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Studenten: Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Beschäftigung / 2.5 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Christina Kamppeter
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Bei einem praxisorientierten dualen Studium liegt in der Regel ein befristeter Vertrag vor, der automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist endet. Die Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung des Vertrags können von den Parteien flexibel gestaltet und im Vertrag festgelegt werden. Dabei ist sowohl eine Regelung zur Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung als auch deren Ausschluss möglich.

Die Vertragsparteien haben die Freiheit, ihre Vereinbarungen nach Belieben zu gestalten, jedoch müssen sie dabei eventuelle einschränkende Regelungen berücksichtigen, die sich aus dem Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule und dem Unternehmen oder aus Beschlüssen von Gremien ergeben könnten.

Zudem ist es möglich, vertragliche Bleibepflichten zu vereinbaren. Im Gegensatz zu ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen findet § 12 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hier keine Anwendung, sodass solche Bleibepflichten nicht automatisch nichtig sind, wie es unter dem BBiG der Fall wäre.[1] Dennoch ist es wichtig, eventuelle entgegenstehende Regelungen, beispielsweise aus dem erwähnten Kooperationsvertrag oder Gremienbeschlüssen, zu beachten.[2]

Neben Bleibepflichten werden häufig auch Rückzahlungsverpflichtungen mit dualen Studenten vereinbart, denn das ausbildende Unternehmen hat ein wirtschaftliches Interesse an dem Verbleib des dualen Studenten nach Abschluss des Studiums.[3] Die Klauseln sind bei Vertragsmustern an den engen Maßstab des § 307 BGB zu messen[4] und sind nach Höhe, Dauer und Umstand auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.[5] Aus Transparenzgründen müssen die entstehenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angegeben sein. Für die Wirksamkeit einer solchen Klausel ist es weiterhin notwendig, dass sie nur einschlägig ist, wenn der Gr...

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