches Verhältnis zugrunde liegt, ergeben sich grundsätzlich keine einkommensteuerlichen Konsequenzen. Weder für den Abfindungsschuldner noch den Pflichtteilsberechtigten liegt ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang vor. Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / B. Anzeigepflichtige Erwerber

Rz. 2 Bei Erwerben von Todes wegen gem. § 3 ErbStG, also insbesondere ist der Erwerber anzeigepflichtig, § 30 Abs. 1 ErbStG. Rz. 3 Bei einem Rechtsgeschäft unter Lebenden gem. § 7 ErbStG, also insbesondere ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / IV. Durch den Erbfall ausgelöste Kosten und Einkommensteuer

Rz. 184 Die durch den Erbfall ausgelösten Kosten und Nachlassverbindlichkeiten stellen Privataufwendungen dar, denen keine einkommensteuerliche Relevanz zukommt. Dies gilt insbesondere für Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, die erbschaftsteuerlich grundsätzlich gem. § 10 Abs. 6a ErbStG abzugsfähig sind (siehe Rdn 121 ff.). Gleiches gilt für die Prozesskosten (gerichtlich...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (2) Sachleistungen an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 36 Auch bei einer Sachleistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB ist für die Besteuerung die Bereicherung – mithin auch für den Abzugsbetrag gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim Erben (siehe Rdn 130 ff.) – der Nennwert der Geldforderung maßgeblich, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[33] Übersteigt der Verkehrswert des geleisteten Wirtschaftsgutes de...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 8. Entstehung der Erbschaftsteuer

Rz. 51 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (erst) mit dem Zeitpunkt seiner Geltendmachung (siehe Rdn 130). Hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit (siehe § 9 Rdn 10) wirkt dessen Geltendmachung hingegen auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegenüber ...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Latente Einkommensteuer bei der steuerlichen Bewertung

Rz. 17 Anders als bei Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bzw. der Bewertung der Nachlassgestände in diesem Zusammenhang (siehe dazu § 3 Rdn 60), bleibt eine latente Einkommensteuer, mithin eine zukünftige Steuerbelastung, bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer unberücksichtigt, da eine entsprechende mehrfache Steuerbelastung laut BFH[9] insbesondere verf...mehr

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§ 3 Der Erbfall / e) Abfindung des Zugewinnausgleichsanspruchs und des Pflichtteils

Rz. 104 Zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Erben muss bei einer Gesamtabfindung eine eindeutige Zuordnung (Teilungsbestimmung) für den Zugewinnausgleichsanspruch getroffen werden, wenn auch ein Verzicht auf Pflichtteilsansprüche erfasst sein soll. Anderenfalls wäre der (jedenfalls anteilig) auf den Pflichtteilsverzicht fallende Abfindungsbetrag steuerpflichtig.[86]mehr

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§ 3 Der Erbfall / (2) Leistung der Abfindung durch Dritte

Rz. 25 In der Praxis kann es im Rahmen der Abfindung i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG zu Leistungen durch dritte Personen kommen, die selbst weder Pflichtteilsschuldner noch vertraglicher Abfindungsschuldner sind. Grund hierfür ist etwa ein (mittelbares) Interesse an dem Verzicht des Pflichtteilsberechtigten bzw. einer Mehrung des Erwerbs beim Erben. Rz. 26 Maßgeblich für das s...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / B. Voraussetzung der Zusammenrechnung

Rz. 2 Erfasst werden nur nach dem ErbstG steuerpflichtige[1] Erwerbe (lebzeitig und von Todes wegen) zwischen denselben Personen auf Zuwender- und Empfängerseite. Dabei sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen.[2] § 14 ErbstG gilt auch für eine lebzeitige vorweggenommene Übertragung von Teilen der (Nach-)Erbmasse vom Vorerben auf den Nacherben mit dem re...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / II. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 34 Der Pflichtteil spielt beim gemeinschaftlichen Testament als steuerlichen Gestaltungsmittel eine zentrale Rolle. Insbesondere nach dem ersten Erbfall können so die erbschaftsteuerlichen Nachteile der Alleinerbenstellung des längerlebenden Ehepartners teils erheblich entschärft werden. In diesem Zusammenhang ist bei der Formulierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsst...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 146 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 156 ff.) übersteigt. Rz. 147 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[122] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, d...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Umfang der Besteuerung

Rz. 108 Ist der Erbvergleich der Erbschaftbesteuerung zugrunde zu legen, richtet sich auch der Umfang der Besteuerung nach den getroffenen Vereinbarungen. Die seitens der Beteiligten geltend gemachten (strittigen) Rechtspositionen sind nicht ausschlaggebend.[107] Für die Steuerbemessung und -berechnung kommt es auf die Verhältnisse am Todestag an. Erhält ein Vermächtnisnehmer...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG)

Rz. 133 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG.[109] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 137) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 1.3 Pflichtteilsanspruch

Dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, den Kindern oder den Eltern des Erblassers, die nicht Erbe werden, steht eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erblasservermögen zu (Pflichtteil), dessen Umfang gesetzlich bestimmt ist (§§ 2303-2338 BGB). Dieser unterliegt nur der Erbschaftsteuer, soweit der Pflichtteilsberechtigte ihn geltend gemacht hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 2 Entstehung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Stichtagssteuer. Alle Merkmale für die Steuerberechnung bestimmen sich nach den Verhältnissen am Stichtag der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG). Dies hat u. a. Bedeutung für den Umfang der Steuerpflicht, Tz. 3 (§ 2 ErbStG), die Bewertung des Vermögens, Tz. 5 (§ 12 ErbStG), die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren, Tz. 11 (§ 14 ErbSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 4.2 Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig, soweit sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Nicht abzugsfähig sind Verbindlichkeiten, die bereits im Steuerwert eines Vermögensgegenstands berücksichtigt sind, z. B. Schulden eines Gewerbebetriebs. Der Schuldenabzug ist eingeschränkt (§ 10 Abs. 6, 6a, 6b ErbStG [1]; R E 10.10 ErbStR 2019; H E 10.10 Erb...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Einkommen und Vermögen

Rz. 8 Der Gesetzgeber verwendet im SGB II einen sozialhilferechtlich spezifischen Einkommensbegriff. Einkommen im SGB II sind demnach alle Einkünfte in Geld, § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II.[7] Einnahmen in Geldeswert sind seit der Reform zum 1.8.2016 nur noch zu berücksichtigen, sofern sie dem Katalog in § 11 Abs. 1 S. 2 SGB II entsprechen.[8] Rz. 9 Vorhandenes Vermögen ist vorrangi...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / VIII. Korrespondierende Erbeinsetzung

Rz. 97 Parallel zum Pflichtteilsverzicht wird der Treuhänder der gegründeten Treuhandstiftung als Erbe des Längerlebenden mit der Auflage eingesetzt, das Erbe für die Stiftung zu verwenden. Möglich ist auch die Einsetzung des Treuhänders zu einer bestimmten Quote, sodass die Leistungen aus der Stiftung an den Destinatär dennoch die gewollte spürbare Steigerung der Lebensqual...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Korrespondierende Verfügung von Todes wegen

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4: Korrespondierende Verfügung von Todes wegen UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0)

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1: Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0) UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ ers...mehr

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AGS 03/2025, Abele/Klinger/Maulbetsch, Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden

Von Armin Abele, Bernhard F. Klinger †, Thomas Maulbetsch. 3. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 279 S., 99,00 EUR So mancher künftige Erblasser möchte nach seinem Ableben die Verpflichtung des Erbens zur Pflichtteilszahlung vermeiden. Das vorliegende Handbuch gibt den mit dieser Frage befassten Rechtsanwälten und Notaren einen Überblick über die zahlreichen Strategien, ...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Umdeutu... / 1 Gründe

I. Die Kl. nahm den Bekl. wegen einer Amtspflichtverletzung als Notar auf Schadensersatz in Anspruch. Der verwitwete Vater der Kl. (im Folgenden: Erblasser) setzte diese in einem notariellen Testament vom 14.12.2005 als Hofes- und Alleinerbin ein. Er war Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks, bei dem es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung handelt. A...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / b. Der Sozialhilfeempfänger als Inhaber eines ihm durch den Erbfall entstandenen Anspruchs oder Rechts

Neben oder anstelle einer Erbenstellung können Sozialhilfeempfänger durch einen Erbfall auch Inhaber eines Anspruchs oder Rechts werden. Mittels der sozialhilferechtlichen Regressvorschriften gem. § 33 SGB II sowie § 93 SGB XII und § 141 SGB IX können Ansprüche auf den Sozialhilfeträger übergehen, wenn diese zu berücksichtigungsfähigem – also sozialhilferechtlich unverschont...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Umdeutu... / 2 Anmerkung

Notarhaftung bei Erbverzichtsbeurkundung mit vollmachtlosen Vertreter – keine Umdeutung 1. Zwei Monate, nachdem der verwitwete Erblasser eine seiner beiden Töchter notariell als Alleinerbin eingesetzt hatte, schloss dieser mit seinen beiden Töchtern eine als Pflichtteilsverzichtsvertrag bezeichnete Vereinbarung. In dieser verzichtete die nicht als Erbin eingesetzte Tochter ge...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 5

Auf einen Blick Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern kann durch eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialhilfeempfängers nach dem Erbfall geregelt werden. In Betracht kommt die Ausschlagung der Erbschaft oder der Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch – jeweils verbunden mit einer Abfindungsvereinbarung, durch die der Lebensstandard des Sozialhi...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / b. Der flankierende Pflichtteilsverzicht als bilaterale Gestaltungsmöglichkeit

Besteht bei der erbrechtlichen Gestaltung die Bereitschaft des Sozialhilfeempfängers zur Mitwirkung, ist es kautelarjuristisch interessant, einen Pflichtteilsverzicht des Sozialhilfeempfängers mit den vorherigen Gestaltungsmöglichkeiten zu flankieren. Bereits der isolierte Pflichtteilsverzicht des Sozialhilfeempfängers ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wirksam und v...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / aa. Wirksamkeit der Annahme einer Erbschaft zulasten der Allgemeinheit

Eine nachteilige Wirkung durch die Annahme einer Erbschaft kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter i.S.v. § 2306 Abs. 1 Hs. 1 BGB beschwert oder beschränkt ist.[21] Nimmt der Sozialhilfeempfänger eine solche Erbschaft an, kann er aufgrund der Beschränkungen und Beschwerungen nicht frei über den Nachlass verfügen. Dementsprechend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desjen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflichtteilsverzicht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche, so sind die im Gegenzug zufließenden wiederkehrenden Zahlungen nicht besteuerbar (BFH 229, 104 = BStBl 2010 II, 818); beim Leistenden sind sie steuerlich nicht abziehbar (vgl BFH/NV 2021, 304 = HFR 2021, 266). Die > Zinsen auf fällige Leistungen wegen eines Pflichtteils...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / bb. Wirksamkeit der Ausschlagung einer Erbschaft zulasten der Allgemeinheit

Von größerer Bedeutung ist demgegenüber die Frage, ob die Ausschlagung der Erbschaft durch einen Sozialhilfeempfänger sittenwidrig ist. Dieser kann die Erbschaft ausschlagen, um mit dem nächstberufenen Erben eine ihn begünstigende Abfindungsvereinbarung zu schließen. Konkret kann es sich dabei um einen Vertrag handeln, in dem sich der nächstberufene Erbe nach billigem Ermess...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 2.1 Überblick

Ein Wohnungseigentum kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen des Wohnungseigentums zu ziehen und dieses zu gebrauchen (Nießbrauch). Ein Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit bietet sich als ein Modell der vorweggenommenen Erbfolge an oder um Pflichtteilsansprüche zu verkleinern. Es bewirkt, dass der E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.2 Beschränkungen

Praxisrelevante Beschränkungen stellen Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke, Insolvenzvermerke, Nacherbenvermerke und Testamentsvollstrecker-Vermerke dar. Beschränkungen stehen einem Erwerb von Immobiliareigentum grundsätzlich nicht entgegen, können diesen jedoch erschweren. Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke Sind Zwangsversteigerung oder Zwangsver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG entspricht.[1] Von einem wirtschaftlichen Zus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Erwerbe von Todes wegen

Die Investitionsklausel kann bei Erwerben von Todes wegen wie folgt in Anspruch genommen werden: der Erwerb durch Erbanfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge der Erwerb durch Vermächtnis der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall der Erwerb infolge Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft, eines...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Steuerermäßigung bei Belastung mit Einkommensteuer nach § 35b EStG

§ 35b EStG enthält eine Steuerermäßigung für den Fall, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wird die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche Einkommensteuer, die auf diese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – Änderungen für den Schuldenabzug vor. Darüber hinaus sind hier auch die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 zu beachten. Diese finden Anwendung für Erwerbe ab dem 1.1.2025.[1] Es werden Schulden und Lasten anteilig g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Besonderheiten

Die Behaltensregelungen sind auch in den folgenden Fällen zu beachten: a) Es wird begünstigtes Vermögen als Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG übertragen. Dies wird als schädlich angesehen.[1] Praxis-Beispiel Ausschlagung eines Vermächtnisses Der Erwerber E hat von seiner Mutter M ein Vermächtnis erhalten. E schlägt kurz nach dem Erbfall jedoch sein Vermächtnis aus und erhä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.4 Pflichtteilsansprüche (Zeilen 111 bis 114)

Wurden vom Erblasser bestimmte Personen durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen, steht diesen trotzdem eine Teilhabe am Nachlass zu (sog. Pflichtteilsanspruch). Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine reine Geldforderung, di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.15 Vermögenswerte Dritter (Zeilen 80 bis 83)

Werden Vermögenswerte von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben, sind diese in den Zeilen 80 bis 83 zu erfassen (Verträge zugunsten Dritter). Hierunter fallen z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, die der Erblasser abgeschlossen hatte, ferner auch Ansprüche auf wiederkehrende Bezüge, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Familienstiftung v... / I. Einleitung

Aus der zivilrechtlichen Sicht ist eine Familienstiftung eine Stiftung, die ausschließlich oder überwiegend dem Interesse einer bestimmten oder mehrerer bestimmter Familien gewidmet ist (Hushan, Beck’sches Notar-Handbuch, 8. Aufl. 2024, § 19 Rz. 138). Ertragsteuerlich (§ 15 Abs. 2 AStG) und erbschaftsteuerlich (R E 1.2 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019) liegt eine Familienstiftung v...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / Zusammenfassung

Überblick Ein Erbe wird nicht gezwungen, die ihm angefallene Erbschaft zu behalten. Das Erbrecht eröffnet ihm die Möglichkeit, sein Erbe auszuschlagen. Dies wird er immer dann tun, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Als weiterer Grund die Erbschaft auszuschlagen ist der Wille des Erben, dass diese der Nächstberufene erhalten soll. Dies wird er insbesondere immer dann tun, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.3 Beispiele zur Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Im Folgenden sollen 2 Beispiele die neue Berechnung für den Abzug von Schulden darstellen – insbesondere von solchen, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach § 13d ErbStG befreitem Vermögen stehen. Praxis-Beispiel Vorhandensein von nach § 13d ErbStG steuerbefreitem Vermögen Erblasser E hat in seinem Testament den Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.4.1 Rechtslage bis zum 31.12.2024

Zum Abzug von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht gilt Folgendes. Bei beschränkter Steuerpflicht werden Schulden und Lasten nur insoweit berücksichtigt, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Hinweis Wirtschaftlicher Zusammenhang Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.3 Schulden und Lasten

Sind auch Schulden oder Lasten vorhanden, dann können diese nur soweit abgezogen werden, wie diese mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Darüber hinaus müssen die Schulden das Inlandsvermögen auch belasten.[2] Praxis-Beispiel Schulden und Lasten Der im Ausland lebende Witwer W hat seinen Sohn S, der ebenfalls im Ausland wohnt, zum Alleinerben best...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.3 Was gehört zum Inlandsvermögen?

Was als Inlandsvermögen anzusehen ist, enthält § 121 BewG. Die Aufzählung des Inlandsvermögens ist abschließend. In § 121 BewG nicht genanntes Vermögen ist damit in Deutschland nicht beschränkt erbschaftsteuerpflichtig.[1] Dabei gehören zum Inlandsvermögen bei beschränkter Steuerpflicht nur solche Wirtschaftsgüter, die auch bei unbeschränkter Steuerpflicht einem Erwerb zuzure...mehr