Riester-Rente









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BFH-Kommentierung

Wohnriester zur Darlehenstilgung – Auf die Fristen kommt es an

Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen Riester-Vertrag bespart, hat so z. B. im Alter die Möglichkeit, sich eine (lebenslange) Rente auszahlen zu lassen. Anderenfalls kann die Förderung genutzt werden, um ein Darlehen bzw. einen Kredit schneller abzubezahlen. Soll Kapital aus einem Riester-Vertrag zur Darlehenstilgung genutzt werden, gilt ein Zeitraum von 12 Monaten. Sonst erfolgt die Nachversteuerung.





Geldscheine Abakus
Geldscheine Abakus
Praxis-Tipp (Aktualisierung)

Zurechnung der Riester-Zulagen vor oder nach Abzug der Steuerermäßigung?

In der Praxis wird die tarifliche Einkommensteuer zunächst um die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG reduziert. Ist eine Riester-Zulage - bei erfolgreicher Günstigerprüfung - hinzuzurechnen, erfolgt dies erst im nächsten Schritt. Die Hinzurechnung kann bei einer Reduzierung durch die Steuerermäßigung bis auf 0 EUR wieder zu einer festzusetzenden Einkommensteuer führen, obwohl ggf. noch Abzugsvolumen vorhanden ist. 





Steuerbescheid
Steuerbescheid
BFH Kommentierung

Änderung von Steuerbescheiden nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG aufgrund einer Mitteilung der ZfA

Die Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) führt bei Abweichungen hinsichtlich des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht dazu, dass das Finanzamt ungeprüft den Inhalt dieser Mitteilung umzusetzen hat; die Mitteilung nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG ist im Verhältnis zum Einkommensteuerbescheid weder ein Grundlagenbescheid noch kommt ihr grundlagenbescheidsähnliche Wirkung zu.