Fachbeiträge & Kommentare zu Fortbildungskosten

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Beginn der Unternehmereigenschaft

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden. Das ist bereits bei Vorbereitungshandlungen für die unternehmerische Tätigkeit der Fall (z. B. Einholung von Marktanalysen, Rentabilitätsuntersuchungen, Anmietung von Immobilien, Ausstattung von Produktionsbetriebe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Rückzahlung von Ausbildungskosten

Rz. 29 Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass seine Mitarbeiter ihren Kenntnisstand durch Fortbildungen ständig erweitern, um so seine Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Um dies zu gewährleisten, wird der Arbeitgeber regelmäßig die Kosten der Fortbildung tragen. Diese Kosten stellen für den Arbeitgeber Investitionen in die Zukunft dar, die sich durch eine möglichst l...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Einzelfälle

Rz. 8 Kontrollfähig sind daher: Preisnebenabreden wie Fälligkeitsklauseln[1] Vorleistungsklauseln[2] Wertstellungsklauseln[3] Tilgungsverrechnungsklauseln[4] Klauseln über Zusatzboni[5] Rabatte[6] Klauseln über Verzugszinsen[7] Schätzungsklauseln[8] Einschränkungen des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters[9] Klauseln über Nutzungszinsen in einem Unternehmenskaufvertrag[10] Klausel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.3 Fortbildungskosten

Aufwendungen für Studienreisen und Fachkongresse sind nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme so gut wie ausschließlich beruflich/betrieblich veranlasst ist und die Verfolgung privater Interessen (z. B. Erholung, Bildung, Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises) nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsäch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Fotograf

Bei einem Apotheker, der Fortbildungskosten aus dem Fotografenkurs mit dem Berufsziel "Pressefotograf" geltend machen wollte, wurde Liebhaberei angenommen[1] ebenso bei Verlusten aus Fotografentätigkeit eines Beamten in seiner Freizeit.[2]mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten, Aufteilung in ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kombination Fachseminar mit Urlaub

Ein Unternehmer besucht ein 4-tägiges Fachseminar in Österreich. Im Anschluss an das Seminar macht er einen 5-tägigen Urlaub. Es handelt sich daher um eine gemischt veranlasste Reise. Die Reise dauert insgesamt 9 Tage. Davon entfallen auf den betrieblichen Teil der Reise 4 Tage und auf den privaten Teil der Reise 5 Tage. Zunächst trennt der Unternehmer die Kostenbestandteile ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fortbildungskosten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Bildungsaufwendungen Rz 10, 20 ff, Rz 71 ff; > Fortbildungsveranstaltungen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hebamme

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Anlässlich der Geburt eines Kindes aufgewendete Kosten für eine Hebamme (zur Berufsbezeichnung > Rz 3) sind als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Entbindungskosten abziehbar, soweit sie nicht durch Leistungen Dritter (zB Krankenkasse, Beihilfe) ausgeglichen werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen einer selbständig tätigen Heba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Verfahrensbeistandschaft

Salgo/Ivanits (Hrsg.), 5. Aufl. 2025, 1075 S., Reguvis Fachmedien GmbH, 89 EURISBN (Print): 978-3-8462-1322-3 Fünf Jahre nach Erscheinen der 4. Auflage haben die Herausgeber die 5. Auflage ihres Standardwerkes zur Verfahrensbeistandschaft veröffentlicht. Die Aktualisierung dieses interdisziplinären Handbuches war erforderlich, weil nach Erscheinen der 4. Auflage im Jahr 2021 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 4.6 Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten

Die Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber ist eine Vereinbarung, bei der das Unternehmen bereit ist, die Kosten für die berufliche Ausbildung oder Fortbildung eines Mitarbeiters zu tragen. Diese Art von Leistung ist ein Teil der Mitarbeiterentwicklung und gleichzeitig ein Anreiz für Mitarbeiter, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern, um ihre Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslagenersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Auslagen versteht man die Gelder, die zur Erbringung einer Leistung oder Erfüllung eines Auftrags verwendet werden müssen, für die der Leistungserbringer häufig in Vorlage tritt. Es handelt sich also um Gelder, die der Arbeitnehmer nach der Aufwendung erhält. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Pflicht zum Auslagen- oder Aufwendungsersatz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuschüsse / 2.2 Freiwillig geleistete Zuschüsse und Zulagen

Anders als bei Zuschüssen, die für erbrachte Arbeitsleistung erbracht wurden, sind vertragliche Vereinbarungen zur Rückzahlung freiwillig gezahlter nichtleistungsbezogener Zuschüsse wie z. B. Kindergartenzuschüsse, Essensgeldzuschüsse oder Zuschüsse zu Fortbildungskosten grundsätzlich möglich. Denkbare Auslöser für eine Rückzahlungspflicht können zum Beispiel eine Eigenkündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Berufsausbildungsvertrag

Rz. 354 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.31: Fortbildungsvertrag Fortbildungsvertragmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 330 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [576] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuschüsse / 1.2 Vertragliche Vereinbarung

Ein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses kann aus dem Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung resultieren, wenn Entsprechendes vereinbart wurde. Ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Zuschuss geleistet wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund der bestehenden (Tarif-)Vertragsautonomie grundsätz...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Fortbildung: Auswirkungen a... / 6 Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben

Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, sind regelmäßig im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers als Werbungskosten abzugsfähig. Durch die Steuerbefreiung auf Arbeitgeberseite ergeben sich keine Änderungen für den Werbungskostenabzug.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 4 Fortbildungskosten als Werbungskosten

Fort-/Weiterbildungskosten, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, sind regelmäßig im Rahmen einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers als Werbungskosten abzugsfähig. Voraussetzung ist ein Zusammenhang mit einer gegenwärtigen oder zukünftigen Tätigkeit. In diesem Zusammenhang ist steuerrechtlich auch die Abgrenzung von Fort-/Weiterbildungskosten und (Erst-)Ausbildungskos...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortbildung

Nimmt der Arbeitnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teil, richten sich Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit nicht höherrangiges Recht zu beachten ist. Da keine Erstausbildung vermittelt wird und wegen der systematischen S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Fortbildung: Auswirkungen a... / 3 Rückzahlung von Bildungsaufwendungen

Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen verpflichtet, vom Arbeitgeber getragene Bildungsaufwendungen zurückzuzahlen, z. B. wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist verlässt. Die Auswirkungen hängen von der ursprünglichen Behandlung der Fortbildungskosten ab.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Fortbildung: Auswirkungen a... / 2 Förderung durch Darlehen

Wird die berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers durch ein Arbeitgeberdarlehen gefördert, hat weder die Hingabe noch die Rückzahlung der Mittel lohnsteuerliche Konsequenzen. Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Darlehen sind jedoch ggf. Zinsvorteile als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Verzichtet der Arbeitgeber auf Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens, führt dies im Zeitp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.12 Fortbildungskosten → Zeile 45

Zu beachten sind die Ausführungen zu → Anlage N – Fortbildungskosten Zeile 63.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.10 Fortbildungskosten → Zeile 60

Abziehen können Sie außer Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf auch Umschulungskosten, Ausgaben für eine zweite oder weitere Ausbildung oder eines Studiums nach abgeschlossener (erster) Berufsausbildung. Oft fallen i.Z.m. der Fortbildung Reisekosten an (vgl. Zeilen 65 ff.). Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsaus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [556-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 Weitere Werbungskosten → Zeilen 61-64

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 61). Ab Zeile 62 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Belegcheck Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.5 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Bei einem praxisorientierten dualen Studium liegt in der Regel ein befristeter Vertrag vor, der automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist endet. Die Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung des Vertrags können von den Parteien flexibel gestaltet und im Vertrag festgelegt werden. Dabei ist sowohl eine Regelung zur Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung als auch deren A...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rückzahlung von Fortbildungskosten – Auslegung und Kontrolle von AGB

Leitsatz Eine Rückzahlungsklausel ist unangemessen benachteiligend i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie auch den Arbeitnehmer, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm unverschuldet dauerhaft nicht möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. Dasselbe gilt, wenn bloße Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers dazu führt, dass eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt und der Arbeitnehmer aus di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungskosten/Fortbildungskosten

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bildungsaufwendungen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fortbildungskosten

Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen zur Steigerung der beruflichen Leistungen sind Werbungskosten.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Studienreisen/Tagungen

Die Aufwendungen für eine Studienreise[1] können grundsätzlich in als Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste und damit nicht abziehbare Teile aufgeteilt werden.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fachkongress

Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress[1] können grundsätzlich in als Werbungskosten abziehbare sowie in privat veranlasste und damit nicht abziehbare Teile aufgeteilt werden.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Fluglizenz

Entscheidend ist, ob die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zur nachfolgenden, auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit[1] stehen (bejaht bei einem Verkehrsflugzeugführer/Pilot).[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vorweggenommene Werbungskosten

Für vorweggenommene Werbungskosten hat sich der Begriff "vorab entstandene Werbungskosten" eingebürgert. Dies sind Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer bereits vor oder mit Beginn seiner auf Einnahmen­erzielung gerichteten Tätigkeit entstehen. Sie werden zum Werbungskostenabzug anerkannt, wenn ein ausreichend klarer Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Ein Abzug k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufswechsel

Umschulungskosten anlässlich eines Berufswechsels sind nach vorausgegangener Berufsausbildung bzw. Abschluss eines Erststudiums Werbungskosten.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sprachkurs

Aufwendungen für einen Sprachkurs, durch den Grundkenntnisse einer Fremdsprache vermittelt werden, sind abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. Die Entscheidung richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls und ist insbesondere dann zu bejahen, wenn die angestrebte Berufstätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erford...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Dissertation/Doktortitel

Aufwendungen für den Erwerb des Doktortitels[1] sind jedenfalls dann Werbungskosten, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dies ist der Fall, wenn der Doktortitel formale Zugangsvoraussetzung oder für das berufliche Fortkommen unabdingbar oder auch nur von erheblicher Bedeutung ist.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsaufwendungen sind i. H. d. gesetzlichen Pauschalen [1] als Werbungskosten abziehbar, soweit sie bei einer Auswärtstätigkeit oder anlässlich einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie unter engen Voraussetzungen bei Fortbildungsveranstaltungen.[2] Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Verpflegungspauschalen; sie dürfen nicht wegen fehlen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Elektroniker

Aufwendungen eines ausgebildeten Industrie-Elektronikers für ein Erststudium im Fach Informatik sind Fortbildungskosten.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Habilitation

Die Aufwendungen eines wissenschaftlichen Assistenten für seine Habilitation gehören zu den Fortbildungskosten, da das Habilitationsverfahren den Abschluss eines Studiums und regelmäßig auch des Promotionsverfahrens voraussetzt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Informatiker

Aufwendungen eines Industrie-Elektronikers für ein berufsbegleitendes Fernstudium im Studiengang Informatik sind als Fortbildungskosten abziehbar, da es sich insoweit um Aufwendungen nach einer abgeschlossenen Erstausbildung handelt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Dolmetscherschule

Aufwendungen einer Fremdsprachenkorrespondentin mit abgeschlossener Berufsausbildung für Sprachkurse, die der Vorbereitung auf den beabsichtigten Besuch einer Dolmetscherschule dienen, sind Fortbildungskosten, da mit der Prüfung zur Fremdsprachenkorrespondentin die (erstmalige) Berufsausbildung abgeschlossen ist.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Ergänzungsstudium

Aufwendungen für ein Ergänzungsstudium sind als Fortbildungskosten unbegrenzt abziehbar, wenn und soweit das Erststudium (oder eine andere Erstausbildung) abgeschlossen ist und zwischen Ergänzungsstudium sowie angestrebter Erwerbstätigkeit ein Zusammenhang besteht.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Fachhochschulreife

Nach der Rechtslage handelt es sich um Fortbildungskosten, wenn ein Steuerpflichtiger mit Berufsausbildung den Erwerb der Fachhochschulreife anstrebt, um die berufliche Kompetenz zu steigern und höhere Einkünfte zu erzielen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Kosmetikschule

Aufwendungen einer im Kosmetikbereich beratend tätigen Parfümerie-Fachverkäuferin für den Besuch von Kosmetikfachlehrgängen in einer Berufsschule für Kosmetik mit dem Ziel, ein Kosmetikstudio zu eröffnen, sind als Fortbildungskosten anzuerkennen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Meisterlehrgang

Die Aufwendungen für den Erwerb des Meistertitels sind Fortbildungskosten, da der Meisterlehrgang eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung voraussetzt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Betriebswirtschaft

Aufwendungen eines staatlich geprüften Wirtschaftsinformatikers (BA) für ein berufsbegleitendes Aufbaustudium im Studiengang Betriebswirtschaft an einer Fachhochschule sind als Fortbildungskosten anzuerkennen. Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs (FH) für ein Hochschulstudium der Betriebswirtschaft mit dem Ziel, Projektleiter einer großen Baufirma zu werden, sind als Fortbild...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Fachveranstaltung/-lehrgang

Die Aufwendungen für den Besuch von Fachveranstaltungen sowie Fachlehrgängen zur Fortbildung im bereits ausgeübten Beruf oder für den Wechsel zu einem anderen Berufsfeld oder einer anderen Berufsart sind nach aktueller Rechtslage als Fortbildungskosten unbeschränkt absetzbar, wenn es sich nicht um erstmalige Berufsausbildung/Erststudium handelt. Fortbildungskosten sind danach...mehr