Änderungen bei Überweisungen

Die ab dem 1.2.2014 verpflichtende SEPA-Überweisung kommt schneller und komfortabler daher. Dies hat allerdings auch seinen Preis: Kontonummer und Bankleitzahl gehören der Vergangenheit an; bei Überweisungen im Inland ist künftig die internationale Kontonummer (IBAN) anzugeben.

Der entschiedenste Vorteil der SEPA-Überweisung ist die Laufzeit. Maximal einen Bankarbeitstag darf die Ausführungszeit betragen. Und dabei ist es gleich, ob die Überweisung innerhalb des eigenen Landes oder grenzüberschreitend innerhalb des EURO-Raumes vorgenommen wird. Ferner kennt die SEPA-Überweisung keine Betragsbegrenzung mehr und es entfällt der in einigen Ländern übliche Abzug von Gebühren. Bei der SEPA-Überweisung tragen Auftraggeber und Zahlungsempfänger die bei ihren Banken anfallenden Gebühren selbst.

Wichtig: Die Pflicht der Bank, den Bankennamen der empfangenden Bank abzugleichen, entfällt.

SEPA-Überweisung nur noch mit IBAN

Die International Bank Account Number, also die internationale Kontonummer, ist künftig das Ordnungskriterium für die Bestimmung eines Bankkontos. Sie hat eine maximale Länge von 34 Zeichen, die jedes Land unterschiedlich nutzen kann - bis auf die ersten 4 Stellen. Denn ungeachtet des Mitgliedsstaates beginnt jede IBAN stets mit dem zweistelligen Länderkennzeichen (z. B. „DE“ für Deutschland) und einer zweistelligen Prüfziffer, die nach einer festgelegten Formel berechnet wird. Die Prüfziffer soll Zahlendreher aufdecken, die bei der relativ langen Zahlenkolonne der IBAN schnell entstehen können. Neben reinen Zahlen kann die IBAN im Übrigen auch Buchstaben enthalten. Diese werden für die Prüfziffernberechnung in einen numerischen Wert umgewandelt. Sonderzeichen und Bindestriche werden dagegen in einer IBAN nicht auftauchen.

Aufbau der IBAN für Bankkunden in Deutschland

Im EURO-Raum enthält die IBAN in der Regel neben dem Länderkennzeichen und der Prüfziffer die nationale Bankleitzahl und Kontonummer. In Deutschland ist die IBAN wie folgt aufgebaut:

- Länderkennzeichen (2 Zeichen),

- Prüfziffer (2 Zeichen),

- bisherige nationale Bankleitzahl (8 Zeichen),

- bisherige nationale Kontonummer (10 Zeichen).

Bei Kontonummern mit weniger als 10 Stellen werden die restlichen Stellen mit führenden Nullen aufgefüllt.

Ermittlung einer IBAN

Je näher der Zeitpunkt rückt, zu dem nur noch die IBAN zulässig sein wird, desto häufiger wird die Frage aufkommen, wie die IBAN eines Geschäftskunden oder einer Behörde lautet. Hierfür gibt es im Internet bereits Unterstützung durch IBAN-Rechner, die aufgrund der Angaben von Kontonummer, Bankleitzahl und Angabe des Staates die Prüfziffer ermitteln und die IBAN abbilden. Ist dies für den privaten Gebrauch ein probates Mittel, werden sich Unternehmen überlegen müssen, für umfangreichere Bankdaten eine Konvertierungssoftware zu besorgen.

Tipp: Die eigene IBAN steht auf dem Kontoauszug.

Zusätzliche Angabe der BIC

Zusätzlich zur IBAN ist bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EURO-Raum zumindest bis zum 31.1.2016 die Angabe des Business Identifier Code, also frei übersetzt die internationale Bankleitzahl, erforderlich. Die BIC besteht aus 11 Zeichen und wird auch als „SWIFT-Code“ oder „SWIFT-BIC“ bezeichnet. Hinter dem flotten Kürzel SWIFT verbirgt sich die „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“, also ist die Gesellschaft, die den bargeldlosen Zahlungsverkehr technisch abwickelt.

Ausgestaltung und Inhalt der BIC

Auch die BIC ist wie die IBAN „sprechend“ angelegt. Die ersten 4 Buchstaben sind das Namenskürzel der Bank und in den beiden folgenden Stellen wird der auch bei der IBAN bekannte Länderschlüssel wiedergegeben. Die letzten 5 Stellen wirken wie eine Adresse, hier können der Sitz der Bank und die entsprechende Filiale verschlüsselt werden.

Ab dem 1.2.2016 soll im EURO-Raum dann aber auch die BIC der Vergangenheit angehören.

Hinweis:

Zwei Ausnahmen gibt es bereits jetzt: Bei Zahlungen in die Schweiz und in das Fürstentum Monaco wird die Verwendung der BIC auch über diesen Zeitpunkt erforderlich sein.

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