Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Pflichtteilsanspruch ist der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. (2) Das Gleiche gilt für den nach § 528 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Schenker zustehenden Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes sowie für den Anspruch eines Ehegatten oder Lebenspartners auf den Ausgleich des Zugewinns.mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VI. Erbe und Vermächtnisnehmer im Insolvenzverfahren

Rz. 105 Die Schutzvorschriften der §§ 2115, 2214 BGB gelten auch im Insolvenzverfahren.[255] Die Vorerbschaft fällt aber in die Insolvenzmasse des Vorerben (§ 35 InsO); dem Nacherben steht kein Aussonderungsrecht zu.[256] Das Verfügungsrecht ist aber durch § 2115 BGB beschränkt. Rz. 106 Da der verschuldete Erbe als Vorerbe grundsätzlich keine Zugriffsmöglichkeit auf das Nachl...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Pflichtteilsverzicht und pfändungsfreie Vermächtnisgegenstände

Rz. 95 Da der Bedürftige in der Regel. geschäftsfähig ist, ist es für die Gestaltung von überragender Bedeutung, dass er einen auch formgerechten[235] Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB erklärt. Dieser ist in der Regel auch nicht sittenwidrig (vgl. Rdn 37). Auch wird dieser nicht zur Kürzung von Sozialleistungen führen, was aber letztlich nicht ganz klar ist.[236] Auch den...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / IV. Wertorientierte Vergütung

Rz. 163 Auch eine wertorientierte Vergütung, insbesondere in Form der Orientierung am Nachlasswert, kann in Frage kommen. Was die Höhe des Werts anbelangt, kann es keine pauschalen Empfehlungen geben, da der Erblasser stets den Umfang, die Verantwortung und das Haftungsrisiko des Testamentsvollstreckers im jeweiligen Einzelfall berücksichtigen sollte. Rz. 164 Bei der Anordnun...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / II. Schuldner des Vermächtnisses

Rz. 11 Mit dem Vermächtnis beschwert ist grundsätzlich entweder der Erbe oder der Vermächtnisnehmer, Letzterer als Hauptvermächtnisnehmer. Im Zweifel ist der Erbe beschwert. Nach der Auslegungsregel des § 2148 BGB sind im Zweifel die Erben im Verhältnis ihrer Erbteile, die Vermächtnisnehmer nach dem Verhältnis des Werts der Vermächtnisse beschwert.[11] Die Miterben sind im Z...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / IV. Gestaltungen zu Verwaltungsanordnungen (§ 1639 BGB)

Rz. 45 Statt der Entziehung des Verwaltungsrechts nach § 1638 BGB kann der Erblasser den Eltern auch bestimmte Regeln über die Art und Weise der Verwaltung des ererbten Vermögens vorgeben ("Verwaltungsanordnungen"; § 1639 BGB). Dies umfasst Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche.[81] Zu bestimmten Verwaltungsanordnungen können auch der Vormund nach §§ 1798 Abs. 2 S. 1,...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Elterliche Vertretungsmacht (Außenverhältnis)

Rz. 3 Aus dem elterlichen Sorgerecht im Innenverhältnis folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen.[2] Übt ein Elternteil die elterliche Sorge etwa nach dem Tod des anderen Elternteils alleine aus, ist dieser der alleinige Vertreter (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Rz. 4 Die elterliche Vertretungsmacht unterliegt Grenzen. So besteht ein Vertretu...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VII. Längerlebender Ehegatte ebenfalls als Vorerbe

Rz. 76 Nicht stets empfehlenswert ist die Gestaltung, wonach in einem gemeinschaftlichen Testament im ersten Erbfall der längerlebende Ehegatte Vollerbe und nur das behinderte Kind Vorerbe wird. Das führt dazu, dass sich der Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes im zweiten Erbfall auch (nochmals) auf Basis des geerbten Vermögens berechnet. Die Pflichtteilsquote würde s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geltendmachung.

Rn 4 Die Pfändbarkeit kann durch ein vertragliches Anerkenntnis begründet werden. Es genügt ein formfreies (PWW/Buck-Heeb § 781 Rz 9) deklaratorisches Anerkenntnis zwischen dem Vollstreckungsschuldner als Berechtigten und dem Verpflichteten (Ddorf NJW-FER 99, 246, 247). Durch das Anerkenntnis wird das Schuldverhältnis als solches oder es werden einzelne Punkte dem Streit ode...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 3. Dritte Person als Pfleger und als Testamentsvollstrecker

Rz. 15 Gerade bei geschiedenen Eltern möchte oftmals der erstversterbende Elternteil einen Einfluss des längerlebenden Elternteils auf die Begünstigung von Todes wegen vermeiden. Das kann verhindert werden, indem dem längerlebenden Elternteil das Verwaltungsrecht wegen der Erbschaft oder des Vermächtnisses entzogen, dafür ein Zuwendungspfleger benannt und die Person des Pfle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Materiell-rechtlich sind der Anspruch auf Zugewinnausgleich gem § 1378 III BGB, § 6 LPartG, der Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers nach § 528 I BGB sowie der Pflichtteilsanspruch aus § 2317 II BGB trotz ihrer persönlichen Natur übertragbar und daher gem § 851 grds pfändbar. Aufgrund der besonderen Bindungen zwischen den Beteiligten soll aber der Anspruchsinhaber...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / K. Kombination von Erbschafts- und Vermächtnislösung bei Ehegatten

Rz. 89 Für ein gemeinschaftliches Testament bietet sich die Kombination der Vermächtnis- mit der Vor- und Nacherbschaftslösung an.[228] Im ersten Erbfall wird die Vermächtnislösung gewählt, sodass keine Erbengemeinschaft mit dem Behinderten als Mitvorerben entsteht. Für den zweiten Erbfall wird dann die Vor- und Nacherbschaftslösung gewählt. Anzudenken ist auch, im ersten Erb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Materielle Unwirksamkeit.

Rn 35 Eine Schiedsvereinbarung ist aus materiellen Gründen unwirksam, wenn sie sich auf einen Gegenstand bezieht, der nicht schiedsfähig ist. Beinahe alle vermögensrechtlichen Ansprüche sind schiedsfähig, § 1030 I. Das gilt auch für Beschlussmängelstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht (BGHZ 180, 221 ff – Schiedsfähigkeit II, für die GmbH, s § 1066 Rn 11 ff). Unwirksam ist jed...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitgegenstand nicht schiedsfähig (§ 1059 II 2a).

Rn 58 Da gem § 1030 I nahezu jeder vermögensrechtliche Anspruch Gegenstand einer Schiedsvereinbarung sein kann, sind Schiedssprüche über einen nicht schiedsfähigen Streitgegenstand eines Schiedsgerichts mit Sitz in Deutschland selten. Nicht schiedsfähig sind jedoch Streitigkeiten über einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, § 2303 BGB, wenn sie durch letztwillige Verfügung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Passivprozess (Abs 2).

Rn 5 Im Prozess um eine Nachlassverbindlichkeit ist entscheidend, ob dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des (gesamten) Nachlasses zusteht. Ist dies der Fall, ist er nach § 2213 BGB neben dem Erben passiv prozessführungsbefugt (§ 2213 I 1 BGB). Die Rechtskraft der für und gg ihn ergangenen Entscheidung erstreckt sich dann auch auf den Erben. Obliegt dem Testamentsvolls...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Tätigkeit des Pflegers

Rz. 59 Der Pfleger hat zunächst ein Vermögensverzeichnis über das Vermögen des Kindes zu erstellen und beim Familiengericht einzureichen (§§ 1813 Abs. 1, 1798 Abs. 2 S. 1, 1835 BGB).[93] Verschiedene Rechtsgeschäfte bedürfen der familiengerichtlichen Genehmigung (§§ 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1, 1848 ff. BGB). Der Pfleger ist verpflichtet, Geld verzinslich anzulegen (§§ 1813 Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand.

Rn 2 Nach § 2033 I BGB kann jeder Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügen. Dies gilt aber nicht für seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen, § 2033 II BGB. Dementsprechend kann vor der Nachlassteilung der Anteil des Erben am Nachlass gepfändet werden. Entspr gilt für Vor- und Nacherben (HK-ZV/Koch § 859 Rz 21). Das Pfandrecht erstreckt sich allein auf die...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Bestimmung von mehreren Erben unter Zuwendung des Landguts an einen einzelnen Miterben im Rahmen einer Teilungsanordnung

Rz. 44 Der Erblasser hat zwei Söhne und zwei Töchter und möchte eine Teilungsanordnung mit einer Ertragswertanrechnung treffen. Er kann wie folgt verfügen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.8: Zuwendung eines Landguts durch Teilungsanordnung Zu meinen Erben bestimme ich meinen Sohn _________________________ [S1] sowie meine Töchter __________________...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Pflichtteilsverzichtsverträge

Rz. 19 Neben der Möglichkeit des umfassenden Erbverzichts gem. § 2346 Abs. 1 BGB ist in den meisten Fällen der Unternehmensnachfolge der Pflichtteilsverzicht gem. § 2346 Abs. 2 BGB ausreichend. Der Erbverzicht führt gem. § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ausschluss des Verzichtenden von der gesetzlichen Erbfolge und hat somit Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht der übrigen geset...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Bedingungen

Rz. 137 Auch Unternehmertestamente können mit Bedingungen verknüpft werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Bedingungen ergibt sich aus den §§ 158 ff. und 2074 ff. BGB.[133] Rz. 138 Definiert wird eine Bedingung in Testamenten oder Erbverträgen als eine Bestimmung des Erblassers, wonach die Rechtswirkungen der gesamten Verfügung von Todes wegen, einer einzelnen darin enth...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 10 Bei der Gestaltung von Geschiedenen- oder Patchworktestamenten steht neben dem Vermächtnismodell (hierzu Rdn 46 ff.) in (faktisch) erster Linie dem Gestalter das sog. Vor- und Nacherbenmodell zur Verfügung. Mit dem Vor- und Nacherbenmodell kann verlässlich sichergestellt werden, dass der frühere (geschiedene) Partner auch dann nichts – vor allem als gesetzlicher Erbe ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / a) Allgemeines

Rz. 13 Das sog. Vor- und Nacherbenmodell hat den Charme für den Erben, dass er den weiteren Weg des Nachlasses nach dem Tod des (gemeinsamen) Kindes bestimmen kann. Hierdurch wird vor allem das Ziel erreicht, den früheren Partner von Erb- und Pflichtteilsansprüchen für den Fall auszuschließen, dass das eigene Kind nach ihm verstirbt, ohne selbst einen Ehepartner oder jedenfa...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 38 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[124] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es ...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / F. Testamentsvollstreckung und Vollmacht

Rz. 196 Da das Amt des Testamentsvollstreckers gem. § 2202 Abs. 1 BGB erst mit der Amtsannahme beginnt, kann es vorkommen, dass der Nachlass handlungsunfähig ist, bis der Testamentsvollstrecker sein Amt angenommen hat. Hinzu kommt, dass der Testamentsvollstrecker für den Nachweis seiner Verfügungsbefugnis in vielen Fällen ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigt. Berücksic...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / III. Grund der Beschränkung

Rz. 46 Der Grund der Beschränkung muss sowohl zum Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung bereits vorliegen als auch zum Zeitpunkt des Erbfalls noch bzw. wieder bestehen. Der Abkömmling darf sich also zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht dauerhaft von dem verschwenderischen Leben abgewendet haben bzw. die Überschuldung muss noch bestehen.[81] Die Anordnung ist unwirksam bei dauer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Möglichkeit der Verfahrensfortführung.

Rn 5 Das Verfahren wird nach dem Tod eines Beteiligten fortgesetzt, wenn ein anderer Beteiligter dies innerhalb einer Monatsfrist durch Erklärung ggü dem Gericht verlangt. Dieser Fortsetzungsantrag ist eine Verfahrenshandlung. Das Gericht trifft eine Hinweispflicht bezüglich des Wahlrechts, der es vorzugsweise – allerdings nicht zwingend – durch förmliche Zustellung eines Hi...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / III. Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 9 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, nach der eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhalten soll, da es sich hierbei nicht um eine eindeutige Verfügung des Erblassers handelt. Es stellt sich daher in diesen Fällen die Frage, ob der Erblasser eine Erbeinsetzung auf die Pflichtteilsquote, eine Enterbu...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 31 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[85] und vor allem Rechtsliteratur[86] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gem. § 138 BGB sittenwidrig ist.[87] So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Lei...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Muster

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.29: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutsch...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 4. Potestativbedingungen

Rz. 62 § 2075 BGB lässt auch Erbeinsetzungen unter sog. Potestativbedingungen zu. Dies sind Bedingungen, bei denen es der Bedachte selbst in der Hand hat, ob sie eintreten oder nicht. Dabei sind allerdings die Grenzen des § 2065 BGB zu beachten: Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten soll od...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 1. Allgemeines

Rz. 68 Ein Abschluss von Pflichtteilsverzichts- oder Erbverzichtsverträgen (§ 2346 Abs. 1 und 2 BGB) zwischen den nichtehelichen Lebensgefährten ist bereits mangels gesetzlicher Erb- und Pflichtteilsansprüche nicht angezeigt. Ein Bedarf kann sich aber ergeben, wenn die Ansprüche dritter Personen, nämlich die von Abkömmlingen oder getrennt lebenden Ehegatten, reduziert werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Unterliegt ein Nachlass der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, so ist zur Zwangsvollstreckung in den Nachlass ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Steht dem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände zu, so ist die Zwangsvollstreckung in diese Gegenstände nur zulässig, wenn der Erbe zu d...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 8. Hofübergabevertrag

Rz. 76 Der Abschluss eines Hofübergabevertrags steht nach § 17 Abs. 2 HöfeO dem Hoferbfall gleich. Auch wenn der Erbfall nicht eingetreten ist, stehen den weichenden Erben die höferechtlichen Abfindungsansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche gem. § 12 Abs. 10 HöfeO und ggf. die höferechtlichen Nachabfindungsansprüche zu.[32]mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Rechtliche Unabhängigkeit der einzelnen Nachlassteile und damit verbundene Schwierigkeiten

Rz. 157 Kommt es zur Nachlassspaltung, sind die einzelnen Nachlassteile rechtlich unabhängig voneinander zu beurteilen.[209] Dadurch kann es in Bezug auf die einzelnen Nachlassteile zu unterschiedlichen Erb- oder Pflichtteilsquoten hinsichtlich derselben Personen kommen.[210] Denkbar ist auch, dass in Bezug auf einen der Nachlassteile Pflichtteilsansprüche bestehen, hinsicht...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / III. Gestaltungen zum Entzug des Verwaltungsrechts der Eltern (§ 1638 BGB)

Rz. 37 Ein Erblasser kann das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus seinem dereinstigen Nachlass stammen – sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils – gem. § 1638 BGB ausschließen.[76] Der Ausschluss kann sich auch nur auf einen Elternteil beziehen, sodass dann der andere Elternteil alleine vertreten kann (§ 1638 Abs....mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 3. Besonderheiten in Patchworkkonstellationen

Rz. 60 Geschiedenen- und Patchworktestamente lassen sich nicht trennscharf voneinander abgrenzen. Viele Menschen leben gleichermaßen beide Familienmodelle. Gedankenlogisch gibt es auch bei der juristischen Umsetzung der passenden Konstruktion viele Überlappungen. Bei Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, die im Erbfall aufeinandertreffen, lassen sich allerdings zwei gro...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / d) Ertragswertanordnung für die Pflichtteilsberechtigten

Rz. 41 Es bedarf unbedingt der Ertragswertanordnung, damit sich der Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten anhand des Ertragswerts der landwirtschaftlichen Besitzung berechnet: Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.6: Ertragswertanordnung Ich ordne an, dass bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen das Landgut mit dem Ertragswert anzusetzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts, Ansprüche des Erben gegen einen Erbschaftsbesitzer, Ansprüche aus Vermächtnissen oder sonstigen Verfügungen von Todes wegen, Pflichtteilsansprüche oder die Teilung der Erbschaft zum Gegenstand haben, können vor dem Gericht erhoben werden, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat. (...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Erbrechtliche Verzichtsverträge

Rz. 18 Sowohl bei der lebzeitigen Übertragung des Unternehmens als auch bei der Unternehmensnachfolge von Todes wegen droht ein Scheitern der beabsichtigten Nachfolge aufgrund von Ansprüchen weichender Erben. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen kann enorm sein, wenn Nachfolger insbesondere mit Pflichtteilsansprüchen weichender Angehöriger konfrontiert werden. Im ...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / 2. Vor- und Nachteile des Gestaltungsmodells

Rz. 42 Neben den oben bereits skizzierten Nachteilen muss man sich stets bewusst machen, dass man die erwünschte Gewissheit, dass dem früheren Partner keine Vermögenswerte aus dem eigenen Nachlass zufließen und/oder er Pflichtteilsansprüche insoweit hat, sich um den Preis einer weitgehenden Bindung des Vorerben und damit des eigentlichen Erben "erkauft". Rz. 43 Man muss ferne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVII. Stufenklage.

Rn 31 Auch bei einer Stufenklage kann sich eine Kostenquotierung ergeben. Hier ist das Obsiegen und Unterliegen iSd § 92 I hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (München MDR 88, 782 = JurBüro 88, 1238; Brandbg FamRZ 09, 1699; Braunschweig v. 21.2.25 – 10 W 1/25). Insoweit stellt die Rspr häufig unzutreffend darauf ab, dass bei einer Stufenklage nach § 44 GKG...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / V. Pflichtteilsrecht

Rz. 76 Die Pflichtteilsrechte bleiben von der Stiftung von Todes wegen unberührt.[146] So kommen die pflichtteilsrechtlichen Regelungen auch dann zur Anwendung, wenn die Pflichtteilsberechtigten die Destinatäre einer Familienstiftung sind. Mit anderen Worten: Die Stiftung von Todes wegen wird nicht anders als andere Erben, Vermächtnisnehmer oder beschenkte Dritte behandelt. ...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 3. Pflichtteilsverzicht

Rz. 71 Ein Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) beschränkt den Verzicht auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche. Auch ein Pflichtteilsverzicht kann nur zu Lebzeiten des Erblassers erklärt werden und muss notariell beurkundet und von diesem persönlich abgeschlossen werden (§ 2347 BGB). Anders als ein Erbverzicht lässt ein Pflichtteilsverzicht das gesetzliche Erbrecht unberü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVI. Streitgenossen.

Rn 30 Gewinnt der Kl gg sämtliche Streitgenossen oder gewinnen sämtliche Streitgenossen gg den Beklagten, ist nach § 91 zu entscheiden. Dies gilt auch dann, wenn nach § 100 I die Kosten nach Kopfteilen verteilt werden. Wird die Klage nur eines Streitgenossen oder die Klage nur gg einen Streitgenossen abgewiesen, liegt insoweit wiederum ein teilweises Unterliegen vor, so dass ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / i) Abfindung für den Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche

Rz. 51 Ein Verzicht auf erbrechtliche Ansprüche löst keine Erbschaftsteuer aus, soweit der Verzichtende dafür keine Vorteile i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG in Form einer Abfindung erlangt. In der Regel erwartet und erhält der Verzichtende jedoch einen Vorteil, der dann an die Stelle der erbrechtlichen Ansprüche tritt.[62] Steuerpflichtig sind die Vermögensvorteile, die der B...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / c) Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen

Rz. 165 Allgemeingültige Aussagen darüber, ob und in welcher Höhe eine Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen erfolgen soll, sind nicht möglich, da die einzelnen nationalen Erbrechtsordnungen insoweit sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Der Erblasser sollte daher möglichst in der letztwilligen Verfügung regeln, ob und in welcher Höhe eine Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen a...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament eines Ehegatten mit Gesellschaftsanteilen

Rz. 69 Fallbeispiel Die Erblasserin ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie hält Anteile an zwei Familiengesellschaften, in welchen das Familienunternehmen geführt wird. Die Anteile hat sie schenkweise unter Nießbrauchsvorbehalt von ihrem Vater erhalten. Da der Gesellschafterkreis nach drei Generationen zunehmend zersplittert ist, hat ihr Familienstamm die GmbH-Anteile aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO (Nr 3).

Rn 9 § 86 I Nr 3 FamFG nimmt die Regelung in § 794 ZPO in Bezug, wobei der Verweis aber nur für die in Nr 1 (gerichtliche Vergleiche) und die in Nr 5 (vollstreckbare Urkunden) erwähnten Titel Bedeutung erlangt (MüKoFamFG/Zimmermann Rz 20). Einschränkende Voraussetzung ist zudem, dass der Vergleich bzw die Urkunde ein Verfahren betrifft, über dessen Gegenstand die Beteiligten...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / b) Besondere Ausgestaltung der Familienstiftung

Rz. 30 In vielen Fällen hält die Stiftung auch Anteile an einem Familienunternehmen.[28] In der Praxis überwiegt die sog. Beteiligungsträgerstiftung, bei der die Stiftung nicht unmittelbar das Unternehmen betreibt (das wäre eine Unternehmensträgerstiftung), sondern "nur" die Anteile an den Gesellschaften hält, die wiederum Inhaber des Unternehmens sind. Häufig findet man Hol...mehr