Einheitliche Zahlungsregelungen im EURO-Raum

Bereits im Jahr 2002, also vor über 10 Jahren, hatte die europäische Kreditwirtschaft die SEPA-Initiative gestartet. Ziel der nationalen und europäischen Bankenverbände im Schulterschluss mit den großen Kreditinstituten war es, einen einheitlichen Zahlungsraum zu schaffen.

Bürger und Unternehmen sollen bargeldlose Zahlungen im internationalen Verkehr genauso einfach und sicher vornehmen wie im Inland. Die Bankeninitiative war aber auch aus politischer Sicht eine entscheidende Maßnahme, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken.

Geographischer Umfang des SEPA-Raums

Als Single Euro Payment Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wird der Raum bezeichnet, in dem Zahlungen ausschließlich in EURO-Währung vorgenommen werden. SEPA umfasst neben den EU-Euroländern auch Nicht-Euroländer wie Schweden oder Großbritannien. Insgesamt besteht der SEPA-Geltungsbereich aus 32 Staaten, obgleich für Nicht-Euroländer die SEPA-Migration erst im Oktober 2016 verpflichtend wird.

Freiwillige Nutzung des SEPA-Standards ohne Erfolg

Vereinheitlicht werden sollen die beiden gängigsten Instrumente, die Zahler und Zahlungsempfänger bei Transaktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr nutzen:

·         Die Überweisung und

·         das Lastschriftverfahren.

Um den europäischen Unternehmen und Konsumenten Zeit zu lassen, sich an den neuen grenzüberschreitenden Standard zu gewöhnen, startete man im Januar 2008 mit der freiwilligen SEPA-Überweisung und ein Jahr darauf im November 2009 mit der optionalen SEPA-Lastschrift.

Allerdings zeigten die bei öffentlichen Kassen durchgeführten Umfragen der EU-Kommission kein erfreuliches Bild. Überstieg die Migrationsquote der SEPA-Überweisung in 2011 tapfer die 20 %-Marke, tendierte die Integration der SEPA-Lastschrift auch 2 Jahre nach Einführung gen 0 %. Faktisch waren Belgien und Deutschland die einzigen Länder, die im öffentlichen Raum, wenn auch marginal, die SEPA-Lastschrift nutzten. Insoweit musste erkannt werden, dass die Selbstregulierung des europäischen Bankensektors im Rahmen der SEPA-Initiative nicht funktionierte.

Verpflichtung des SEPA-Standards durch europäischen Gesetzgeber

Angesichts dieser schlechten Entwicklung sah sich der europäische Gesetzgeber gefordert, zu handeln. Das Ergebnis vom 30.3.2012: Die Veröffentlichung der EU-Verordnung 260/2012 „zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“[HI3548071] im Amtsblatt der Europäischen Union.

Diese unter der Bezeichnung „SEPA-Migrationsverordnung“ eher bekannte Verordnung regelt insbesondere, dass ab dem 1.2.2014 die bisherigen nationalen Standards bei Überweisungen und im Lastschriftverfahren abgeschafft und der SEPA-Standard verpflichtend eingeführt werden.

Ausnahmen im bargeldlosen Zahlungsverkehr

Neben einigen besonderen Zahlvorgängen hat der europäische Gesetzgeber insbesondere die Karten-Transaktionen, also das bargeldlose Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte, vom verpflichtenden SEPA-Standard ausgenommen. Derzeit wird noch an der Entwicklung gemeinsamer Standards für Kartenzahlungen in der EU gearbeitet, so die Gesetzesbegründung.

Grundsätzlich ausgenommen ist auch das Bezahlen über Mobiltelefone oder ähnliche IT-Geräte, da derartige Zahlungsdienste nicht mit Überweisungen oder Lastschriften vergleichbar seien.

Nationale Übergangsregelungen zulässig

Um die Tür nicht ganz zuzuschlagen, räumt die EU-Verordnung den Mitgliedsstaaten bestimmte Übergangsmöglichkeiten ein. Davon hat die Bundesregierung Gebrauch gemacht und mit dem am 9.4.2013 in Kraft getretenen SEPA-Begleitgesetz den Kreditinstituten zugestanden, Verbrauchern bis zum 1.2.2016 sog. Konvertierungshilfen für Inlandszahlungen zur Verfügung zu stellen.

Damit soll erreicht werden, dass Konsumenten mit ihrer bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl am bargeldlosen Zahlungsverkehr weiterhin teilnehmen können. Bei Eingabe dieser Werte beispielsweise im Online-Banking konvertiert die Bank aus der angegebenen Kombination von Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN. Wie diese Hilfen bei den unterschiedlichen Banken ab nächstem Jahr konkret aussehen werden, bleibt abzuwarten.

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