Bayerische Finanzämter übermitteln Millionen Zinsbescheide im November 2022
Hierauf weist das Bayerische LfSt hin. Hintergrund ist die Rechtsprechung des BVerfG mit Beschluss v. 8.7.2021 zur Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen. Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung reagiert und eine Neurgelung beschlossen (vgl. News).
Vertrauensschutzregelung
Die bayerische Finanzverwaltung weist darauf hin, dass wenn Bürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen 6 % jährlichem Zins erhalten, insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz besteht. Dann ist keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 3.11.2022
Lesen Sie dazu auch:
Übergangsregelung zur Aussetzung der Festsetzung von Zinsen
Anwendungsfragen nach Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026