Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts nicht einverstanden

Rz. 170 Fall 2 Sachverhalt wie Fall 1, jedoch ohne Zustimmung des enterbten Ehepartners (EP) auf Einräumung des Bezugsrechts. Die Ansprüche des EP errechnen sich, da die Zustimmung nicht erteilt wurde, wie folgt: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchsmehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / M. Muster: Pflichtteilsverzichtsvereinbarung

Rz. 96 Der den Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende Verzicht ist unschwer zu formulieren.[216] Die Erklärung muss gem. § 2348 BGB (entsprechend) notariell beurkundet werden. Der Notar sollte darauf hinweisen, dass allein durch die Vereinbarung das gesetzliche Erbrecht nicht beeinträchtigt wird. Rz. 97 Ein Erbverzicht wird beim Geburtsstandesamt ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 59 Die Annahme des Vermächtnisses bewirkt, dass der Pflichtteilsberechtigte dieses endgültig erwirbt und gleichzeitig seinen Pflichtteilsanspruch verliert, soweit er durch das Vermächtnis gedeckt ist.[175] Erweist sich der Vermächtnisanspruch im Nachhinein als nicht werthaltig, ändert dies an der Annahme und den sich aus ihr ergebenden Konsequenzen nichts, insbesondere i...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Lastenverteilung in der Erbengemeinschaft

Rz. 294 § 2320 BGB regelt die Verteilung der Pflichtteilslast zwischen mehreren Miterben im Innenverhältnis. Der Grundsatz der quotenentsprechenden Tragung der Pflichtteilslast wird hier durchbrochen.[853] Ausnahmsweise hat derjenige, der anstelle eines Pflichtteilsberechtigten Miterbe wird, im Innenverhältnis die Pflichtteilslast des Weichenden zu tragen. Nach § 2320 Abs. 1...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Voraussetzungen der Anwendung von § 2316 BGB

Rz. 86 Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung des gesamten Vermögens des Erblassers kommt den Rechtsinstituten der Ausgleichung und der Anrechnung besondere Bedeutung zu. Rz. 87 Über § 2316 BGB findet die Ausgleichung unter Abkömmlingen (§§ 2050 bis 2057a BGB) Eingang in das Pflichtteilsrecht.[232] Ihre Anwendung führt grundsätzlich nur zu einer Umverteilung der Pflichtteil...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Direkte Abkömmlinge

a) Leibliche Kinder Rz. 5 Als Erben erster Ordnung i.S.d. § 1924 Abs. 1 BGB werden die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel etc., selbstverständlich durch das Pflichtteilsrecht geschützt. Dabei ist zu beachten, dass Ansprüche entfernterer Abkömmlinge ausgeschlossen sind, wenn der die Verwandtschaft vermittelnde nähere Abkömmling bei Eintritt des Erbfa...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Pflichtteilsberechtigte Personen

1. Allgemeines Rz. 4 Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählen gem. § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers (Abs. 1) sowie seine Eltern und sein Ehegatte (Abs. 2). Für Erbfälle seit dem 1.8.2001[3] ist auch der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft pflichtteilsrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt.[4] Für die Bestimmung des je...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Gefahren aus § 2306 BGB

Rz. 44 Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB ein Wahlrecht zu, den belasteten Erbteil anzunehmen oder ihn auszuschlagen und den Pflichtteil zu verlangen. Nach zwischenzeitlich wohl überwiegender Ansicht kann der Sozialleistungsträger das Ausschlagungsrecht als höchstpersönliches Gestaltungsrecht nicht auf sich überleiten,[60] damit kann er auch...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis

1. Verhältnis zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer a) Grundsätzliches Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 9. Sonstige Steuerbefreiungen

Rz. 292 Steuerfrei sind im Übrigen auch die Zuwendung des Dreißigsten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), Zuwendungen unter Lebenden, die dem angemessenen Unterhalt oder der Ausbildung des Bedachten dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG) sowie der Verzicht auf einen infolge des Todes des Erblassers entstandenen (aber noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanspruch (§ 13 Abs. 1 Nr. 11...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Ausschluss von der Erbfolge

1. Enterbung durch den Erblasser Rz. 21 Ein Pflichtteilsanspruch kann nur bestehen, wenn der Pflichtteilsberechtigte entweder gem. § 2303 Abs. 1 BGB durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden ist oder der Pflichtteilsberechtigte zwar mit einem Vermächtnis bedacht worden ist, er aber das Vermächtnis gem. § 2307 BGB ausschlägt; schlägt er das Vermäch...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / (1) Strafklauseln

Rz. 29 Pflichtteilsstrafklauseln im Rahmen von Ehegattentestamenten können sich als problematisch erweisen, weil im Falle der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Erstversterbenden auch beim zweiten Erbfall infolge der dann eintretenden Sanktion (Enterbung) ein auf den Sozialleistungsträger überleitbarer Anspruch entstehen kann. Der BGH hat in zwei Grundsatzents...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 50 Dieselben Wertungen sprechen gegen die Sittenwidrigkeit vorheriger Pflichtteilsverzichte eines Sozialleistungsempfängers;[56] erst Recht gegen Leistungskürzungen wegen unwirtschaftlichen Verhaltens gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (künftiger Pflichtteil ist kein "gegenwärtiges Vermögen") oder Kostenersatzpflichten gem. § 103 SGB XII (kein sozialwidriges Verhalten).[57] ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Stufenklage

Rz. 320 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[909] In der ersten Stufe richtet sich der Klageantrag auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses (§§ 2314, 260 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (§ 260 Abs. 2 BGB) und in der dritten Stufe auf die Erfüllung des eigent...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Relevante Erwerbsvorgänge

Rz. 780 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebend...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Interessenabwägung

Rz. 341 Der Antrag auf Stundung des Pflichtteilsanspruchs ist nur dann begründet, wenn die nicht unverzügliche Erfüllung dem Pflichtteilsberechtigten – nach Abwägung der Interessen der Beteiligten – zugemutet werden kann, § 2331a Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Voraussetzung für die Stundung[951] steht dem Erfordernis der unbilligen Härte für den Erben gleichwertig gegenüber. Bei Abw...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Rz. 98 Zum Nachlass gehörende Gesellschaftsbeteiligungen sind nach der gesetzlichen Regelung für Zwecke der Pflichtteilsberechnung grundsätzlich mit ihrem wahren Wert (einschließlich eines etwaigen Firmenwerts und stiller Reserven) zu bewerten. Noch nicht abschließend geklärt ist indes die Frage, ob der volle Wert auch dann anzusetzen ist, wenn der Gesellschaftsvertrag für d...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Pflichtteilsverzicht

Rz. 91 Die größte Gefahr bei der Gestaltung der Vermögensnachfolgeplanung für Menschen mit pflichtteilsberechtigten behinderten Angehörigen ist das Entstehen eines überleitbaren Pflichtteilsanspruchs im Erbfall. Alle zuvor beschriebenen Lösungswege zielen darauf ab, die Gefahr von Todes wegen zu bannen. Größtmögliche Sicherheit wäre demgegenüber zu erreichen, wenn der Pflich...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Zweite Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 179 Hält der Ehevertrag der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle stand, ist im Rahmen einer richterlichen Ausübungskontrolle zu prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen missbräuchlich erscheint und deshalb das Vertrauen der Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig ist. Die in diesem Zusammenhang vorz...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / Literaturtipps

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Klärungsbedürftige Vorfragen

Rz. 135 Kapitalbildende Lebensversicherungen haben im Bereich der Pflichtteilsergänzung eine hohe Relevanz, wenn die Einräumung des Bezugsrechts schenkungsweise erfolgt. Der Pflichtteilsberechtigte kann gegenüber dem Erben oder einem anderen Verpflichteten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, wenn der Erblasser einem Dritten durch Einräumung eines Bezugsrecht...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Pflichtteilsberechtigter Erbe

Rz. 288 Eine nicht ganz eindeutige Regelung bildet das sog. "erweiterte" Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 3 BGB.[837] Hiernach kann der pflichtteilsberechtigte Erbe wegen einer von ihm zu tragenden Pflichtteilslast Vermächtnisse kürzen, wenn ihm sonst sein eigener Pflichtteil nicht verbleiben würde.[838] Andernfalls gelten die Vermächtnisse gegenüber dem pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Überleitungsregress

Rz. 24 Gem. § 93 Abs. 1 SGB XI kann der Sozialleistungsträger durch schriftliche Anzeige (Verwaltungsakt) an einen Dritten Ansprüche, welche dem Hilfeempfänger oder einem Mitglied der (hier erweiterten[20]) Einsatzgemeinschaft gegen den Dritten zustehen, auf sich überzuleiten (im Bereich des SGB II, nachstehend Rdn 34 ff.), vollzieht sich dieser Übergang seit 1.8.2006 gar du...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 4 Zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählen gem. § 2303 BGB die Abkömmlinge des Erblassers (Abs. 1) sowie seine Eltern und sein Ehegatte (Abs. 2). Für Erbfälle seit dem 1.8.2001[3] ist auch der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft pflichtteilsrechtlich einem Ehegatten gleichgestellt.[4] Für die Bestimmung des jeweiligen Verwa...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 8. Anordnung von Auflagen

Rz. 89 Die zunächst augenscheinlich dem Wunsch nach Versorgung des behinderten Kindes am nächsten kommende Möglichkeit der Anordnung von Auflagen nach den §§ 1940, 2192 ff. BGB, also z.B. die Verpflichtung der gesunden und als Erben eingesetzten Geschwister des Behinderten, sich um diesen zu kümmern oder ihm Wohnraum zu gewähren, ist nicht empfehlenswert. Die so erfolgten ve...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / g) Zusammenfassung

Rz. 199 Eine Beteiligung des geschiedenen Ehegatten am Nachlass kann also, wie dargestellt, durch die Nacherbenlösung verhindert werden. Außerdem kann dem Vorerben weitgehende letztwillige Gestaltungsfreiheit hinsichtlich des ererbten Vermögens eingeräumt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Nacherbenlösung letztlich die Mitwirkung der Vorerben bedarf. Als Abkömmling au...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Muster: Herausgabevermächtnis

Rz. 203 Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Herausgabevermächtnis Für den Fall, dass Gegenstände aus unserem Nachlass mit dem Tode eines unserer Erben im Wege der Erbfolge oder des Vermächtnisses an unsere (etwaigen) Schwiegerkinder/Expartner, derzeit also _________________________, geb. _________________________, derzeit wohnhaft ____________...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / a) Parallelen zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 69 Die Interessenlage der Beteiligten und das Machtgefüge unter ihnen kann bei Erb- und Pflichtteilsverzichten denen bei Eheverträgen stark ähneln. Wachter bietet dafür gute Beispiele.[142] Denkbar ist, dass bei einer Eheschließung ein nach den Kriterien des BGH unwirksamer Ehevertrag geschlossen wird, der mit einem Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht verbunden oder von ih...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / J. Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 80 Der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch nach eingetretenem Erbfall ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ausdrücklich steuerfrei.[185] Er darf allerdings noch nicht geltend gemacht worden sein, da es sonst zu einer Schenkungsteuerpflicht kommen kann.[186] Rz. 81 Dagegen gilt die Abfindung für einen Erbverzicht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG als Schenkung, nach h.M. auch f...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer

Rz. 287 Durch § 2318 Abs. 2 BGB wird das Kürzungsrecht des Erben eingeschränkt, wenn der Vermächtnisnehmer selbst pflichtteilsberechtigt ist. Die Kürzung ist dann nur in dem Maße zulässig, als dem Vermächtnisnehmer wenigstens sein Pflichtteil verbleibt. Trifft der Erblasser durch letztwillige Verfügung eine von diesem Grundsatz abweichende Anordnung, ist diese unbeachtlich.[...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Lebensversicherungsverträge und Leistungen aus Lebensversicherungen können Auswirkungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch haben. Rz. 167 Der Ehepartner kann neben dem Pflichtteilsanspruch auch den Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen, wenn er die Erbschaft ausschlägt. Die Verträge und Ansprüche aus der Lebensversicherung können dann die Höhe des Zugewinns beeinf...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / V. Grenzen der Gestaltungsmöglichkeit durch Rechtswahl im Testament

Rz. 170 Im Rahmen der Testamentsgestaltung mit Rechtswahlen ist zu beachten, dass die Wahl einer fremden Rechtsordnung die Höhe und damit auch die Größe eines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen kann. Dies kann im Rahmen einer Testamentsgestaltung ein taktisches Mittel sein, um den Pflichtteil einer pflichtteilsberechtigten Person zu reduzieren. Die...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Adoptivkinder

Rz. 7 Im Gegensatz zur länger zurückliegenden Vergangenheit führt seit dem 1.1.1977[9] die Adoption eines minderjährigen Kindes zur sog. Volladoption. Das heißt, das Verwandtschaftsband des adoptierten Kindes zu seiner natürlichen Familie wird aufgelöst. Dies hat zur Folge, dass das Kind sein Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber seinen leiblichen Eltern und Großeltern verlie...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / h) Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 70 Die Erbschaftsteuer entsteht bei den Erwerben von Todes wegen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Für diejenigen Fälle, in denen die Bereicherung des Erwerbers erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt, sind im Gesetz entsprechende spätere Steuerentstehungszeitpunkte vorgesehen; vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 1a–1j ErbStG (insbesonder...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Einführung

Rz. 18 Das allg. Ausschlagungsrecht des Vermächtnisnehmers bestimmt § 2307 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Vorschrift des § 2307 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB regelt die Anrechnungspflicht im Hinblick auf den Restpflichtteil, wenn der Vermächtnisnehmer nicht ausschlägt. Die Anwendung des § 2307 BGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Pflichtteilsberechtigte neben dem Erbteil noch ein V...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VII. Zusammentreffen von ausgleichungs- und anrechnungspflichtigen Zuwendungen

Rz. 111 Gemäß § 2316 Abs. 4 BGB gelten im Fall des Zusammentreffens von ausgleichungs- und anrechnungspflichtigen Zuwendungen besondere Berechnungsgrundsätze: Ist eine Zuwendung gleichzeitig zur Ausgleichung zu bringen und auch nach § 2315 BGB auf den Pflichtteil anzurechnen, wird zunächst der gesetzliche Erbteil i.S.v. § 2316 Abs. 1 BGB bzw. der sich hiernach ergebende Pfli...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / G. Leistungsstörung

Rz. 55 Leistungsstörungen kommen hinsichtlich des kausalen Verpflichtungsgeschäfts in Betracht. Verstirbt der Verzichtende vor dem potentiellen Erblasser, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts. Dies ist ein Risiko des Geschäfts.[98] Der Rückerwerb einer Immobilie durch den Erblasser macht einen gegenständlich beschränkt erklärten Pflichtteilsverzich...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 1. Pflichtteilsvermächtnisse

Rz. 33 Pflichtteilsvermächtnisse bestimmen in einem gemeinschaftlichen Testament, dass die Abkömmlinge beim Tod des erstversterbenden Elternteils oder bei dessen Wiederverheiratung ein Vermächtnis in Höhe ihres Pflichtteils erhalten. Sie sollen meist eine Motivation für den Abkömmling sein, beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteilsanspruch nicht geltend zu machen. Ein...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 39 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[98] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[99]mehr

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§ 3 Alleinerbe / 4. Rechtsfolgen des Erbschaftsanspruchs

Rz. 17 Der Erbschaftsbesitzer ist zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet. Ist ihm die Herausgabe unmöglich, so hat der gutgläubige und nicht verklagte Erbschaftsbesitzer gemäß § 2021 BGB nach Bereicherungsrecht den Wert zu ersetzen (§ 818 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus kann er sich auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) und auf die Geltendmachung von Verwendungs...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / bb) Beschränkung auf einen Bruchteil

Rz. 138 Die Beschränkung des Pflichtteilsverzichts auf einen Bruchteil ist zulässig. Dies hat zur Folge, dass bei gesetzlicher Erbfolge der Verzichtende zumindest Erbe in Höhe des Bruchteils wird, auf den nicht verzichtet wurde. Andernfalls erstreckt sich der Pflichtteilsanspruch auf den hälftigen Wert des nicht vom Verzicht erfassten Bruchteils.[244] Darüber hinaus kann auc...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / IV. Begleitende Maßnahmen

Rz. 23 Im Rahmen der Vermögensübergabe ist es unter Umständen geboten, die Verfügung von Todes wegen mit geeigneten anderen Maßnahmen zu flankieren. Geboten sein kann eine lebzeitige Vermögensübertragung, bspw. um die persönlichen Steuerfreibeträge nach Ablauf von zehn Jahren erneut ausschöpfen zu können (sog. Dekadentransfer). Zudem wirken sich derartige Maßnahmen i.d.R. au...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / g) Übersicht

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Unzureichender Nachlass, § 2056 BGB

Rz. 97 Auch im Rahmen des § 2316 BGB ist bei unzureichendem Nachlass die Herausgabe eines Mehrempfangs ausgeschlossen.[248] Es gilt daher die Regel des § 2056 BGB.[249] Die Berechnung erfolgt dann in der Weise, dass bei der Ermittlung des Ausgleichungserbteils mit der Person begonnen wird, die den höchsten Vorempfang erhalten hat. Beläuft sich nach Abzug des Vorempfangs der ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Sonderfall: Stiftung von Todes wegen

Rz. 234 Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen unterliegt unstreitig den allgemeinen Regeln des Pflichtteilsrechts, sodass insoweit ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB) in Betracht kommt.[695] Rz. 235 Die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden stellt aber i.d.R. keine Schenkung dar. Dogmatisch betrachtet mangelt es am Willen der Beteiligten zur Unentgel...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Leibliche Kinder

Rz. 5 Als Erben erster Ordnung i.S.d. § 1924 Abs. 1 BGB werden die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel etc., selbstverständlich durch das Pflichtteilsrecht geschützt. Dabei ist zu beachten, dass Ansprüche entfernterer Abkömmlinge ausgeschlossen sind, wenn der die Verwandtschaft vermittelnde nähere Abkömmling bei Eintritt des Erbfalls noch am Leben i...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Pflichtteilsrestanspruch

Rz. 60 Abhängig vom Wert des Vermächtnisses bzw. von der Höhe des Pflichtteilsanspruchs kann daneben u.U. ein Pflichtteilsrestanspruch bestehen, der so weit reicht, wie der Pflichtteil den Wert des Vermächtnisses übersteigt. Letzteres ist dabei mit seinem Verkehrswert im Zeitpunkt des Erbfalls[177] anzusetzen.[178] Die Wertermittlung richtet sich nach denselben Grundsätzen, ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Bewertungsmethoden

Rz. 92 Für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist der Bestand und der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend (§ 2311 BGB).[82] Die zum Nachlass gehörenden Gegenstände sind dabei mit dem Verkehrswert zu bewerten. Dies gilt insbesondere auch für Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen.[83] Buch-, Bilanz- oder Steuerwerte sind nicht maßgebend. Eine abw...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr