Pflegegrad-Schwellen: Spareffekt nur halb so groß wie geplant
Die geplante Anhebung der Punktschwellen für die Einstufung in einen Pflegegrad könnte erheblich weniger Einsparungen zur Folge haben als von der Bundesregierung erwartet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rechnet mit Einsparungen von rund 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2030. Die aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass sich das Sparpotential nahezu halbieren könnte.
Auffällige Häufung von Einstufungen an Schwellenwerten
Grundlage der Analyse sind Begutachtungsdaten von rund 1,1 Millionen AOK-Versicherten aus dem Jahr 2024. Dabei zeigt sich eine auffällige Häufung von Einstufungen an den Schwellenwerten, die für die Anerkennung eines Pflegegrades oder eine Höherstufung erforderlich sind. So fielen knapp 21 Prozent der Erstbegutachtungen und rund 16 Prozent der Höherstufungen in diese Übergangsbereiche. Dieses Muster wird in der Wissenschaft als „Bunching“ bezeichnet.
Die Häufungen lassen sich laut WIdO zur Hälfte durch das gewählte Begutachtungsinstrument selbst und zur anderen Hälfte durch Anreiz- und Verhaltenseffekte erklären. Im Bereich der Schwellenwerte neigen Gutachter dazu, ihre Ermessensspielräume zugunsten der Versicherten zu nutzen, während die Antragsteller ihren Pflegebedarf besonders umfassend im Antrag darstellen. Die Punktzahlen häufen sich dadurch systematisch knapp oberhalb dieser Grenzen.
Höhere Schwellenwerte lösen das Problem nicht
Eine Erhöhung der Schwellenwerte ändert an diesem Phänomen nichts. Die geplante Reform wird deshalb voraussichtlich ein deutlich geringeres Einsparpotenzial entfalten als angenommen. Aufgrund der Unsicherheiten besteht zudem das Risiko, dass Anträge auf Einstufung in die Pflegeversicherung vorgezogen werden, um noch nach den bisherigen Schwellenwerten begutachtet zu werden. Dies könnte die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung kurzfristig sogar erhöhen und den ohnehin stark belasteten Medizinischen Dienst (MD) zusätzlich beanspruchen.
Systemreform statt Einzelmaßnahmen
David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des WIdO und Mitautor der Studie fordert, dass das gesamte Begutachtungssystem im Rahmen einer Evaluation überprüft und weiterentwickelt wird. Er betont, dass die Ergebnisse weder für eine noch stärkere Erhöhung der Schwellenwerte noch grundsätzlich gegen eine Anpassung der Zugangskriterien sprechen. Sie zeigen vielmehr, dass die Anpassung von Schwellenwerten als alleinige Maßnahme zu kurz greift. Das bloße Anheben von Schwellenwerten kann zwar Geld sparen, jedoch auch zu Einbußen der Versorgungssicherheit und -qualität führen. Mögliche Folgekosten müssten daher ebenfalls berücksichtigt werden
-
Neuregelung der Familienversicherung: Beitragszuschlag ab 2028
922
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
4065
-
Sachbezugswerte 2026
3722
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
288
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
2021
-
Millionenverluste bei Krankenkassen durch riskante Fondsanlagen
89
-
Sind Probearbeit und Schnuppertage sv-pflichtig?
83
-
Berufsmäßigkeit: K.O.-Kriterium für kurzfristige Beschäftigungen
77
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
76
-
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bei einem unbezahlten Urlaub
75
-
Pflegegrad-Schwellen: Spareffekt nur halb so groß wie geplant
07.09.2026
-
Digitaler Wandel: Wie Telepflege und ePA die Versorgung sichern sollen
03.09.2026
-
Rentenversicherung erwartet Beitragsanpassung ab 2028
17.08.2026
-
Kabinett beschließt Frühstartrente
14.08.2026
-
Millionenverluste bei Krankenkassen durch riskante Fondsanlagen
07.08.2026
-
Neuregelung der Familienversicherung: Beitragszuschlag ab 2028
03.08.2026
-
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Sozialwesen
30.07.2026
-
Fristversäumnis beim Krankenversicherungswechsel wird teuer
27.07.2026
-
Rentenkommission legt weitreichende Reformvorschläge vor
22.06.2026
-
LSG bestätigt Beitragspflicht für Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung
24.03.2026