Wann sich der Steuer-Rabatt beim Wohn-Riester auszahlt
Wie bei allen Riester-Verträgen gilt auch beim Wohn-Riester das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Sparphase sparen Verbraucher Steuern, müssen die erhaltenen Förderungen im Rentenalter aber versteuern.
Wohnförderkonto dokumentiert Förderung
Dazu werden die geförderten Beträge auf einem Wohnförderkonto dokumentiert. Dort werden die jährlichen Beträge bis maximal 2.100 EUR eingestellt und jeweils am Jahresende mit zwei Prozent verzinst, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Falls 30 Jahre lang der Höchstbetrag von 2.100 EUR verbucht wird, ergibt sich mit der Verzinsung ein Kontostand von knapp 86.600 EUR. Spätestens zum 68. Lebensjahr muss das Konto aufgelöst werden. Die Besteuerung erfolgt anhand fiktiver Hinzurechnungsbeträge, die auf den Zeitraum vom 67. bis zum 85. Lebensjahr des Verbrauchers verteilt werden.
Wahlrecht kehrt jedes Jahr wieder
Eigentümer besitzen im Rentenalter ein Wahlrecht: Sie versteuern das geförderte Immobilienvermögen jährlich oder alles auf einmal. Lösen sie ihr Wohnförderkonto auf und zahlen die Steuern auf einmal, bekommen sie einen Abschlag von 30 Prozent. Dieses Wahlrecht kehrt jedes Jahr wieder.
Doch ab wann lohnt es sich, das Wohnförderkonto aufzulösen? Dieser Frage ist eine aktuelle Studie der Universität Würzburg nachgegangen. Ein Ergebnis: Je niedriger der Wohnförderkontostand zu Beginn der Auszahlungsphase ist und je höher die Renteneinkünfte sind, desto eher lohnt es sich, den Rabatt in Anspruch zu nehmen.
Progression spielt wichtige Rolle
In der Regel dauert es den Berechnungen zufolge bis zum 80. Lebensjahr eines Wohn-Riester-Sparers, bis sich der Rabatt von 30 Prozent bezahlt macht. "Vorher lohnt sich bei Beziehern einer durchschnittlichen Rente die jährliche Versteuerung mehr", sagt Studienautor Uwe Schätzlein. Bei Einkünften ab 65.000 EUR pro Jahr kann sich die Auflösung des Wohnförderkontos hingegen schon zu Beginn lohnen.
Eine wichtige Rolle spielt die steuerliche Progression. Danach erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Oder anders gesagt: Hohe Einkommen haben einen höheren Steuersatz als niedrige Einkommen. "Es ist nicht uneingeschränkt empfehlenswert, die Auflösung des Wohnförderkontos gleich zu Beginn der Rentenphase zu beantragen", sagt Uwe Schätzlein. Klar ist aber auch: "Früher oder später lohnt sich der Rabatt für jeden."
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.115
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.6982
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
717
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
664
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
6042
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
598
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
565
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
510
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
498
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
488
-
Insolvenzplan als rückwirkendes Ereignis
19.05.2026
-
Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022
13.05.2026
-
Begriff der Betriebsstätte vom BFH geklärt
13.05.2026
-
Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat
12.05.2026
-
Später vorgelegte Verlustbescheinigung
08.05.2026
-
OVG Münster lässt Berufung gegen Autohaus-Urteil zu
06.05.2026
-
Überbrückungshilfe III NRW ist beihilferechtskonform
29.04.2026
-
Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
22.04.2026
-
Subventionsbetrug bei den Überbrückungshilfen
22.04.2026
-
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
20.04.2026