Wachsende Beitragsrückstände in der Krankenversicherung
In der Corona-Krise haben Versicherte bei den Sozialversicherungen höhere Beitragsschulden angehäuft. Die Rückstände von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und der Pflegeversicherung wuchsen in einem Jahr um rund 700 Millionen auf 18 Milliarden Euro 2020. Das geht aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der AfD im Bundestag hervor.
Beitragsrückstände der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
Den größten Anteil machten mit 9,6 Milliarden Euro die Beitragsrückstände von Selbstständigen und anderen freiwillig Versicherten bei den Krankenkassen aus. Allein ihr Schuldenberg wuchs um 544 Millionen Euro innerhalb eines Jahres.
Corona: Befristete Möglichkeit einfacherer Stundung von Beiträgen
Das Ministerium führt den Schuldenanstieg seit dem Vor-Corona-Jahr vor allem auf die Auswirkungen der Pandemie und die deshalb eingeführte, befristete Möglichkeit einfacherer Stundung von Beiträgen zurück. 2018 hatte es allerdings schon einmal einen noch höheren Schuldenstand von 18,5 Milliarden Euro in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gegeben. Stark gestiegen waren bereits damals vor allem die Rückstände der freiwillig Krankenversicherten auf 10,3 Milliarden Euro 2018 - drei Jahre zuvor waren das erst 4,4 Milliarden. In diesem Posten mitaufgeführt sind unter anderem auch Rückstände von versicherungspflichtigen Rentnern mit Betriebsrenten.
Überforderung von freiwillig versicherten Selbstständigen
Die Beitragsschulden bei den Krankenkassen kommen nach Einschätzung von Beratern von Betroffenen oft daher, dass sich Versicherte mit den Beiträgen überfordert sehen. So sind unter den freiwillig versicherten Mitgliedern viele Selbstständige. Sie müssen den kompletten Beitragssatz auf ihre Einkommen bis zu einem Höchstbetrag von derzeit mehr als 760 Euro zahlen.
Welche Rolle spielt die obligatorische Anschlussversicherung bei den Beitragsschulden bis 2018?
Der Anstieg bis 2018 ging aber laut Regierung in großen Teilen auch auf «ungeklärte Mitgliedschaften» zurück. Gemeint sind damit wohl vor allem Saisonarbeiter aus anderen EU-Staaten - etwa in der Fleischindustrie oder der Gastronomie. Nach dem Ende der Beschäftigung hätten die Betroffenen für ein Ende der Mitgliedschaft aktiv den Austritt erklären müssen - viele versäumten dies und blieben so weiter zum Höchstbeitrag versichert. So wuchsen - von vielen Betroffenen unbemerkt - die Beitragsschulden. Mit der automatischen Fortführung der freiwilligen Versicherung hatte der Gesetzgeber eigentlich vor allem Schutzlücken verkleinern wollen.
Ab Ende 2018 galt dann ein neues Gesetz, durch das die freiwillige Mitgliedschaft in einer Kasse endete, wenn Versicherten unauffindbar sind. In der Folge sanken die Rückstände der freiwillig Krankenversicherten 2019 um rund 1,3 Milliarden Euro, bevor sie nun wieder anstiegen.
Beitragseinnahmen und Beitragsrückstände: Überproportionale Entwicklung in der Krankenversicherung
Der AfD-Abgeordnete René Springer sagte: «Immer mehr Versicherte sind offenbar nicht mehr in der Lage, ihre Beiträge zu entrichten.» Absehbar sei, dass das Problem durch die Corona-Einschränkungen verschärft werde. Viele Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Kleinunternehmer stünden heute vor dem wirtschaftlichen Ruin.
Insgesamt entwickelte sich der Rückstand bei den Beiträgen über alle Sozialversicherungszweige hinweg laut Bundesregierung weitgehend proportional zu den Beitragseinnahmen. Diese seien über die Jahre mit den Löhnen gewachsen. «In Relation zu den Beitragseinnahmen eines Jahres machen die aufgelaufenen Rückstände rund zwei Prozent aus», so das Ministerium. Nur die Rückstände der Krankenversicherung hätten sich «überproportional» entwickelt.
Ursprünglich veröffentlicht wurden die Daten zu den Beitragsrückständen vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Die Bonner Behörde veröffentlicht seit 2014 monatlich aktualisierte Übersichten über das Beitragsaufkommen und die Beitragsrückstände - auf Basis von den Krankenkassen erstellter Monatsabrechnungen.
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