FG Münster: Ausbildungskosten von Hubschrauberpiloten

Das FG Münster hat entschieden, dass kein Betriebsausgabenabzug für Kosten der Ausbildung von Hubschrauberpiloten, um hiermit "Anti-Frost-Flüge" über eigenen Weihnachtsbaumkulturen durchzuführen, in Betracht kommt.

Im Urteilsfall ging es um einen Kläger, der aus dem Anbau von Weihnachtsbäumen gewerbliche Einkünfte erzielte. Der Steuerpflichtige wollte Kosten für eine "Pinch-Hitter"-Ausbildung, der Vorstufe für den Erwerb einer Privathubschrauberlizenz, geltend machen. Er erklärte, dass er beabsichtige, mit Hubschrauberflügen über den Weihnachtsbaumkulturen durch Luftverwirbelungen der Rotorblätter Frostschäden im Frühling zu vermeiden. Außerdem wolle er die Flüge nutzen, um den Holzkäferbestand zu ermitteln und Personen Beförderungen mittels Hubschrauber anbieten. 

Das FG Münster hat entschieden, dass hier kein Betriebsausgabenabzug gegeben sei, da der Lizenzerwerb zumindest teilweise privat motiviert sei. 

FG Münster, Urteil v. 11.8.2017, 4 K 2867/16 F, veröffentlicht am 15.9.2017


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