Direktversicherung









Zwei Hände halten Geldbörse und Zehn-Euro-Schein
Zwei Hände halten Geldbörse und Zehn-Euro-Schein
Einnahmen-Überschussrechnung

FG-Urteil: Prämie für Rückdeckungspolice steuerlich abziehbar

Eine Rückdeckungsversicherung liegt vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zur finanziellen Absicherung einer erteilten Pensionszusage auf das Leben des pensionsberechtigten Arbeitnehmers eine Versicherung abschließt. Bezugsberechtigt  ist ausschließlich der Arbeitgeber. Im Gegensatz zur Direktversicherung werden die Leistungen bei der Rückdeckungsversicherung nur an den Beitragszahler und Versicherungsnehmer, also den Arbeitgeber, und nicht direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.