Reform der Riester-Rente im Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass der Gesetzentwurf das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt. Zudem sei die Anhebung des Förderhöchstbetrags bei den Vorsorgeaufwendungen um 20 % unangemessen und gehe weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus. Die Länder sehen auch die Gefahr, dass es durch die Änderungen langfristig zu erheblichen Steuerausfällen kommen kann.
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