Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten nicht verfassungswidrig

Bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen unterscheidet das Steuerrecht zwischen den als Werbungskosten im Grundsatz voll abziehbaren Aus- und Fortbildungskosten und den lediglich begrenzt mit Höchstbeträgen als Sonderausgaben abziehbaren Kosten für die Erstausbildung. Der Sonderausgabenabzug nützt den Studierenden in der Regel nichts, weil sie während des Studiums keine Einnahmen haben - ein Verlustvortrag ist dann nicht möglich.
Private Mitveranlassung bei der Erstausbildung
Für diese unterschiedliche Behandlung gibt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sachlich einleuchtende Gründe. Diese Aufwendungen als privat (mit-)veranlasst zu qualifizieren und sie den Sonderausgaben zuzuordnen, sei dem Gesetzgeber erlaubt.
Die Erstausbildung oder das Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss vermittle nicht nur Berufswissen, sondern präge die Person in einem umfassenderen Sinne, indem sie die Möglichkeit biete, sich seinen Begabungen und Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln und allgemeine Kompetenzen zu erwerben, die nicht zwangsläufig für einen künftigen konkreten Beruf notwendig sind. Sie weise eine besondere Nähe zur Persönlichkeitsentwicklung auf.
Höhe des Sonderausgabenabzugs
Auch die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Erstausbildungskosten (im Streitjahr 4.000 EUR, aktuell 6.000 EUR) ist nach Beschluss nicht zu beanstanden.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
562
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
541
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
499
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
388
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
381
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
363
-
Teil 1 - Grundsätze
291
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
274
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
269
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
267
-
Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer zählen zur Lohnsumme nach § 13a ErbStG
18.06.2025
-
Bewertung von Forderungen
17.06.2025
-
Statthafte Klageart und Klagefrist für Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
16.06.2025
-
Verstoß gegen die Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG
16.06.2025
-
Alle am 12.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen
12.06.2025
-
Mietwert der Altenteilerwohnung als Sonderausgabe
11.06.2025
-
Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale
10.06.2025
-
Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts in der Systemgastronomie
10.06.2025
-
Alle am 5.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2025
-
Wegzüge in die Schweiz
03.06.2025