Bayerische Finanzämter übermitteln Millionen Zinsbescheide im November 2022
Hierauf weist das Bayerische LfSt hin. Hintergrund ist die Rechtsprechung des BVerfG mit Beschluss v. 8.7.2021 zur Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen. Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung reagiert und eine Neurgelung beschlossen (vgl. News).
Vertrauensschutzregelung
Die bayerische Finanzverwaltung weist darauf hin, dass wenn Bürger bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen 6 % jährlichem Zins erhalten, insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz besteht. Dann ist keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 3.11.2022
Lesen Sie dazu auch:
Übergangsregelung zur Aussetzung der Festsetzung von Zinsen
Anwendungsfragen nach Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.0815
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.248
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
856
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
686
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
564
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
393
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
380
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
362
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
341
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026