Bayerische Finanzämter übermitteln Millionen Zinsbescheide im November 2022
Hierauf weist das Bayerische LfSt hin. Hintergrund ist die Rechtsprechung des BVerfG mit Beschluss v. 8.7.2021 zur Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen. Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung reagiert und eine Neurgelung beschlossen (vgl. News).
Vertrauensschutzregelung
Die bayerische Finanzverwaltung weist darauf hin, dass wenn Bürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen 6 % jährlichem Zins erhalten, insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz besteht. Dann ist keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 3.11.2022
Lesen Sie dazu auch:
Übergangsregelung zur Aussetzung der Festsetzung von Zinsen
Anwendungsfragen nach Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026