Das LG Köln hat die einseitige Kürzung einer fondsgebundenen Riester-Rente durch eine Lebensversicherungsgesellschaft für unwirksam erklärt. Die Abschmelzung der Rente widerspreche den vertraglichen Vereinbarungen.mehr
Nach § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG kann der Zulageberechtigte das in einem Altersvorsorgebetrag gebildete und nach § 10a EStG oder dem XI. Abschnitt des EStG geförderte Kapital in vollem Umfang oder teilweise entnehmen.mehr
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Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen Riester-Vertrag bespart, hat so z. B. im Alter die Möglichkeit, sich eine (lebenslange) Rente auszahlen zu lassen. Anderenfalls kann die Förderung genutzt werden, um ein Darlehen bzw. einen Kredit schneller abzubezahlen. Soll Kapital aus einem Riester-Vertrag zur Darlehenstilgung genutzt werden, gilt ein Zeitraum von 12 Monaten. Sonst erfolgt die Nachversteuerung.mehr
Was viele Riester-Rentner vielleicht nicht wissen: Sie müssen sich das angesparte Kapital nicht unbedingt als Rente auszahlen lassen. Es gibt auch andere Möglichkeiten, mit denen man gut fahren kann.mehr
Hängt die Riester-Günstigerprüfung von einem Antrag des Steuerpflichtigen ab oder ist schon die Zertifizierung mit nachfolgender Datenübermittlung als Antrag zu werten?mehr
Auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen.mehr
In der Praxis wird die tarifliche Einkommensteuer zunächst um die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG reduziert. Ist eine Riester-Zulage - bei erfolgreicher Günstigerprüfung - hinzuzurechnen, erfolgt dies erst im nächsten Schritt. Die Hinzurechnung kann bei einer Reduzierung durch die Steuerermäßigung bis auf 0 EUR wieder zu einer festzusetzenden Einkommensteuer führen, obwohl ggf. noch Abzugsvolumen vorhanden ist. mehr
Die Wohn-Riester-Förderung soll beim Kauf einer Immobilie helfen. Wer sie in Anspruch nimmt, muss die Förderung später versteuern. Dabei gibt es unter Umständen einen Rabatt.mehr
Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 2 AO zurückfordern.mehr
Die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwand gemäß § 10a Abs. 1, 2 EStG setzt einen Antrag des Steuerpflichtigen voraus, der in Form einer Anlage AV als amtlicher Erklärungsvordruck gestellt werden muss.mehr
Die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) führt bei Abweichungen hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht dazu, dass das Finanzamt ungeprüft den Inhalt dieser Mitteilung umzusetzen hat; die Mitteilung nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG ist im Verhältnis zum Einkommensteuerbescheid weder ein Grundlagenbescheid noch kommt ihr grundlagenbescheidsähnliche Wirkung zu.mehr
Greift die Riester-Günstigerprüfung stellt die im Steuerbescheid enthaltene Zulage grundsätzlich die tatsächlich gewährte Riester-Zulage dar. Bei der Gewährung des Berufseinsteigerbonus wird aber anders gerechnet.mehr
Das in einem Riester-Vertrag angesparte Kapital kann entnommen und für eine selbstgenutzte Wohnung "wohnungswirtschaftlich" verwendet werden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag).mehr
Unterschiedliche Gruppen von Beschäftigten profitieren in unterschiedlichem Maße von Regelungen, die wiederum nicht von allen gleichermaßen finanziert werden. Greift hier das Solidarprinzip, nach welchem die Starken die Lasten des Schwachen mittragen? Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller legt den Finger in die Wunde der ein oder anderen Querfinanzierung und wagt sich sogar in die Vorstandsetagen deutscher Unternehmen.mehr
Nach Abwicklung des Altersvorsorgevertrags kann die ZfA rechtsgrundlos geleistete Zulagen zurückfordern, auch wenn die Auszahlung auf einem Fehlverhalten des Anbieters (fehlerhafte Beantragung der Zulagen) beruht.mehr
Bei der Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG stellt sich hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen von § 10a Abs. 1 bis 3 EStG die Frage, ob die Prüfungskompetenz hierfür alleine der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) obliegt.mehr
Wird das Guthaben eines Altersvorsorgevertrags bei Tod des Steuerpflichtigen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, sind die Zulagen nicht zurück zu fordern, wenn bei den Ehegatten im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sind.mehr
Auszahlungen zur Abfindung einer (Riester-)Kleinbetragsrente gelten zu Beginn der Auszahlungsphase nicht als schädliche Verwendung. Es stellt sich die Frage, ob solche Abfindungen nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden können.mehr
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) strebt eine höhere Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge an. In diesem Zusammenhang bleiben über den Arbeitgeber abgeschlossene Riester-Verträge seit dem 1. Januar 2018 in der Auszahlungsphase beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.mehr
Werden die Beiträge zu einem Riester-Rentenvertrag staatlich gefördert, dann ist das so angesparte Vermögen unpfändbar. Nicht übertragbare Forderungen sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar. Ob auch das in Riester-Verträgen angesparte Vermögen unter diesen Pfändungsschutz fällt, hat nun den BGH beschäftigt.mehr
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, dem der Bundesrat Anfang Juli zugestimmt hat, enthält neben den Änderungen für die betriebliche Altersversorgung auch einige Maßnahmen, die die Riester-Rente attraktiver machen sollen, Darauf weist das BMF hin.mehr
Rente mit 63, Mütterrente oder Flexirente - gegen massiven Widerstand hat die Koalition schon etliche Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner umgesetzt. Knapp vier Monate vor der Bundestagswahl hat die große Koalition noch drei wichtige Rentenreformen im Bundestag durchgebracht.mehr
Beamte haben nur dann Anspruch auf Altersvorsorgezulage (Riester-Förderung), wenn sie innerhalb 2 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahrs in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung Bund gegenüber ihrer Besoldungsstelle einwilligen.mehr
Ob auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, einen "unmittelbaren" Anspruch auf die Riester-Zulage nach § 79 Satz 1 EStG haben, muss das BVerfG entscheiden.mehr
Die Kinderzulage für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird, beträgt jährlich 185 bzw. für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder 300 EUR. Fraglich ist, ob bei nicht verheirateten und dauernd getrennt lebenden Eltern für den Anspruch auf Kinderzulage auf die Kindergeldfestsetzung oder auf die tatsächliche Auszahlung abzustellen ist. mehr
Neuer Vorschlag der CDU gegen die Altersarmut: Ein Zuschuss zur Betriebsrente. Dieser könnte mit 154 Euro pro Jahr ebenso hoch sein wie die Riester-Zulage.mehr
Die Debatte um die Zukunft der Alterssicherung geht munter weiter. Sogar die Industrieländer-Organisation OECD empfiehlt Deutschland, das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Auch Finanzminister Schäuble hält dies für sinnvoll.mehr
Beamte und Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen sind ebenso wie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte "riesterförderfähig". Es gibt allerdings eine besondere Voraussetzung.mehr
Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Altersvorsorgezulage bei Beamten die Einwilligung in die Übermittlung der Besoldungsdaten voraussetzt.mehr
Der X. Senat des BFH hat sich zu der Frage geäußert, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage ("Riester-Rente") im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen hinzunehmen haben.mehr
Viele Arbeitnehmer investieren in eine private Altersvorsorge. Wer mit einer Riester-Rente fürs Alter vorsorgt, erhält eine staatliche Förderung vom Staat. Wichtig dabei ist: Die Riester-Zulage muss rechtzeitig beantragt werden.mehr
Wer einen Vertrag zur Altersvorsorge abschließen möchte, sollte sich zuvor ausführlich beraten lassen. Ergebnis einer aktuellen Studie: Jede Vorsorgeform hat Vor- und Nachteile. Für die Wahl der Altersvorsorge sind die individuellen Bedingungen entscheidend.mehr
Angesicht der sinkenden Zahl von Riester-Verträgen fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Abkehr von der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Das zuständige Bundesarbeitsministerium hält dagegen eine punktuelle Neuregelung der Riester-Rente für unverzichtbar.mehr
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1.7.2013 im Westen leicht und im Osten stärker an. Doch reichen diese Anpassungen auch für die Zukunft oder muss dringend zusätzlich vorgesorgt werden? Wir haben wichtige Informationen zur zusätzlichen Altersvorsorge kurz zusammengefasst.mehr
Die Verträge für eine Betriebliche Altersvorsorge sind oft schwer zu durchschauen. Deshalb sollten sich Arbeitnehmer - z. B. vor Abschluss einer Direktversicherung - immer unabhängig beraten lassen. Wichtig ist, was später netto von der Betriebsrente übrig bleibt.mehr
Die Generation 50+ hat ein Problem. Jahrelang wurde viel eingezahlt - und dann kommt zu wenig raus. Im Alter bleibt nur wenig Zeit, um die Rentenlücke zu schließen.mehr
Der Bundesrat hat das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, das die private Altersvorsorge - unter anderem die sog. Riester-Rente - stärken und den Verbraucherschutz bei verschiedenen Altersvorsorgeprodukten verbessern soll, am 1.3.2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen.mehr