Prozess- und Verzugszinsen: Steuerpflichtige Kapitalerträge

Das FinMin Thüringen weist darauf hin, dass Prozess- und Verzugszinsen zwischen Verfahrensbeteiligten steuerpflichtig sind und in der Einkommensteuererklärung des Empfängers angegeben werden müssen.

Kapitalerträge erklären

"Es handelt sich dabei um eine Ausnahme von der sogenannten Abgeltungsteuer. Die Ausnahmeregelung greift immer dann, wenn Kapitalerträge durch Privatpersonen ausgezahlt werden. Das ist regelmäßig bei privaten Darlehen der Fall", so Finanzministerin Heike Taubert.

Angabe in der Anlage KAP

Das FinMin Thüringen stellt klar, dass die Zinsen in der Anlage KAP zu erfassen sind, soweit sie nicht mit anderen Einkunftsarten im Zusammenhang stehen und dort zu erfassen sind (z.B. bei gewerblichen Einkünften oder Vermietungseinkünften).

Thüringer FinMin, Meldung v. 17.10.2023

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Schlagworte zum Thema:  Zinsen, Kapitalertrag, Einkommensteuererklärung